Der Deutsche Bundestag wird diese Woche eine Änderung im StGB beschließen, durch die ein neuer Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ aufgenommen wird. Reinhold Sendker: „Wer illegale Autorennen ausrichtet oder durchführt, daran teilnimmt oder als Alleinraser in ähnlich idiotischer und gefährdender Art und Weise durch die Gegend rast, wird künftig viel härter bestraft. Bei tödlichen Folgen oder schweren Gesundheitsbeschädigungen drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Damit reagieren wir auf die alarmierende Zunahme solcher Ereignisse in jüngster Zeit. Wir setzen ein klares Zeichen der Abschreckung und hoffen, dass auch der letzte Raser nun kapiert hat, um was es geht. Vorfälle wie in Köln, Berlin oder kürzlich in Mönchengladbach dürfen sich nicht wiederholen!“

 

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