In einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages haben SPD und Bündnis90/Die Grünen am Mittwoch ein generelles Tempo-30-Limit in Städten gefordert:

Die Ansage der SPD, bei einem Wahlsieg 2013 mit Bündnis 90/Die Grünen ein generelles Tempo-30-Limit in Innenstädten einzuführen, hat weder Hand noch Fuß. Zunächst muss sich die SPD erst einmal selbst darüber klar werden, mit welchem Verkehrskonzept sie im Bundestagswahlkampf antreten will. Der Vorschlag verletzt das Subsidiaritätsprinzip. Der innerstädtische Verkehr ist immer noch Sache der Kommunen, die am besten entscheiden können, wo eine Verkehrsberuhigung Sinn macht und wo sie eher kontraproduktiv ist.

Die Kommunen sollen das auch weiterhin selbst entscheiden – anstatt sich Vorgaben von Verkehrspolitikern und Parteivorsitzenden machen zu lassen, die sich noch nicht einmal über ihr eigenes Konzept einig sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt für ein ausgewogenes, nachvollziehbares und sinnvolles Verkehrskonzept ein. Die Verkehrssicherheit wird besonders dann gefährdet, wenn Fahrer zu schnell und unvorsichtig fahren. Anstatt Autofahrer mit mehr Tempo-30-Zonen zu gängeln, brauchen wir mehr überraschende, mobile Kontrollen – damit Geschwindigkeitsbegrenzungen dort, wo sie sinnvoll sind, auch eingehalten werden.

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