Auszug aus dem Koaltionsvertrag: Landwirtschaft und ländlicher Raum

Wir würdigen die Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland für die Sicherung einer gesunden Ernährung und den Erhalt vielfältiger Kulturlandschaften. Unser Ziel ist eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich unternehmerische Landwirtschaft, die ressourcen- und umweltschonend produziert, die Tierwohl, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbindet. Leitbild ist eine von Familien betriebene, regional verankerte, flächendeckende Landwirtschaft unterschiedlicher Strukturen und Produktionsweisen. Sie trägt zur Wertschöpfung, gut bezahlter Arbeit und sicheren Einkommen in den ländlichen Räumen bei. Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Entwicklung ländlicher Räume Mit der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden wir besonders die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Fördermöglichkeiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollen umfassend genutzt werden. Für eine integrierte Entwicklung ländlicher Räume ist es notwendig, Ressortzuständigkeiten besser zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung wird ein Schwerpunkt für ländliche Räume, Demografie und Daseinsvorsorge gebildet.

Wertschöpfung und Innovation

Wir wollen die Agrarforschung besser verzahnen und in den Bereichen Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft stärken. Die Arbeit der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) wird unterstützt und verstetigt. Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert. Wir werden europäische Forschungsförderungsprogramme in Deutschland zielgerichteter koordinieren. Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ wird verstetigt.

Die deutschen Milcherzeuger leisten einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in ländlichen Räumen und zum Erhalt der Kulturlandschaft. Wir setzen den Kurs der Marktausrichtung in der Milchwirtschaft fort. Wir setzen weiterhin auf ein wirksames und verlässliches Sicherheitsnetz der EU.

Die bestehenden Potenziale zur Energieeinsparung im Gartenbau sollen stärker genutzt werden.

Der deutsche Weinbau hat eine wichtige Rolle für die Erhaltung einer typischen Kulturlandschaft. Wir unterstützen die deutschen Winzer bei ihrer Ausrichtung auf erfolgreiche Qualitätserzeugnisse.

Wir werden die Umsetzung der Waldstrategie 2020 vorantreiben und dabei verstärkt auf die Schutzziele der Biodiversitätsstrategie setzen. Der Klein- und Kleinstprivatwald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen. Länderspezifische Konzepte zur Zielerreichung bleiben unberührt. Der Waldklimafonds wird angemessen finanziell ausgestattet.

Im Rahmen der Neuordnung des europäischen Saatgutrechts treten wir dafür ein, dass die Saatgutvielfalt garantiert wird, die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht beschränkt wird. Wir setzen uns dafür ein, dass es im Rahmen des Nachbaus keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter gibt.

Wir wollen die traditionelle, arbeitsintensive Küstenfischerei unterstützen sowie die Binnenfischerei und die Aquakultur stärken. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik wird im Sinne der Ressourcenschonung und des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei umgesetzt. Besonderen Wert legt die Koalition auf den Schutz der Meeresböden und Bestände sowie die Weiterentwicklung der Fangtechnik und Fangmethoden mit dem Ziel der Beifangminderung. Die Koalition wird sich weiterhin für ein konsequentes Verbot des Walfangs sowie ein Handelsverbot mit Walfleisch einsetzen.

Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche „Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt. Um die behördliche Überprüfung der agrarwirtschaftlichen Exporte hinsichtlich Einhaltung der internationalen Standards sowie spezieller Anforderungen einzelner Drittstaaten zu verbessern, wird dem Bund eine koordinierende Funktion zugewiesen. Die Exportkompetenz des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird gestärkt.  Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhaltung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz von zentraler Bedeutung.

Außerlandwirtschaftliche Kapitalinvestoren und Flächenprivatisierung

Wir werden die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren prüfen. In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird geklärt, ob die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können. Die Länder haben damit die Möglichkeit, ein Existenzgründungsprogramm unter anderem für Junglandwirte zu etablieren. Die Übertragungsbedingungen sind so zu gestalten, dass sie den spezifischen agrarstrukturellen, umweltpolitischen sowie verfassungs- und haushaltsrechtlichen Bedingungen gerecht werden.

Agrarsoziale Sicherung

Wir werden die Reform der Agrarsozialversicherung intensiv begleiten. Dabei wird die Hofabgabeklausel neu gestaltet.

Tierschutz und Tiergesundheit

Wir nehmen die kritische Diskussion zur Tierhaltung in der Gesellschaft auf und entwickeln eine nationale Tierwohl-Offensive. Sie wird die relevanten Rechtsbereiche das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht – sinnvoll in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführen. Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes werden unbürokratisch und praxisnah umgesetzt. Wir werden die Sachkunde der Tierhalter fördern. Gleichzeitig erarbeiten wir ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme. Ziel ist es außerdem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen.

Wir streben eine flächengebundene Nutztierhaltung an. Ziel ist es, eine tiergerechte Haltung in Deutschland zu fördern. Wir werden überdies einen wissenschaftlichen Diskurs über Größen tiergerechter Haltung von Nutztieren auf den Weg bringen. Wir werden gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Initiative ergreifen, um das Problem überfüllter Tierheime anzugehen. Die Erforschung von Ersatzmethoden zum Tierversuch wird intensiviert und dafür die personelle und finanzielle Ausstattung der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) gestärkt.

Ethik und Landwirtschaft

Wir treten auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch ein. Wir streben eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch an. Das bestehende Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material soll durchgesetzt und die einschlägigen europäischen Vorschriften präzisiert werden.

Grüne Gentechnik

Wir erkennen die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der grünen Gentechnik an. Wir treten für eine EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden, ein. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen  gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln halten wir fest – ebenso wie an der Saatgutreinheit.

Flächenschutz

Um den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen weitestgehend zu vermeiden, streben wir den unverzüglichen Erlass einer Bundeskompensationsverordnung an.

Dünge- und Pflanzenschutzmittel müssen so eingesetzt werden, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Wir werden den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz entschlossen umsetzen.

Bei Maßnahmen, die landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nehmen, müssen agrarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen des für die Energiewende notwendigen Netzausbaus sind faire Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer erforderlich.

Bienenmonitoring

Zum Erhalt und Ausbau der Bienenhaltung in Deutschland sind gemeinsame Bund-Länder-Anstrengungen notwendig. Wir führen das Deutsche Bienenmonitoring mit dem mehrjährigen Untersuchungsprogramm weiter.

Agrardiesel

Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit werden wir die Förderung des Agrardiesels in der jetzigen Form beibehalten und streben eine einheitliche europäische Regelung über die Energiesteuerrichtlinie an.

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