Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest gestalten

Am heutigen Mittwoch hat der Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) beschlossen. Die Modernisierungspläne der Bundesregierung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sind auf einem guten Weg. Das ist auch wichtig, denn nur wenn die Modernisierung gelingt, können die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöht und regionale Entscheidungskompetenzen gestärkt werden. Die geplante Anpassung der Ämterstruktur soll gemeinsam mit den Beschäftigten zügig umgesetzt werden. Dabei werden die bestehenden 39 Wasser- und Schifffahrtsämter zu insgesamt 18 Revieren zusammengeführt. Alle Standorte der heutigen Ämter bleiben erhalten.

Bei allen revierspezifischen Fragestellungen sollen regionale Kompetenzen berücksichtigt werden. Personal muss nicht reduziert werden. Das ist auch den erhöhten Investitionsmitteln in die Wasserstraßen zu verdanken, die durch die zusätzlichen fünf Milliarden im Verkehrshaushalt ermöglicht wurden. Von dem von Bundesfinanzminister Schäuble angekündigten 10-Milliarden-Investitionsprogramm muss ein bedeutender Anteil in Erhalt und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur fließen.
 
Die bestehenden Herausforderungen, z.B. in den Bereichen des Fachkräftemangels oder der Ausbildungsmöglichkeiten, geht die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag konsequent an. So soll Auszubildenden der WSV nach ihrer Ausbildung auch eine Perspektive geboten werden.
 
Für die deutsche Volkswirtschaft sind die Bundeswasserstraßen von großer Bedeutung. Die WSV ist dafür zuständig, die See- und Binnenwasserstraßen des Bundes zu verwalten und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Dies ist nur mit einer funktionierenden und effizient arbeitenden Verwaltung möglich.

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