Karlsruhe/Kreis Warendorf. Zur Neuausrichtung der Grundsteuer seitens des Bundesverfassungsgerichts erklärt der heimische Bundestagabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen): „Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle unserer Kommunen. Daher ist die heutige Entscheidung auch für den Kreis Warendorf, dessen Städte und Gemeinden aber auch für Hauseigentümer und Mieter von hoher Bedeutung.“ Die Union sei sich sehr wohl bewusst, dass die anstehende Reform eines der wichtigsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben der kommenden Jahre sein wird. Daher bewertet Sendker auch die Vorwürfe einiger SPD-Sprecher, die CSU habe die Reformanstrengungen aus dem Bundesrat bewusst ausgebremst, als „haltlos“. Vielmehr sei es vom Gesetzgeber wohl überlegt gewesen, die heute vom obersten Gericht aufgestellten Leitplanken abzuwarten, um diese bei einer künftigen Neuregelung zu berücksichtigen. „Grundlage aller anstehenden Überlegungen muss nun sein, dass es zu keiner weiteren Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der Nebenkosten durch die Grundsteuer kommen darf“, so Sendker mit Blick auf die ohnehin schon angespannte Situation am Wohnungsmarkt. Unverhältnismäßige Belastungssteigerungen seien nicht hinnehmbar und stünden dem Ziel entgegen, bezahlbares Wohnen in Innenstädten auch künftig zu ermöglichen.
Der seit 2016 vorliegende Bundesratsentwurf, dessen Umsetzung rund 10 Jahre ab Verabschiedung dauern würde, sei damit zumindest vom Tisch, so Sendker weiter, denn die vom Gericht vorgegebene Umsetzungszeit ende bereits im Jahr 2024. “Wir brauchen jetzt ein einfaches Berechnungsverfahren für die Grundsteuer, welches wir schnellstmöglich auf den Weg bringen müssen“, plädiert Sendker abschließend.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die veralteten Einheitswerte für mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.
Die Grundsteuer wird für Häuser und Grundstücke gezahlt und fließt den Kommunen zu. Sie erbringt pro Jahr bundesweit fast 14 Milliarden Euro. Die Einheitswerte für Grundstücke sollen eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden, um Veränderungen der Bebauung und des Umfeldes zu berücksichtigen. Das ist jedoch nie geschehen. So gibt es in den westlichen Bundesländern Einheitswerte, die bis ins Jahr 1964 zurückreichen. In den neuen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück.