Konjunkturpaket: Erstes Fragenpaket beantwortet

Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) beinhaltet 10 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen in Bildungseinrichtungen und Infrastrukturmaßnahmen.
Für Nordrhein-Westfalen wurden hiervon 3,84 Mrd. Euro bereit gestellt, wobei das Land davon sehr kommunalfreundlich 84% an die Kommunen weiter leitet. In anderen Bundesländern beträgt diese Quote nur 70%.

Die konkrete Umsetzung aber bescherte den Kommunen jedoch enorm viele Rückfragen, die weder durch den Entwurf des Zukunftsgesetzes noch durch das Bundesgesetz beantwortet werden.
Das betrifft vor allem die Ungewissheit hinsichtlich der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen.
 
Die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen) und Bernhard Recker (Ahlen) begrüßen daher, dass das Innenministerium Nordrhein-Westfalen nun zeitnah die erste Tranche der Antworten auf das Fragenpaket geliefert hat.
 
So wurde jetzt beispielsweise die Frage erläutert, was unter einer "zusätzlichen Investitionsmaßnahme" zu verstehen ist, wie das Förderverfahren ablaufen soll, wann das Geld ausgezahlt wird und ob eine regelmäßige Berichtspflicht über den Mittelabfluss besteht.

 

 

 

Das Innenministerium führt den Fragenkatalog unter www.im.nrw.de ständig fort.

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