(v.l.) Sven Reimann, Karl-Wilhelm Hild, Henning Rehbaum MdL, Reinhold Sendker MdB, Astrid Birkhahn MdL, Franz-Herbert Loddenkemper und Frank Haberstroh
(v.l.) Sven Reimann, Karl-Wilhelm Hild, Henning Rehbaum MdL, Reinhold Sendker MdB, Astrid Birkhahn MdL, Franz-Herbert Loddenkemper und Frank Haberstroh
Kreis Warendorf / Warendorf. Vor dem Hintergrund der Novellierung des WDR-Gesetzes trafen sich die CDU-Abgeordneten Reinhold Sendker MdB (Westkirchen), Astrid Birkhahn MdL (Everswinkel) und Henning Rehbaum MdL (Albersloh) mit Vertretern des lokalen Radiosenders „Radio WAF“ zu einem Informationsgespräch. Nach einer kurzen Einführung durch Franz-Herbert Loddenkemper, Vorstandsvorsitzender der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Warendorf e. V. war die Neufassung des WDR-Gesetzes das Hauptthema. Loddenkemper erklärt, „der NRW-Lokalfunk hat die schlechtere Frequenzversorgung“. Ursache dafür sei, das der WDR, der an Radio NRW beteiligt sei, über 90 Prozent der Frequenzen in NRW verfügt.

Die restlichen 10 Prozent müssten sich demnach die 45 Lokalsender teilen. Besonders der ländliche Raum wird bei dieser Regelung benachteiligt, da im Gegensatz zu städtischen Sendern, mehrere Frequenzen nötig sind, um den gesamten Sendebereich abzudecken. Da jede Frequenz mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden Sender in ländlichen Räumen stärker belastet, als Sender in Ballungsgebieten. Ein weiterer Punkt war die Finanzierung durch Werbeeinnahmen. Ein Teil der Werbeeinnahmen werde von Radio NRW an die Lokalsender ausgeschüttet. Die Höhe hänge aber von der Anzahl der Zuhörer und der Dauer des Zuhörens ab. Die westfälischen Lokalsender seien auf Grund der geringeren Einwohnerzahl benachteiligt gegenüber den Metropol-Städten im Rheinland und Ruhrgebiet. Hier aber werde „Lokalfunk gelebt“, sind sich Chefredakteur Frank Haberstroh und Reinhold Sendker MdB völlig einig.
 
Die Vertreter des Lokalsenders baten die Abgeordneten darum, sich für eine gerechtere Verteilung der Mittel einzusetzen, um mehr Wettbewerbsgerechtigkeit wieder herzustellen. „Ballungsräume wie das Ruhrgebiet und das Rheinland müssen für die Situation der ländlichen Regionen sensibilisiert werden“, so Astrid Birkhahn MdL. Henning Rehbaum MdL ergänzt, das neue WDR-Gesetz böte die Gelegenheit, hierfür bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wies Frank Haberstroh auf die sehr gute NDR-Regelung hin. Dort hat eine Hörfunkwelle (NDR2) maximal 60 Minuten Werbung am Tag. Der WDR-Hörfunk hat derzeit auf drei Wellen Werbung im Programm. Durch diese Flottenstrategie der WDR-Radios werde die Zukunft des Lokalfunks bedroht, denn die NRW-Lokalradios sind privat, werden also nur durch Werbeeinnahmen finanziert. Karl-Wilhelm Hild, Vorstandsmitglied der Veranstaltergemeinschaft und amtierender Vorsitzender des „1. Lokalfunk Kreis Warendorf“, war sich abschließend mit den Abgeordneten einig, dass es sinnvoll sei, die gegebene Schieflage einmal in einem Spitzengespräch im Landtag zu erörtern.

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