Berlin / Kreis Warendorf. Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen) kam jetzt eine Abordnung des sogenannten „Fernfahrerstammtisches“ nach Berlin. Seit dem Jahr 2010 nimmt Sendker in regelmäßigen Abständen an den Treffen des Stammtisches teil, bei denen stets Fernfahrer, Spediteure und Autobahnpolizisten vertreten sind. Der Austausch mit den Verkehrssicherheitsexperten rund um das Themenfeld Autobahn ist für Sendker inzwischen nicht mehr weg zu denken und fester Bestandteil seiner Arbeit im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages.
Unter der Leitung von Christoph Becker, Polizeihauptkommissar und Verkehrssicherheitsberater der Autobahnpolizei Münster, absolvierte die Gruppe ein buntes und abwechslungsreiches Besuchsprogramm in der Bundeshauptstadt. Darunter eine Führung durch das Bundeskanzleramt, eine Schifffahrt auf der Spree und ein Besuch der Gedenkstätte Hohenschönhausen, welcher bei allen Teilnehmern tiefen Eindruck hinterließ. Abgerundet wurde das Programm dann durch die Teilnahme an einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestags und ein Gespräch mit dem heimischen Abgeordneten. Dabei war selbstverständlich auch die Verkehrssicherheit ein zentrales Thema. In diesem Zusammenhang hob Sendker insbesondere den Ausbau der Beckumer Umgehungsstraße B-58n hervor.
Die Baumaßnahme soll im Jahr 2019 fertig gestellt sein und dann die Anwohner von Durchgangsverkehr, Staub und Lärm der vielen LKW befreien.
Auch über die Zunahme des Schwerlastverkehrs in den kommenden Jahren wurde diskutiert. Prognosen sagen eine Zunahme des Schwerlastverkehrs bis 2030 um 39 Prozent voraus. Auch deshalb begrüße Sendker, dass demnächst der Bund für Aus- und Neubau der Bundesautobahnen zuständig sein werde und hofft in diesem Zusammenhang auf eine besser Plan- und Umsetzbarkeit von Baumaßnahmen. Derzeit seien zwar die finanziellen Mittel vorhanden, es fehle aber an Planern, um die Maßnahmen umzusetzen. Dies sei ein „Unhaltbarer Zustand“, so der Westkirchener. 70 Jahre habe die Zuständigkeit bei den Ländern gelegen. Zu der Neuordnung war es im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gekommen. Ab 2020 erhält der Bund nun die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen.