Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, die Hofabgabeklausel neu zu gestalten. Diese war eingeführt worden, um Nachfolger für die Höfe zeitnah in betriebliche Verantwortung zu bringen. Das aktuelle Gutachten von Prof. Dr. Peter Mehl vom Thünen-Institut hat sich für das agrarstrukturelle Element der Klausel ausgesprochen, empfiehlt aber Anpassungen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft derzeit, wie sich die Flexibilisierungs-Vorschläge des „Mehl-Gutachtens“ für die Versicherten und das gesamte System auswirken würden und wie kleinere Betriebe stärker berücksichtigt werden könnten. Auf dieser Basis erarbeitet das Ministerium einen Vorschlag zur Neugestaltung der Klausel. Eine Gesetzesinitiative könnte dann im Herbst gestartet werden.

 

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