Heute stimmt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Straßenverkehrsgesetz ab. Mit dem „Feuerwehrführerschein“ für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen soll der Einsatz der Katastrophenhilfe erleichtert werden. Dazu erklärt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr und Rettungsdiensten wird verbessert: Mit den letzten Änderungen im Straßenverkehrsgesetz hat die Koalition aus CDU/CSU und FDP eine wichtige, praxisnahe Regelung für den Großen Feuerwehrführerschein auf den Weg gebracht. Viel mehr Freiwillige können jetzt nach interner Schulung und Prüfung Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen führen. Damit ist es uns gelungen, Hürden auszuräumen und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken.“

Hintergrund:
Die neue Regelung gilt für Feuerwehr, Rettungsdienste, technisches Hilfswerk und andere Organisationen des Katastrophenschutzes. Nach einer Einweisung und Prüfung durch die Organisation bzw. durch einen externen Fahrlehrer können die Länder Fahrberechtigungen für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen – inklusive Anhänger - ausstellen. Bisher gilt die Regelung nur teilweise für Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen. In der Praxis liegen jedoch eine Vielzahl der neuen, kleineren Einsatzfahrzeuge bereits über der Gesamtmasse von 4,75 Tonnen.

Der spezielle „Feuerwehrführerschein“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Viele freiwillige Helfer im Katastrophenschutz haben nur einen Pkw-Führerschein. Der Erwerb eines Führerscheins Klasse C1 für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ist sehr kostenintensiv. Laut Feuerwehrverband sind etwa 16.000 Fahrzeuge von der Neuregelung positiv betroffen.

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