Am 1. Mai tritt das neue Flensburger Punktesystem in Kraft. Diese wichtige Reform schafft neue, klare und transparente Regeln und baut Bürokratie ab. Sie sorgt für allem für eins: mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Verkehrsunfälle entstehen hauptsächlich durch rücksichtsloses und zu schnelles Fahren. Die Reform setzt daher an der richtigen Stelle an: Sie trifft vor allem diejenigen Verkehrsteilnehmer, die wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden. Das neue Punktesystem konzentriert sich auf verkehrssicherheitsrelevante Delikte, betont vor allem schwere Verstöße und fordert schon früher Konsequenzen: Bei vier besonders schweren Verstößen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ordnungswidrigkeiten hingegen (z.B. das unerlaubte Einfahren in eine Umweltzone), die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst.
Durch klare Tilgungsfristen wird das System gerechter und nachvollziehbarer. Jeder Betroffene wird einfach nachvollziehen können, wie lange seine Punkte im Register gespeichert sind und wann der eingetragene Verstoß wieder getilgt wird.
Die Umrechnung der bisher erreichten Punktestände wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommen. Die Betroffenen müssen nichts veranlassen und erhalten ohne weiteren Anlass auch keine Nachricht. Bisher eingetragene Punkten werden in das neue System überführt, wobei niemand schlechter oder besser gestellt wird. Die jeweils erreichte Maßnahmenstufe wird also in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem übernommen.
Neue Fahreignungsseminare ersetzen die bisherigen Aufbauseminare. Der freiwillige Punkteabbau wird auch nach der Reform fortgeführt: Absolviert der Inhaber einer Fahrerlaubnis freiwillig ein Fahreignungsseminar, kann er bei einem Punktestand von 1 bis fünf Punkten 1 Punkt abbauen. Solch ein Punkteabzug ist jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.“
Hintergrund:
Das bisherige Punktesystem wird durch ein Bewertungssystem in drei Kategorien ersetzt werden:
- Kategorie 1 - schwere Ordnungswidrigkeiten: 1 Punkt
- Kategorie 2 - Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 2 Punkte.
- Kategorie 3 - Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte.
Auch die aus dem Punktestand folgenden Maßnahmen werden übersichtlicher:
Bei einem Punktestand 1 bis 3 erfolgt lediglich die Erfassung im Register (Vormerkung), aber keine Unterrichtung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und keine Maßnahme.
Drei Maßnahmenstufen:
- Stufe 1 (4 bis 5 Punkte): Ermahnung mit Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem
- Stufe 2 (6 bis 7 Punkte): Verwarnung mit Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis
- Stufe 3 (8 und mehr Punkte): Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die vorangehenden Stufen durchlaufen wurden.