Kreis Warendorf/Berlin. „Auf diese Entscheidung haben unser Landrat und die Bürgermeister aus dem Kreis gehofft und gewartet“, kommentiert der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) die heutige Abstimmung über das ‚Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder‘. Die Entlastung werde auch für den Kreis Warendorf und seine dreizehn Städte und Gemeinden enorm sein, so Sendker.
Das Gesetz zielt auf eine Stärkung der Finanzkraft der Kommunen ab. So wird der Bund dauerhaft weitere 25 Prozent – und somit insgesamt knapp 75 Prozent – der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (KdU) übernehmen. Die Regelungen sind so gefasst, dass die volle Wirkung der Entlastungen schon in 2020 eintritt.
Neben dieser Regelung wird die zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2020 ausgeglichen werden. Hierfür erhalten die Länder aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von insgesamt 6,1 Milliarden Euro. „Für die heutige Entscheidung war eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit nötig, denn grundsätzlich sind die Länder für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zuständig“, betont der Westkirchner. Die nun beschlossene Hilfe des Bundes zugunsten der Kommunen erfolgt über das jeweilige Land und setzt dessen finanzielle Beteiligung voraus. „Die höhere Beteiligung des Bundes an den KdU und die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle ist der einzig richtige Weg, um den Kommunen aus der Pandemie-bedingten finanziellen Schieflage zu helfen. Und nicht die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ursprünglich favorisierte Altschuldentilgung,“ so Sendker abschließend.