I. Die politische Lage in Deutschland
Mit mehr Klarheit und Akzeptanz gemeinschaftlich handeln.
Dem Deutschen Bundestag kommt in einer sehr kritischen Phase im Kampf gegen die Corona-Pandemie erneut eine besondere Verantwortung zu. Die intensiven parlamentarischen Beratungen zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz verdeutlichen die Ernsthaftigkeit, mit der um effiziente und für die Bevölkerung nachvollziehbare Lösungen gerungen wird. Die mittlerweile in Deutschland dominante Virusvariante B.1.1.7 ist nach bisherigen Erkenntnissen deutlich infektiöser und verursacht offenbar schwerwiegendere Krankheitsverläufe. Deshalb zählt jeder Tag. Nichthandeln ist keine Option für uns.
Impftempo weiter beschleunigen, neue Perspektiven eröffnen.
Die COVID-19-Impfkampagne läuft in Deutschland mittlerweile seit über hundert Tagen. Bis heute wurden insgesamt mehr als 22 Mio. Impfdosen verabreicht. Wir alle wissen, dass Impfen der Schlüssel auf dem Weg raus der Pandemie ist. Wir wollen das Impftempo im engen Zusammenspiel von Herstellern, Bund, Ländern, Impfzentren und Hausärzten dauerhaft erhöhen. Der nächste wichtige Meilenstein für uns ist heute erreicht: Die Erstimpfung von 20 Prozent der deutschen Bevölkerung („jede bzw. jeder Fünfte“).
Lebensleistung des „Kanzlers der Einheit“ würdigen.
Mit der Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung möchten wir einen der bedeutendsten Politiker des 20. Jahrhunderts ehren. Als sechster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gestaltete Helmut Kohl maßgeblich den Prozess der Wiedervereinigung mit und setzte die europäische Integration entschieden fort. Unser Ziel ist die Schaffung einer Bundesstiftung, um Helmut Kohls politisches Erbe, sein Wirken und seine wichtigsten Erfolge zu veranschaulichen und zur Auseinandersetzung mit ihrer historischen Bedeutung anzuregen.
II. Die Woche im Parlament
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, mit dem die aktuelle dritte Welle der Pandemie gebrochen und Leben und Gesundheit vieler Menschen geschützt werden soll. Die Ausbreitung des Coronavirus und vor allem der Virusvariante B.1.1.7 hat sich zu einer sehr dynamischen Pandemie entwickelt, die bundeseinheitliche Regelungen und Maßnahmen zwingend notwendig macht. So kann der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit entsprochen werden – ein Verfassungsgut, dem wir verpflichtet sind. Zugleich stellen wir damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend wichtigem Gemeingut und damit die bestmögliche Krankenversorgung weiterhin sicher. Wir wollen durch eine solche gesetzliche Regelung eine bundesweit klare Rechtslage schaffen. Das schafft Rechtssicherheit und Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Inhaltlich werden bundeseinheitliche Standards für Schutzmaßnahmen in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner geschaffen. Bei Überschreiten dieser sehr hohen Fallzahl treten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft. Unterschreitet die Inzidenz an fünf Werktagen die 100er-Schwelle, treten diese Notmaßnahmen außer Kraft. Damit wollen wir ein zu schnelles Ping-Pong mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen verhindern.
Die mit der neuen Notbremse ergriffenen Maßnahmen gelten nur bis zum 30. Juni 2021. Damit werden die entsprechenden Grundrechtseingriffe sehr klar und deutlich befristet.
Zugleich zeigen wir Perspektive auf: Rechtsverordnungen der Bundesregierung etwa für die Rückgabe von Rechten insbesondere an Geimpfte bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. An dem Entwur einer solchen Rechtsverordnung arbeitet derzeit die Bundesregierung.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz). Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, dient der Umsetzung des europäischen Telekommunikations-Kodex und reformiert das Telekommunikationsgesetz. Wir setzen damit die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vom November 2019 um und schaffen den zukünftigen Rechtsrahmen für einen erfolgreichen Mobilfunk- und Glasfaserausbau.
Wir schaffen erstmals einen klaren gesetzlichen Auftrag für den Mobilfunkausbau. Die Bundesnetzagentur erhält das Ziel, entlang aller Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen und entlang aller Schienenstrecken möglichst bis 2026 mindestens 4G zu gewährleisten und das durchgehend und unterbrechungsfrei, für alle Mobilfunkkunden. Damit legen wir gleichzeitig die Basis für einen flächendeckenden 5G-Ausbau.
