„Bundestag hilft krisengeplagten Familien und Unternehmen schnell und unbürokratisch“

Sendker informiert über Corona-Steuerhilfegesetz:

Trafen sich vor einigen Wochen digital: Reinhold Sendker und die Vertreter der Krankenhäuser des Kreises Warendorf (Bild von Steve Buissinne auf Pixabay)
Trafen sich vor einigen Wochen digital: Reinhold Sendker und die Vertreter der Krankenhäuser des Kreises Warendorf (Bild von Steve Buissinne auf Pixabay)
Berlin/Kreis Warendorf. Erst am Mittwoch hatten die Koalitionspartner das dritte Corona-Steuerhilfegesetz im Finanzausschuss beschlossen. Nur zwei Tage später folgte am heutigen Freitag die finale Verabschiedung im Deutschen Bundestag.

„Schnelle und unbürokratische Hilfe für krisengeplagte Familien und Unternehmen“ nennt dies der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen).  Und die sei auch dringend notwendig, wisse er doch nur zu gut, welche Belastung die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen für eine Vielzahl von Branchen und insbesondere für Familien – auch im Kreis Warendorf - darstellen. „Für die Union geht es daher in erster Linie darum, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gut zu unterstützen.“ Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind und die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31. Dezember 2022. 

„Diese Maßnahmen setzen die richtigen fiskalischen Impulse, um wirtschaftlich schnell aus der Krise zu kommen und die geschwächte Kaufkraft zu stärken“, zeigt sich der Westkirchener überzeugt.

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise sei laut Sendker die Erweiterung des Verlustrücktrags. „Der Verlustrücktrag verschafft Betrieben, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben, zielgenau die dringend benötigte Liquidität.“ Diese „Brücke“ hätten die Unternehmen selbst vorfinanziert und deshalb sei die nochmalige Erweiterung für die Steuerjahre 2020 und 2021 und Anhebung auf 10 Mio. Euro (bei Einzelveranlagung) und 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) vollkommen folgerichtig, so der CDU-Bundestagsabgeordnete abschließend.

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