Berlin / Kreis Warendorf. Der Bundestag hat heute die Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) begrüßt die Reform, denn das Gesetz stelle eine deutliche Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar: „Mit den neuen Regelungen werden die Opfer sexueller Gewalt gestärkt, Straftaten können leichter geahndet werden. Mit den von der Koalition eingebrachten Änderungen wird – anders als der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium – der Grundsatz "Nein heißt Nein" im deutschen Strafrecht verankert. Fortan ist die "rote Linie" immer dann überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt.
Damit wird die sexuelle Selbstbestimmung künftig ohne Wenn und Aber geschützt.“ Das Gesetz sieht vor, dass die bislang gültigen juristischen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung nach Paragraf 177 verringert werden. Bisher galt, dass ein Täter nur belangt werden kann, wenn er Gewalt angedroht oder angewendet hat, oder das Opfer schutzlos war. Fortan wird künftig der "Nein heißt Nein"- Grundsatz gelten. Er besagt, dass sich schon derjenige strafbar macht, der "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen" vollzieht. Dafür drohen künftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.