Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag erstmals über das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ beraten. Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen): „Die steuerlichen Maßnahmen sind für viele landwirtschaftliche Betriebe eine Entlastung. Die Versorgung mit hochwertigen und vielfältigen Lebensmitteln hat für uns in Deutschland und in Europa weiterhin höchste Priorität.
Landwirte müssen dabei von ihrer Arbeit leben können. Die steuerlichen Entlastungen dürfen nicht dazu führen, dass Preissenkungen bei Lebensmitteln zu Lasten der Landwirtinnen und Landwirte gehen. Die Corona-Pandemie stellt nahezu alle Wirtschaftsbereiche vor enorme Herausforderungen. Auch die Land- und Forstwirtschaft hat mit Absatzeinbußen, Lieferengpässen und Investitionsunsicherheiten zu kämpfen. Mit dem umfangreichen Maßnahmenbündel sorgen wir dafür, dass sich unsere heimischen Betriebe nach dem Corona-Schock schnell erholen und konjunkturellen Aufschwung erfahren. Die Verlängerung der Reinvestitionsfristen, die Erhöhung des Verlustrücktrags, die Reduzierung der Umsatzsteuer und die Einführung der degressiven Abschreibung stellt zügig Liquidität zur Verfügung und trägt zur wirtschaftlichen Erholung bei. Die Versorgung mit regionalen und hochwertigen Lebensmitteln hat größten Stellenwert und gehört zur systemrelevanten kritischen Infrastruktur.“