Wichtige Neuerungen betreffen den Verbraucherschutz: Neue Festnetz- und Mobilfunkverträge können weiterhin eine 24monatige Vertragslaufzeit enthalten. Danach sehen wir aber nun auch eine Regelung zur Kündigung zum Ende jedes Monats vor (d.h. eine monatliche Beendigungsmöglichkeit des Vertrages). Daneben bleibt es bei Telekommunikationsverträgen bei der aktuell schon geltenden Regelung, dass die Anbieter auch 1-Jahres-Verträge anbieten müssen.
Mit dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt. Wir haben neben der Mindestbandbreite, zwingend festzulegende technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate ergänzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass über diese Grundversorgungsanschlüsse auch stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung realisierbar ist.
Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung abschließend zu beratenen Gesetzentwurf soll eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umgesetzt werden, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels sog. „Share Deals“ einzudämmen. Dafür sollen die Ergänzungstatbestände auf 90 % abgesenkt werden. Das bedeutet, das Grunderwerbssteuer auch dann fällig wird, wenn eine Änderung des Gesellschafterbestands in dieser Höhe erfolgt. Die hierfür maßgeblichen Fristen werden auf zehn Jahre verlängert.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Dieser Einsatz, über dessen Fortführung wir entscheiden, dient im Kern dem Schutz der internationalen Seeschifffahrt. Dies betrifft insbesondere den Schutz der Schiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen und der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) vor der Küste Somalias sowie die Pirateriebekämpfung. Die für die Piraterie verantwortlichen kriminellen Netzwerke weichen zunehmend auf andere Aktivitäten wie den illegalen Handel mit Waffen, Drogen, Holzkohle oder Schlepper- und Schleuserfahrten aus. Deshalb hat die EU 2020 die Aufgaben der Operation erweitert. ATALANTA wird künftig einen Beitrag zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Somalia und zur Bekämpfung des Drogenhandels leisten. Die Personalobergrenze wird von bisher 400 auf 300 Soldaten reduziert und der Zeitraum wird bis zum 30. April 2022 verlängert.
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNAVFOR MED IRINI. Wir beraten abschließend über den Antrag der Bundesregierung zur Fortführung des Einsatzes EUNAVFOR MED IRINI. Die Operation ist Teil des breiten politischen Ansatzes der EU zur Stabilisierung Libyens. Sie trägt im zentralen Mittelmeer zur Überwachung und Umsetzung des Waffenembargos der VN gegenüber Libyen bei. Daneben hat sie zum Ziel, Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke zu bekämpfen und aufzulösen. Außerdem wird die libysche Küstenwache und Marine im Kapazitätsaufbau und bei der Ausbildung unterstützt. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert und sieht den Einsatz von bis zu 300 Soldaten vor. Die Laufzeit des Mandats beträgt erneut ein Jahr bis zum 30. April 2022.
Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das ein breites Hilfsangebot für (Pflege-)Familien bereitstellt. Das Gesetz sieht eine bessere Kooperation zwischen allen wichtigen Akteuren im Kinder- und Jugendschutz vor und reformiert den Hilfeplan für Pflegefamilien. Der Anspruch auf Beratung und Förderung wird festgeschrieben. Auch den Kindern und Jugendlichen selbst kommt ein Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt zu. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch einen Stufenplan wirksamer in ihrer Eingliederung unterstützt werden.
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. In erster Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, der in Erfüllung des Koalitionsvertrages die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen stärken und Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen soll. Künftig sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Wir werden dieses Gesetz intensiv beraten, um die Menschenrechte und die praktischen Auswirkungen für unsere international sehr vernetzten Unternehmen in einen klugen Ausgleich zu bringen.
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz). Nach einem Urteil des Bundesverfassungs-gerichts zum kommunalen Bildungspaket im SGB XII ist eine Aufgabenzuweisung durch die Länder an die Kommunen und Änderung der Vorschriften zur Trägerbestimmung im SGB XII erforderlich. In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir nun über den Entwurf zur Umsetzung der erforderlichen Anpassungen. Außerdem regeln wir u.a. die Ergänzung der elektronischen Meldeverfahren um die Anträge für Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld und die Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern. Darüber hinaus befasst sich der Entwurf mit den Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie deren bestmögliche Ausstattung.
