Kommunen können Tierhaltung künftig besser steuern

Heute beschließt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung mit der Novelle des BauGesetzbuches eine bessere Steuerungsmöglichkeit der Kommunen für Tierhaltungsanlagen. Wir haben heute einen guten Kompromiss zwischen den Ansprüchen unserer Tierhalter nach Weiterentwicklung ihrer Betriebe und dem Wunsch der Kommunen nach einer besseren Steuerungsmöglichkeit für große gewerbliche Stallanlagen beschlossen. Dafür werden wir das gewerbliche Stallbauprivileg in § 35 Absatz 1. 4 im Bau-Gesetzbuch einzuschränken. Künftig benötigen größere gewerbliche Ställe eine Baugenehmigung der Kommunen. Damit kann vor Ort entschieden werden, ob und in welchem Umfang solche Anlagen künftig gebaut werden. Dass die Novelle des BauGesetzbuches fundiert und sorgfältig ausgearbeitet ist, zeigt sich allein daran, dass die Opposition – bis auf die Grünen – unseren Vorschlägen bereits im gestrigen Agrarausschuss zugestimmt hat.

Wie üblich, sind die Forderungen der Grünen zum Baugesetzbuch wenig durchdacht und einmal mehr ideologisch motiviert. So sollen zum Beispiel nach deren Vorstellung alle Landwirte gezwungen werden, das Futter für die Tierhaltung auf dem eigenen Acker anzubauen. Das stellt einen tiefen Eingriff in das Eigentumsrecht der landwirtschaftlichen Familien dar und würde gerade für kleine, flächenarme landwirtschaftliche Betriebe Probleme nach sich ziehen. Weiterhin stärken wir im Baugesetzbuch den Schutz wertvoller landwirtschaftlicher Flächen. Diese werden immer noch zu häufig für Siedlungsprojekte versiegelt. Sie gehen damit dauerhaft der Landwirtschaft verloren. Deshalb müssen die Kommunen jetzt in ihrer Bauleitplanung noch mehr Rücksicht auf agrarstrukturelle Belange nehmen. Es gilt: Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung.

Und schließlich leisten wir mit der Flexibilisierung des Biogasanlageneinsatzes einen Beitrag zur Energiewende: Biogasanlagen dürfen künftig dann Energie produzieren, wenn sie gebraucht wird. Einzige Voraussetzung: die Jahresgesamtmenge darf auch weiterhin nicht überschritten werden

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