In einer Öffentlichen Anhörung am heutigen Montag hat sich der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit zwei Gesetzentwürfen zu Änderungen des Regionalisierungsgesetzes befasst. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass zügig eine Lösung bei den Regionalisierungsmitteln gefunden wird. Die Bundesländer müssen auch weiterhin ihre wichtigen Aufgaben im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen können. Eine verlässliche finanzielle Unterstützung für die Länder und Planungssicherheit für die Aufgabenträger ist unerlässlich. Die Forderungen der Länder müssen aber realistisch sein und dürfen nicht zu unvertretbaren Mehrausgaben des Bundes führen.

Zwischen Bund und Ländern muss es schnellstmöglich zu einer Verständigung kommen. Die Länder und ihre Aufgabenträger brauchen schließlich die Planungssicherheit für die Ausschreibung von Verträgen mit Laufzeiten von 10-15 Jahren, damit der erfreuliche Zuwachs des Passagieraufkommens weitergeht.
 
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung des Mittelansatzes für das Jahr 2015 um 109 Millionen Euro vor. Dies bedeutet bereits zusätzliche Mehrausgaben gegenüber den Eckwerten des Bundeshaushaltes und zeigt ein deutliches Entgegenkommen der Bundesregierung. Es wäre im Interesse des Nahverkehrs, wenn die Länder dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen würden, um diesen Mehrbetrag zu nutzen.

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