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2021. Wir diskutieren den Bericht der Bundesregierung. Darin wird die Frage untersucht, inwiefern Menschen, die mit Beeinträchtigungen leben, gut am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und wo sie Beschränkungen ihrer Teilhabechancen erfahren. An positiven Aspekten stellt der Bericht beispielhaft heraus, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung von 2015 bis 2019 kontinuierlich gesunken ist, viele Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr erzielt wurden, und eine steigende Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen ist (Bundestagswahl 2013: 78,2 %; Bundestagswahl 2017: 84,6 %).
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung. Dr. Helmut Kohl, „Kanzler der Einheit“, war der sechste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Als einer der bedeutendsten Politiker des 20. Jahrhunderts gestaltete er maßgeblich den Prozess der Wiedervereinigung. Er ergriff die Chance, welche die Deutschen in der DDR durch ihre Revolution, durch ihren Mut 1989 erst geschaffen hatten. Die europäische Integration setzte er entschieden und zum Wohle Europas und des Friedens in der Welt fort. In Anbetracht dieser herausragenden Lebensleistung bringen wir in erster Lesung einen Gesetzesvorschlag ein, um eine Bundestiftung öffentlichen Rechts zu schaffen. Die Stiftung wird das politische Erbe, das Wirken und die wichtigsten Erfolge Helmut Kohls veranschaulichen und zur Auseinandersetzung mit ihrer historischen Bedeutung anregen. Stiftungssitz soll Berlin sein.
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes sollen mit diesem Gesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, deutlich verbessert werden. Die bisher untergesetzlichen Verhaltensregeln werden darin übertragen. Ein neuer Elfter Abschnitt des Abgeordnetengesetzes soll die bisherigen untergesetzlichen Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) ersetzen. Hierdurch werden sämtliche Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete rechtssicher im Abgeordnetengesetz verankert.
Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 (Fondsstandortgesetz). Neben der Anpassung an EU-Vorgaben enthält der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung abschließend diskutieren, weitere Vorschläge zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Dafür sollen neue Regelungen bezüglich der Umsatz- und der Einkommenssteuer beschlossen werden, die insbesondere die Bedürfnisse von Start-up-Unternehmen berücksichtigen. Weitere Anliegen sind die Entbürokratisierung für Fondsverwalter, die Digitalisierung der Aufsicht und Regelungen zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds.
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Die Reform, die wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, legt den Grundstein für ein modernes, an die technischen und dienstrechtlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasstes Personalvertretungsrecht. Personalratssitzungen sollen künftig auch mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden können. Schriftformerfordernisse werden dereguliert. Personalvertretungen sollen in ihrer Mitbestimmung gestärkt und personalratslose Zeiten bei Umstrukturierungen und Privatisierungen durch Übergangspersonalräte verhindert werden. Es werden neue Regelungen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Personalvertretung festgeschrieben und die Personalratsarbeit für Teilzeitkräfte attraktiver gemacht.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich. Durch dieses Gesetz, über das wir in zweiter und dritter Lesung entscheiden, werden die zur Rechtsbereinigung erforderlichen Änderungen in Fachgesetzen des Eisenbahnbereich vorgenommen. Zudem wird das Antragsrecht auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf den Träger der Straßenbaulast ausgeweitet und es werden Informationspflichten zur Stärkung der Transparenz des Freistellungsverfahrens eingeführt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, stärkt die Nachwuchsgewinnung im Bereich der Seelotsen. Hierzu wird ein attraktiver neuer Ausbildungsgang geschaffen. Es wird eine modulare Ausbildung geschaffen, die einem breiteren Bewerberkreis die Möglichkeit zum Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten eröffnet. Weitere Änderungen betreffen die psychologischen Eignungsbeurteilung, die in der Verordnung über die seeärztliche Untersuchung der Seelotsen geregelt ist.
Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Beim Wahlrechtskompromiss im Sommer 2020 haben wir neben der schon beschlossenen Reform des Bundestagswahlrechts die Einsetzung einer Kommission mit unserem Koalitionspartner vereinbart. Die mit diesem Antrag eingesetzte Kommission wird sich schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Begrenzung der Vergrößerung des Bundestages und mit Fragen der Reform des Wahlrechts befassen. Der Kommission gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestages und in gleicher Anzahl Sachverständige an. Die Fraktion der CDU/CSU benennt drei Mitglieder, die Fraktion der SPD zwei Mitglieder, die Fraktionen der AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je ein Mitglied. Eine angemessene Beteiligung von Bürgern an der Kommissionsarbeit wird sichergestellt.
