Die Koalition hat eine schnelle und grundlegende Reform der Förderung der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Ziel war es, einen geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Kosteneffizienz und die Wirtschaftlichkeit des Fördersystems zu erhöhen sowie Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie auch zukünftig zu sichern. Das Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG-Änderungsgesetz) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Ziele.

Er enthält drei zentrale Regelungskomplexe: 
Erstens wird durch die Reform des EEG-Fördersystems die Kostendynamik beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gebremst. Hierzu enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, u.a. die Festlegung verbindlicher technologiespezifischer Ausbaukorridore für die verschiedenen Arten der Erneuerbaren Energien (Wind an Land, Photovoltaik, Biomasse etc.), den Abbau bestehender Überförderungen (z.B. Streichung von Boni) und die stärkere Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG Umlage. Die stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien wird durch die stufenweise Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien erreicht.
 
Zweitens wird mit der Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die stromintensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts und hunderttausender Arbeitsplätze in Deutschland. Sie schaffen Planungssicherheit für die zahlreichen, meist mittelständischen Unternehmen in diesen Branchen.
 
Drittens wird mit dem EEG-Änderungsgesetz der Systemwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll die Förderung der erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt nicht mehr die Politik, sondern der Markt die Förderung fest. 
 
In den letzten Wochen haben intensive Verhandlungen mit dem Koalitionspartner von der SPD stattgefunden. Dabei sind von unserer Fraktion eine Reihe wichtiger Änderungen durchgesetzt worden. Es handelt sich hier unter anderem um folgende Punkte: 
 
  • Verbesserter Bestandsschutz für Biomasseanlagen und Gasaufbereitungsanlagen (Biomethan) 
Bestands- und Vertrauensschutz sind für die Union grundlegende Leitlinien des politischen Handelns. Erst nach harten Verhandlungen mit der SPD ist es hier gelungen, einige entscheidende Verbesserungen auf den Weg bringen. Der Bestandsschutz für Biomasseanlagen wird 95 Prozent der installierten Leistung der jeweiligen Anlagen umfassen (Höchstbemessungsleistung). Dies gilt auch dann, wenn diese Leistung in der Vergangenheit im Anlagenbetrieb noch nicht erreicht wurde (z.B. wegen technischer Probleme oder zu kurzer Laufzeit).
 
Biomethanbestandsanlagen erhalten die Garantie, ihre Biogasproduktion zu den bisherigen Konditionen des EEG weiter vermarkten zu können. Umfasst sind auch die im Bau befindlichen Anlagen, die vor dem 31. Juli 2014 zum ersten Mal Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist haben. Eine Mengenbegrenzung sorgt dafür, dass durch die Regelung die Menge des förderfähigen Stroms nicht ausgeweitet wird. Wir werden im weiteren Verlauf evaluieren, inwieweit die vorgesehene Begrenzung ausreichend für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen ist. 

  • Ausschreibungen 
Um Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Pilotprojekten zügig ausschreiben zu können, verzichten die Koalitionsfraktionen auf eine formelle Zustimmungsbedürftigkeit der entsprechenden Verordnung. Mit der Bundesregierung wurde jedoch vereinbart, dass die Ausgestaltung der Pilotausschreibungen auch ohne die formale Zustimmungsbedürftigkeit in enger Abstimmung mit dem Bundestag erfolgen soll. Dies gilt insbesondere für die Frage, auf welchen Flächen die PV-Anlagen errichtet werden dürfen, um an der Pilotausschreibung teilnehmen zu können. Anliegen der Union ist es, dass landwirtschaftliche Nutzflächen hierfür nicht mehr verwendet werden.
 
Noch im Jahr 2015 will das Bundeswirtschaftsministerium ein Konzept für die Ausschreibung der Förderung für die anderen erneuerbaren Energien erarbeiten und dem Bundestag vorlegen. Die Ausschreibungskriterien sollen klar, transparent und nicht-diskriminierend sein und sich an den Zielen Kosteneffizienz, Akteursvielfalt, Wettbewerb, Akzeptanz und Mengensteuerung ausrichten. Für die Einführung der Ausschreibungen für die anderen erneuerbaren Energien bedarf es anschließend einer neuen EEG-Novelle, so dass der Bundestag dann über die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibung in einem Gesetz entscheiden wird. 
 
