Reinhold Sendker: Nordrhein-Westfalen profitiert von den neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Pressemitteilung

Bild: Wilhelmine Wulff www.pixelio.de
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Der am heutigen Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossene Finanzausgleich unter den Ländern wird künftig direkt im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung erfolgen, wobei der Finanzkraft der Länder durch Zu- und Abschläge Rechnung getragen wird. Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes summiert sich aus heutiger Sicht im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 10 Mrd. Euro und wird in den Folgejahren weiter steigen. Dazu erklärt Reinhold Sendker: „Von dieser Entlastung wird allein Nordrhein-Westfalen jährlich 1,43 Mrd. Euro zusätzlich erhalten. Die Entlastung je Einwohner beträgt damit ca. 80 Euro. Der Bund übernimmt mit dieser Neuregelung zugunsten der Länder mehr finanzielle Verantwortung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Zusätzlich ist mit dem neuen Artikel 104c GG ein Aufstocken des Kommunalinvestitionsförderprogramms, für das sich 2015 die CDU-Landesgruppe NRW stark gemacht hat, von 3,5 Mrd. auf 7 Mrd. Euro verbunden. Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses Fonds hat NRW 1,12 Mrd. Euro, was überproportionale 32 Prozent sind, für die Kommunen in NRW bereitstellen können. Bei der nun vereinbarten weiteren Summe von 3,5 Mrd. Euro profitieren unsere Kommunen in NRW von in etwa gleich hohen und damit wiederum überproportionalen Anteilen.“
 
Hintergrund:
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket zur Neuordnung des Bund-Länder Finanzausgleichs, zu strukturellen Reformen in den Bund-Länder Beziehungen, zur Förderung von Bildungsinvestitionen für finanzschwache Kommunen, zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen und zu Verbesserungen beim Unterhaltsvorschussgesetz beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzpaketes wird das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert.

Im Gegenzug für diese finanziellen Zugeständnisse hat der Bund daher strukturelle Verbesserungen in den Bund-Länder-Beziehungen eingefordert.

Diese konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche:
  • höhere Mitspracherechte bei der Verausgabung von Bundesmitteln durch Länder und Gemeinden,
  • verbesserte Kontrollrechte, 
  • mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Digitalisierung, 
  • mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung.

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