Ein vitaler, klimastabiler Wald nutzt allen – Ökosystemleistungen ausreichend honorieren. Die nachhaltig bewirtschafteten Wälder in Deutschland erfüllen zahlreiche Ökosystemleistungen, die aktuell finanziell nicht honoriert werden. Dies betrifft unter anderem den Klima-, Wasser- und Bodenschutz, die Biodiversität oder gesellschaftliche Leistungen, wie beispielsweise das kostenfreie Betretungsrecht des Waldes. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, diese Ökosystemleistungen auf wissenschaftlicher Grundlage darzustellen und Modelle zu entwickeln, wie diese Leistungen in einen Wert gesetzt werden können. Darauf aufbauend sollen Systeme etabliert werden, um die von den Wäldern erbrachten Ökosystemleistungen zu honorieren, so dass Waldeigentümer Anreize erhalten, diese zu schützen beziehungsweise auszubauen. Das Honorierungssystem soll möglichst so gestaltet sein, dass die finanziellen Mittel wieder zurück in die Entwicklung und den Erhalt von naturnahen und damit klimastabilen Waldökosystemen fließen.
Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz). Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, enthält notwendige Regelungen zur Umsetzung der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie „ATAD“ (Anti Tax Avoidance Directive). Daneben werden im engen Zusammenhang mit der Richtlinie stehende Anpassungen im Außensteuerrecht vorgenommen. Den Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bilden Regelungen zur Verhinderung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten und anderen hybriden Gestaltungen sowie die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung. Daneben werden die deutschen Regelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung vereinheitlicht.
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Durch das Gesetz, das wir in erster Lesung diskutieren, sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen deutlich verbessert und das Unternehmenssteuerrecht weiter internationalisiert werden. Konkret sollen Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften auch ohne zivilrechtlichen Formwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden können. Die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar. Zudem soll mit dem Gesetzentwurf das bislang im Wesentlichen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz für Umwandlungen von Körperschaften globalisiert. Dadurch sind künftig auch grenzüberschreitende Verschmelzungen sowie Formwechsel und Spaltungen von Körperschaften aus Nicht-EU/EWR-Staaten steuerneutral ermöglicht werden.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung einbringen, sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands des "gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten" – also die Strafbarkeit von sog. Feindeslisten – vor. Damit soll das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe gestellt werden, wenn dies in einer Art und Weise geschieht, die geeignet ist, die Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Für Fälle, bei denen personenbezogene Daten verbreitet werden, die nicht allgemein zugänglich sind, sieht der Entwurf eine erhöhte Strafandrohung vor. Journalistische Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens sowie Recherchearbeit von Vereinen, die der Aufdeckung extremistischer Strukturen dient, oder anderes sozialadäquates Handeln ist ausdrücklich nicht erfasst.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sieht Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor. Zur Erleichterung der Anwendung in der Praxis und zum besseren Schutz der Opfer von Nachstellungen soll im Tatbestand das Wort „beharrlich“ in „wiederholt“ geändert und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden. Damit wird die Strafbarkeitsschwelle herabgesetzt. Handlungen des sog. Cyberstalkings werden im Gesetz ausdrücklich beschrieben, wodurch eine rechtssicherere Anwendung ermöglicht wird. Um Fälle schwerwiegenden Stalkings angemessen bestrafen zu können, wird der bisherige Qualifikationstatbestand in eine Regelung besonders schwerer Fälle umgewandelt und erweitert. Unter anderem sollen dadurch besonders intensive und besonders lang andauernde Nachstellungen einem höheren Strafrahmen unterfallen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, werden gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen. Das Bundesinnenministerium hatte am 30. August 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Art. 116 Abs. 2 GG fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Die Erlassregelungen sollen nun in einem zweiten Schritt in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet und damit insgesamt ein neuer gesetzlicher Rahmen für das Wiedergutmachungsrecht im Staatsangehörigkeitsgesetz gesetzt werden. Das Gesetz regelt auch ausdrücklich, dass der sog. Generationenschnitt in den Fällen der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrecht nicht zur Anwendung kommt, so dass Ansprüche auf Wiedergutmachungseinbürgerung auch künftig keiner Befristung unterliegen.
