Die Teilhabe am Arbeitsplatz stärken

Sendker und Wolters treffen sich zu Fachtagung in Berlin

Reinhold Sendker und Antonius Wolters bei der Fachtagung der Caritas in Berlin.
Reinhold Sendker und Antonius Wolters bei der Fachtagung der Caritas in Berlin.
Berlin / Warendorf. Das Bundesteilhabegesetz als Herausforderung war das Thema des Parlamentarischen Abends der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie im Rahmen einer Fachtagung in Berlin. Als Abgeordneter für den Kreis Warendorf nahm MdB Reinhold Sendker teil und kam damit einer Einladung des Geschäftsführers der Freckenhorster Werkstätten, Antonius Wolters, nach.
Mehr als 200 Teilnehmer haben an diesem Parlamentarischen Abend und der Fachtagung teilgenommen. Der Coesfelder Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte für den Abend die Schirmherrschaft übernommen und bedankte sich bei den Caritas-Trägern für deren kritische Begleitung beim Gesetzesverfahren zum Bundesteilhabegesetz, das am 01.12.2016 beschlossen und in Teilen zum 01.01.2017 bereits in Kraft getreten ist.

Obwohl nicht alle Erwartungen erfüllt worden seien, bringe das Gesetz durchaus Verbesserungen, waren sich Wolters und Sendker einig. Das Gesetz hat zum Ziel durch eine veränderte Eingliederungshilfe mit neuen Regelungen im Teil 2 des SGB IX eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen herbeizuführen und gleichzeitig die Fallzahlsteigerungen deutlich zu bremsen. Betroffen von dieser Gesetzesänderung sind in den Freckenhorster Werkstätten derzeit rund 1.560 Menschen mit Behinderungen, die an 9 Standorten im Kreis Warendorf tätig sind.
 
Die Zeit wird zeigen, ob durch das Bundesteilhabegesetz die beabsichtigten Verbesserungen eintreten werden: z.B. durch die Veränderung der Einkommensanrechnung, die bundesweite Einführung des Budgets für Arbeit, die Stärkung der Mitwirkungsrechte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Einführung von Frauenbeauftragten, die Streichung der Anrechnung der Arbeitsentgelte auf das Arbeitsförderungsgeld und die Erhöhung des Freibetrages. Allerdings bleibt für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung der Ausschluss von der Teilhabe am Arbeitsleben bestehen, da das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung als Zugangsvoraussetzung für die Werkstätten und andere Orte der Teilhabe bestehen bleibt.
 
Der Gewinner des Bundesteilhabegesetzes werden vor allem Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen sein, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Die Einführung der „anderen Anbieter“ in Konkurrenz oder als Alternative zu den Werkstätten kann zu einer neuen Schnittstelle bei der Teilhabe am Arbeitsleben führen. Entscheidend wird sein, wie der allgemeine Arbeitsmarkt auf die neuen Angebote reagieren und sich für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen öffnen wird.

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