Kreis Warendorf/Telgte. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) zeigt sich erfreut über das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht hatte entschieden, dass die Umgehungsstraße (B 51) in Münsters Osten weitergebaut werden darf. Damit wies das Gericht eine Klage von Anwohnern aus St. Mauritz gegen die Planung des dritten Bauabschnitts zurück.
Für den Verkehrspolitiker Sendker ist dies eine gute Entscheidung: „Dieses Urteil bietet einen ersten Ansatz, die Stausituation in unserer Region weiter zu entlasten.“ Die Bauarbeiten können nun zeitnah beginnen. Eine Revision
wurde nicht zugelassen. „Mit dem Ausbau der Umgehung Münster wird auch eine Teilentlastung des morgendlichen Stauverkehrs im Raum Münster/Telgte erwartet. Und auch der später vorgesehene Ausbau der B 481 – Münster wird dazu weitere Entlastungseffekte mit sich bringen“, so Sendker weiter. Sendker hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass der Bund 42,5 Millionen Euro in den Neubau investiert. „Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist zudem die Basis für eine gesunde Volkswirtschaft“, betont Sendker. Deshalb sei ihm der Neubau ein besonderes Anliegen. Und mit dieser Entscheidung sei der heutige Tag ein guter Tag für die Region.