Grünes Licht für Bundesteilhabegesetz und weitere kommunale Entlastung um 5 Mrd. Euro sowie im Bereich der Kosten für die Unterkunft (KdU) erwartet

Pressemitteilung

Berlin / Kreis Warendorf. Nach der Verständigung der Großen Koalition zum Bundesteilhabesetz äußert sich der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) erfreut darüber, dass die den Kommunen für 2018 zugesagte weitere Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro nicht mit Mehrkosten nach dem neuen Gesetz verrechnet werde, also eine volle Entlastung eintrete. Das neue Bundesteilhabegesetz soll am 1.1. 2017 Inkrafttreten und zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung und besserer Integration in den Arbeitsmarkt führen. Bei den Mehrkosten, die im Rahmen der Umsetzung des beabsichtigten Bundesteilhabegesetzes veranschlagt werden, übernehme der Bund zwischen 2017 und 2020 ca. 1,6 Mrd. Euro. Demgegenüber werde die Mehrbelastung für die Länder und Kommunen für 2017 mit 30 Millionen Euro, in 2018 mit 119 Mio. Euro, in 2019 mit 154 Mio. Euro und in 2020 mit 46 Mio. Euro mehr gegenüber 2016 angegeben.

Über diese Vereinbarungen hinaus zeigt sich Reinhold Sendker zuversichtlich in seiner Einschätzung zu der von den Kommunen geforderten Erhöhung der Bundesbeteiligung im Bereich der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge. Diese müsse aber weiter ausverhandelt werden. Mit einem entsprechenden Ergebnis rechne er in den Sommermonaten.

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