Reinhold Sendker zu Gast bei den Freckenhorster Werkstätten

Das Bundesteilhabegesetz in Theorie und Praxis

Kreis Warendorf/Freckenhorst. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) war kürzlich zu Gast bei den Freckenhorster Werkstätten GmbH und nahm dort die Diskussion mit Werkstattrat und Geschäftsführung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf.
Ab Januar 2019 wird das bisherige Fachausschussverfahren durch das vom BTHG vorgesehene Teilhabeplanverfahren abgelöst. Dadurch verändert sich der Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Landschaftsverband und den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Westfalen-Lippe.
Herbert Kraft, Vorstand Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V.) äußerte hierzu die Befürchtung, dass diese Regelung zu Fehlbeurteilungen führe, da der persönliche Kontakt evtl. fehle. Deshalb würde evtl. die Klagehäufigkeit deutlich ansteigen. „Wir müssen weiter Überzeugungsarbeit leisten“, erklärte Sendker. Er plädierte ganz klar für den Erhalt der Werkstätten als Bildungsort und Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen und der Sicherung von deren Mitsprache.  
Das BTHG trete in vier "Reformstufen" von 2017 bis 2023 in Kraft. Damit müssten Menschen mit Behinderungen künftig nicht mehrere Anträge bei verschiedenen Trägern stellen. Es reiche ein Reha-Antrag aus, um die verschiedenen Leistungen wie aus einer Hand zu erhalten.
 

Der Abgeordnete erläuterte darüber hinaus die seit 2017 geltenden fünf Pflegegrade und den neugefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff. Hier, so der Werkstattrat, wolle man sich noch intensiv über die Zuordnung nach den heute geltenden Kriterien informieren. Auch die unterschiedliche Praxis der Bundesländer, Sonderzahlungen auf die Grundsicherung anzurechnen, fanden die Mitglieder des Werkstattrates kritikwürdig und reformbedürftig.

Des Weiteren war die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, vor allem im Nahverkehr, erneut Thema. Hier wolle man gemeinsam mit Reinhold Sendker, der auch als Verkehrspolitiker in Berlin tätig ist, die beklagenswerten Situationen im Kreis Warendorf weiter beobachten und nach Lösungen suchen.
Schließlich war das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) Anlass zur kritischen Betrachtung durch den Werkstattrat: Dass von den 13000 zusätzlichen Pflegekräften, die ab 2019 eingestellt werden sollen, der Bereich der Menschen mit Behinderungen unberücksichtigt bleibe, sah auch der Bundespolitiker kritisch. Er versprach abschließend, sich für die Anliegen des Werkstattrates in Berlin. Man war sich einig, dass die Gespräche zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden sollen.
 

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