Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch verabschiedet

Deutscher Bundestag

Foto: Tobias Koch
Foto: Tobias Koch
Der Deutsche Bundestag hat heute über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch abgestimmt. Nachfolgende Erklärung über mein Stimmverhalten habe ich im Anschluss zu Protokoll gegeben:

Die Gesetzesänderung stellt einen Kompromiss der Regierungskoalition dar. Im Rahmen der Mehrheitsbildung votiere ich dafür, denn die vom Koalitionspartner begehrte Streichung des § 219a StGB hätte deutlich weniger Schutz des ungeborenen Lebens zur Folge gehabt. Ich halte die bisherige Praxis für sachlich angemessen und die vorliegende Gesetzesänderung deshalb für unnötig. Eine umfassende Information hätte auch ohne eine gesetzliche Änderung des § 219a StGB erzielt werden können. 

Ärzte können aufgrund dieser fortan auf ihrer Website darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen durchführen. Damit erscheint der Schwangerschaftsabbruch als ganz normaler Teil des medizinischen Leistungsspektrums. In meiner Bewertung wird er das nie sein. Informationen über den Schwangerschaftsabbruch gehören in den geschützten Bereich der Beratungsstellen. Als gläubiger Katholik ist der Lebensschutz für mich von höchster Bedeutung. Die §§ 218 ff. StGB mit Fristenlösung und Beratungsregelung sind ein nur mühsam gefundener Kompromiss, der den Erfordernissen Rechnung trägt, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1993 aufgestellt hat. Darin wurde auch die Pflicht des Gesetzgebers betont, das ungeborene Leben zu schützen. Diese Pflicht spiegelt sich zum einen in der Beratungsverpflichtung und zum anderen in eben diesem in Rede stehenden Werbeverbot wieder.  Die Gesetzesnovelle stellt in meinen Augen eine Schwächung dieses Konstrukts dar. Eine vollständige Beibehaltung der bestehenden Regelung wäre daher wünschenswert gewesen. 

 

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