Sendker: „Kommunales Interesse behauptet.“

Kreis Warendorf / Berlin. „Was lange währt, wird endlich gut“, vermeldet der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) nach bemerkenswert langen Verhandlungen im Deutschen Bundestag die erfolgreiche Stärkung der Belange der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der heute beschlossenen Novelle zum Kreislaufwirtschaftsgesetz / Abfallgesetz. „Schlussendlich haben wir uns behauptet“, freut sich der Westkirchener Abgeordnete, der an der Seite der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion massiv in mehr als 10 Gesprächsrunden für den Erhalt guter kommunaler Entsorgungsstrukturen gestritten hat.

Auch Thomas Grundmann, Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA e.V.), der mehrfach zur Erörterung des Themas in Berlin weilte, ist mit dem Ergebnis nicht unzufrieden. Er hätte aber gerne den Veränderungsvorschlag zum Gesetzentwurf umgesetzt gesehen, der von Sendker und der KPV eingebracht worden war. Die auch neu aufgenommene Gleichstellungsklausel sieht er klärungsbedürftig.
Schließlich wurde mit der Gesetzesnovelle beschlossen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in 3 Punkten anzunehmen sei:

  1. „Wenn Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von diesem beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt,
  2. wenn die Stabilität der Gebühren gefährdet wird oder
  3. wenn die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.“
Ganz besonders aus der Sicht stabiler Gebührenhaushalte wertet Sendker das Ergebnis als Erfolg. Die Gesetzesnovelle war in diesem Punkt bis zuletzt heftig umstritten. Abschließend dankt Reinhold Sendker Thomas Grundmann für eine großartige sachliche Unterstützung.

Hintergrund:
Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 (Richtlinie 2008/98/EG) hat die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erforderlich gemacht.

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll das deutsche Abfallrecht stärker am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichtet, rechtssicherer gestaltet und durchgreifend modernisiert werden.
Um das Ressourcenpotential werthaltiger Abfälle aus privaten Haushaltungen effektiver und hochwertiger zu nutzen, schafft der Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne", mit der Verpackungen und stoffgleiche Nicht-Verpackungen gemeinsam erfasst und einem Recycling zugeführt werden sollen. Die Zuständigkeit kommunaler und privater Entsorgung wird klarer ausgestaltet und stärker an den Anforderungen des Ressourcenschutzes ausgerichtet.

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