Einführung des Mindestlohnes – Ergebnisse für die Landwirtschaft

In dieser Woche haben wir das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet, mit dem wir auch den Mindestlohn regeln. Im Januar 2015 wird in Reaktion auf die sinkende Tarifbindung einmalig ein allgemeiner Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde gesetzlich festgelegt. Hiermit stärken wir das Tarifsystem durch staatliche Flankierung. Die Ecken und Kanten des Gesetzes haben wir noch abgerundet, so stehen wir bei den Landwirten im Wort: Sie können gewährte Kost und Logis auf den Mindestlohn anrechnen. Die Dauer der Beschäftigung von Kurzzeitbeschäftigten, zu denen Saisonarbeitskräfte zählen, wird befristet für vier Jahre von 50 auf 70 Tage ausgeweitet. Zudem wird die Übergangszeit, in der Tarifverträge mit Löhnen unterhalb des Mindestlohns fortbestehen können, bis zum 31. Dezember 2017 verlängert, was gerade für die Landwirtschaft wichtig ist. In dieser Zeit ist auch eine regionale Differenzierung noch möglich. Dies war uns als Union ein großes Anliegen.
 

 

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