Reinhold Sendker MdB begrüßt Beschluss des Bundeskabinetts zur Verschärfung des Ausweisungsrechts

Pressemitteilung

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute eine Absenkung der Hürden bei der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer beschlossen. „Wer bei uns eine schwere Straftat begeht verwirkt sein Gastrecht und muss das Land unverzüglich verlassen." Mit diesen Worten begrüßt der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) in Berlin die auf den Weg gebrachten Maßnahmen. Die verschärften Regeln sehen vor, dass künftig alle Freiheitsstrafen ein starkes Gewicht haben, wenn es darum geht, zwischen Bleibe- und Ausweisungsinteresse abzuwägen. „Menschen, die zu uns nach Deutschland kommen, weil sie Schutz benötigen, erhalten diesen. Im Gegenzug  müssen sich diese Menschen an unsere Regeln halten. Tun sie dies nicht, müssen sie unser Land ganz klar wieder verlassen“, so Sendker entschieden. Die kriminellen „schwarzen Schafe“ unter den Asylbewerbern müssten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Das diene auch dem Schutz der rechtschaffend in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Diese dürften nicht mit denjenigen vermengt werden, die in der Silvesternacht zu Hauf Recht und Gesetz überschritten haben, so der Bundestagsabgeordnete weiter.

Künftig sollen Ausländer bei besonders schweren Vergehen, darunter Tötung, Körperverletzung und Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie rechtskräftig verurteilt sind - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das gleiche „schwerwiegende Ausweisungsinteresse” soll in Zukunft für den Widerstand gegen Polizeibeamte oder Eigentumsdelikte gelten, sofern diese Straftaten mit Gewalt, Drohungen oder List begangen wurden. Bei allen anderen Delikten würde ein "schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr gelten. Eine solche rechtskräftige Verurteilung würde zudem die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Bisher war dies ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren der Fall. 
 
Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet.

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