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes. In erster Lesung debattieren wir ein Gesetz, das eine zusätzliche bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (Kronzeugenregelung) einführt. Eine ähnliche Regelung im Betäubungsmittelgesetz hat sich als überaus wirkungsvolles Ermittlungsinstrument erwiesen und ermöglicht flächendeckend wichtige Ermittlungserfolge.
Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes. Der Nachtragshaushalt 2021 sieht – nach jetzigem Stand – eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme von 179,8 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro vor. Nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes wäre in diesem Jahr eine maximale Nettokreditaufnahme von 26,9 Mrd. Euro zulässig. Dieser Betrag wird mit der beantragten Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro um voraussichtlich 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie liegt eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag auch für den Haushalt 2021 festgestellt, dass die außergewöhnliche Notsituation weiter fortbesteht und die staatliche Finanzlage einnahmen- und ausgabenseitig erheblich beeinträchtigt. Der über die Schuldenbremse hinausgehenden Betrag soll gemäß dem ebenfalls zu beschließenden Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten getilgt werden.
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2021). Mit dem Nachtragshaushalt 2021, den wir in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten, soll die Nettokreditaufnahme des Bundes – wie vorstehend beschrieben – erhöht werden. Grund dafür ist das andauernde Pandemie-Geschehen. Von den 60,4 Mrd. Euro zusätzlicher Nettokreditaufnahme entfallen 49,1 Mrd. Euro auf höhere Ausgaben (Unternehmenshilfen, Covid-19-Vorsorge, Gesundheit, Zinsen und AKW-Ausgleichszahlungen) sowie 11,3 Mrd. Euro auf geringere Einnahmen (Steuern und Bundesbankgewinn).
Zweiter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit (Berichtszeitraum 2018 bis 2019). Im vorliegenden Bericht wird über die Verwirklichung des Menschenrechts über Religions- und Weltanschauungsfreiheit in 30 Ländern berichtet. Darüber hinaus identifiziert er drei Bereiche, in denen Religionsfreiheit weltweit derzeit in besonderem Maße eingeschränkt wird: 1. durch Blasphemie- und Konversionsgesetze, 2. durch digitale Kommunikation, 3. im Bereich staatlicher Bildungsangebote. Die Entschließung des Bundestages begrüßt den 2. Bericht und würdigt das Engagement des Beauftragten der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit, unseres Kollegen Markus Grübel MdB. Des Weiteren wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, ihren Einsatz für weltweite Religionsfreiheit fortzusetzen, das Amt des Beauftragten zu verstetigen sowie das Amt des Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der Europäischen Union zeitnah neu zu besetzen.
Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“. Die Stiftung, die durch den in erster Lesung zu diskutierenden Gesetzentwurf geschaffen wird, soll das bisherige Engagement des Bundes bündeln und sichtbarer machen. Mit Projektförderungen, Veranstaltungen oder Kooperationen soll das Bewusstsein insbesondere der jüngeren Generationen für den Wert der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geschärft werden. Parallel zu dem Gesetzentwurf wird die Förderkonzeption der Bundesstiftung eingebracht. Sie legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungsarbeit und die Förderkriterien fest. Als national bedeutsame Orte der Demokratiegeschichte werden u.a. die Frankfurter Paulskirche, das Hambacher Schloss oder das Haus der Weimarer Republik am Theaterplatz in Weimar aufgeführt. Im Bundeshaushalt 2021 sind dafür 3 Mio. Euro eingestellt.
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir einen Gesetzentwurf, mit dem die Sicherheit von IT-Systemen in Bundesverwaltung, Wirtschaft, kritischen Infrastrukturen und im Verbraucherschutz wesentlich gestärkt werden soll. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die Befugnis erhalten, Kontroll- und Prüfbefugnisse gegenüber der Bundesverwaltung auszuüben und an wesentlichen Digitalisierungsvorhaben beteiligt zu werden. Darüber hinaus werden Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, Systeme zur Erkennung von Cyberangriffen einzusetzen. Schließlich wird die Grundlage für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt, das die IT-Sicherheitsfunktionen insbesondere von Produkten im Verbrauchersegment erstmals für Bürgerinnen und Bürger sichtbar und nachvollziehbar macht. Das Gesetz enthält außerdem eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten in Mobilfunknetzen, für die eine Zertifizierungspflicht besteht.
Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die künftigen Beziehungen
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die EU und das Vereinigte Königreich haben am 24. Dezember 2020 eine grundsätzliche Einigung über ein Handels- und Kooperationsabkommen erzielt. Das umfassende Abkommen enthält u. a. Regelungen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Verkehr und Fischerei (auch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen) sowie einen übergeordneten Governance-Rahmen (einschließlich Streitbeilegungs-, Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen). Das Vereinigte Königreich hat das Abkommen bereits Ende Dezember 2020 ratifiziert. Auf Seiten der EU setzt die Ratifizierung des Abkommens die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie die abschließende Annahme durch den Rat voraus.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Wir befassen uns in erster Lesung mit der Verlängerung des Bundeswehrmandats für den Einsatz im Rahmen der EU-Mission EUTM Mali bis zum 31. Mai 2022. Schwerpunkt des deutschen Beitrags zu dieser Mission bleiben weiterhin Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte. Das Einsatzgebiet der Mission reicht über das Staatsgebiet Malis hinaus und beinhaltet auch die übrigen vier Staaten der G5-Sahel (Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Tschad). Die personelle Obergrenze des Mandats wird von 450 auf 600 Soldaten erhöht.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). In erster Lesung diskutieren wir das Mandat der Bundeswehr für den Einsatz MINUSMA in Mali. Dieses soll auch bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden. Die Stabilisierungsmission dient der Sicherung des Friedens sowie der Unterstützung beim Wiederbau des malischen Sicherheitssektors und dem Schutz der Menschenrechte. Die VN-Mission MINUSMA arbeitet eng mit der EU-geführten Mission EUTM Mali zusammen. Die Bundeswehr unterstützt MINUSMA vor allem durch Aufklärungseinsätze sowie logistische Unterstützung beispielsweise durch den Lufttransportstützpunkt in Niamey, Niger. Das Mandat umfasst jedoch nicht die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung. Die Bundeswehr fungiert als Anlehnnation für Beiträge weiterer multinationaler Truppensteller, so sind etwa Soldaten aus Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz in das deutsche Kontingent integriert. Die personelle Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.100.
Das Potential des regenerativen Baustoffs Holz in der Entwicklungszusammenarbeit für die Herausforderungen des Klimawandels nutzen. Der Bausektor trägt in erheblichem Maße zum Ausstoß von Kohlenstoffdioxid und damit zum Klimawandel bei. Aktuelle Innovationen und Werkstoffentwicklungen führen zu einer Renaissance von ursprünglichen Baustoffen wie Holz oder pflanzlichen Fasern. Dies kann zu signifikanten CO2-Einsparungen sowie zur langfristigen Speicherung von Kohlenstoff in Gebäuden beitragen. Gleichzeitig gilt es, bestehende Wälder zu schützen und gerodete wieder aufzuforsten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung als einer der größten Geber auf dem Gebiet des Waldschutzes. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, forst- und holzwissenschaftliche Forschung zu unterstützen und Forschungs- und Technologietransfers mit Schwellen- und Entwicklungsländern zu fördern. Darüber hinaus fordern wir u.a. dazu auf, bei von Deutschland geförderten Bauprojekten in den Partnerländern stets zu prüfen, ob vor Ort erhältliche Baumaterialien wie Lehm, nachwachsende Rohstoffe, Naturstein oder Recycling-Baustoffe sinnvoll einsetzbar sind.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Aktuell werden nur an den Flughäfen, an denen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit oder aus verkehrspolitischen Interessen bejaht, die Kosten der Flugsicherung von den Luftraumnutzern getragen. Die Flugsicherungsdienste werden an diesen Flugplätzen von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) erbracht. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung einbringen, soll ein zweiter Gebührenbereich für die Flugplätze eingerichtet werden, die nicht zu der oben genannten Gruppe gehören, bei denen aber eine Flugsicherung erforderlich ist.
Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern. In diesem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene in die Arbeiten zur Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln aktiv einzubringen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine öffentlich zugängliche Liste von betreffenden Risikostoffen zu erarbeiten und die Forschung besonders bezüglich Risikogruppen voranzubringen. In dem Bereich arbeitende Berufsgruppen sollen Weiterbildungen erhalten, damit die Bevölkerung stärker für die gesundheitlichen Auswirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln sensibilisiert wird.