  • Eigenstromerzeugung 
Entsprechend dem oben genannten Grundprinzip des Vertrauensschutzes wird für Bestandsanlagen vollständiger Bestandsschutz gewährleistet. Pläne des SPD-geführten Wirtschaftsministeriums, den Bestandsschutz an wichtigen Punkten aufzuweichen, konnten abgewehrt werden. Der Bestandsschutz wird gegenüber dem Regierungsentwurf sogar nochmals verbessert und soll nun auch für die Modernisierung älterer Bestandsanlagen gelten. Der Bestandsschutz für Anlagen zur industriellen Eigenversorgung aus der Kuppelgas-Verstromung wird ebenfalls verbessert.
 
Bei Neuanlagen soll es eine differenzierte Regelung geben. Künftig beträgt die Umlagepflicht für alle neuen Eigenversorger im Grundsatz 40 Prozent. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in die neue Regelung beträgt der Umlagesatz zunächst 30 % bis Ende 2015 und 35 % im Kalenderjahr 2016. Für Branchen in der Besonderen Ausgleichsregelung bleibt es bei der Regelung des Regierungsvorschlags. Das heißt, dass Strom aus Eigenerzeugung in gleicher Höhe EEG-Ermäßigungen in Anspruch nehmen kann, wie dies bei Fremdstrombezug der Fall ist. Eigenerzeugungsanlagen, die in keine der o.g. Kategorien fallen, zahlen zukünftig die vollständige EEG-Umlage. Auch dies war bereits im Regierungsentwurf enthalten.
 
Die Bagatellgrenze für kleinere Neu-Anlagen bleibt bestehen. Sie dient insbesondere der Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands.
 
Zu dem in den letzten Tagen häufig angesprochenen Thema der sogenannten „Sonnensteuer“ sei klarstellend darauf hingewiesen, dass eine Belastung für bestehende Photovoltaik-Anlagen zu keinem Zeitpunkt geplant war. Für die Zukunft gilt: Neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 10 Kilowatt (d.h. Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern) bleiben auch weiterhin von der EEG-Umlage vollständig befreit. Größere neue Anlagen werden zwar in Zukunft zum Teil an den Kosten der EEG-Umlage beteiligt, sie erhalten aber im Gegenzug eine Kompensation durch eine Erhöhung der EEG-Vergütung.


Der Ansatz, den Zubau bei Biomasse auf 100 Megawatt zu begrenzen, ist für die Branche schmerzlich – in der Sache ist dieser Zubaudeckel aber richtig, um die gewünschte Kostendämpfung zu erreichen. Nicht richtig ist hingegen, die Vergütung für Strom aus Biomasse so gering anzusetzen, dass künftig neue Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Jetzt ist zu befürch-ten, dass kaum noch neue Anlagen gebaut werden. Deutschland braucht aber weiterhin einen Markt für Biomasseanlagen, damit die Hersteller Innovationen voranbringen und ihre hervorragenden Ex-portchancen nutzen können. Auch aus Gründen des Klimaschutzes wäre es wichtig, zukünftig noch mehr Reststoffe aus Tierhaltung und Ackerbau zu vergären. 
In den parlamentarischen Beratungen wurden von der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie bei Einhaltung des Zubaudeckels zu vertretbaren Kosten die Biomasse ausgebaut werden kann. So wurde vorgeschlagen, weiterhin nachwachsende Rohstoffe in sehr begrenztem Umfang zu vergüten und damit den mittelständischen Anlagenbauern und den landwirtschaftlichen Anlagenbetreibern eine Perspektive zu geben. In den Koalitionsfraktionen fand dieser Vorschlag leider nicht den erforderlichen Rückhalt. 
Weiterhin werden aber Anreize gesetzt, dass Biogasanlagen flexibel Strom ins Netz einspeisen, um so den stark schwankenden Strom aus Wind und Sonne auszugleichen und das Netz zu stabilisieren. Diese Stärke der Biomasseverstromung stimmt sehr zuversichtlich, dass Biomasse eine Zukunft hat – sie ist und bleibt für die Energiewende unverzichtbar.
 

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