Am 3. März bereits hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine zusätzliche Finanzspritze in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen angekündigt. Heute nun legte er seinen Zusatzhaushalt dem Bundeskabinett vor. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) sagte hierzu: „Der Bund hat geliefert, jetzt ist das Land NRW dran. Die Landesregierung muss gerechte Kriterien für die Verteilung der Gelder an die Kommunen schaffen – und das zügig!
Die Kommunen müssen erfahren, ob sie sich auf zusätzliche Gelder einstellen können oder nicht“. Nordrhein-Westfalen soll aus dem neuen 3,5-Milliarden-Euro-Investitionsfonds des Bundes für finanzschwache Kommunen 1,125 Milliarden Euro und somit rund ein Drittel des gesamten Fonds erhalten. Damit ist NRW trauriger und glücklicher Spitzenreiter zugleich, denn die Höhe des Anteils berechnet sich nach einem Verteilungsschlüssel, welcher aus drei Kriterien gebildet wurde: der Anzahl der Einwohner der Bundesländer, der Höhe der Kassenkreditbestände der Länder und Kommen sowie die Anzahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt.
Die Bestimmung der antragsberechtigten, finanzschwachen Gemeinden obliegt jeweils den Ländern. Die dabei verwendeten Auswahlkriterien sind dem Bund mitzuteilen. Sendker rechnet in dieser Frage mit einer kontroversen Debatte: „Wichtig ist, den Kreis der förderfähigen Kommunen so weit zu ziehen, dass nicht nur Kommunen mit hohem Schuldenstand in den Genuss der Förderung kommen. Das allein wäre mit Sicherheit nicht zielführend, denn dadurch könnten falsche Anreize gesetzt und Versuche, die Haushaltssicherung durch Einsparungen in der Vergangenheit zu verhindern, bestraft werden!“
Die Investitionsvorhaben sollen so ausgewählt werden, dass eine möglichst hohe und dauerhafte Wirkung der Investitionen auf die regionale Wirtschaftskraft zu erwarten ist. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von bis zu 90 % an den Investitionsaufwendungen. Mindestens 10 % müssen von den finanzschwachen Kommunen aufgebracht werden. Bei einer Fehlverwendung kann der Bund die Mittel zurückfordern. Es handelt sich um einen einmaligen Fonds, der vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet und spätestens mit Ablauf des Jahres 2020 aufzulösen ist. Etwaig verbleibendes Vermögen würde dem Bund zufallen.
Nicht zuletzt wegen des hohen Flüchtlingsstroms in den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Haushaltslage der Kommunen dramatisch zugespitzt. „Der Bund lässt die Kommunen nicht alleine – das ist ein starkes Signal in die kleinste aber so wichtige staatliche Ebene“, so Sendker.
Das Investitionspaket ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsplans. Danach sollen bis zum Jahr 2019 allein für Zukunftsinvestitionen, Entwicklungshilfe und eine Stärkung finanzschwacher Kommunen zusätzlich rund 20 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Neue Schulden wird der Bund dafür nicht machen. Dazu MdB Sendker „Wir sind dem vorausschauenden Wirtschaften Wolfgang Schäubles zu Dank verpflichtet. Früher waren Nachtragshaushalte die Regel, heute ist die schwarze Null unser Leitmotiv“. Nach dem Eckwerte-Beschluss sollen der Etatentwurf für 2016 sowie der Finanzplan bis 2019 Anfang Juli von der Bundesregierung verabschiedet und Ende November vom Bundestag bewilligt werden.