Berlin/Kreis Warendorf. Zahlreiche Anfragen aus dem Kreis Warendorf hatten den heimischen Bundestagsabgeordneten Reinhold Sendker (Westkirchen) erreicht, als bekannt wurde, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sowie die November- und Dezemberhilfe gestoppt hat. Grund dafür waren Hinweise auf Betrugsfälle.
In Anbetracht der Tatsache, wie dringend die Unternehmen auf die Wirtschaftshilfen angewiesen sind, reagierte Sendker hocherfreut auf die aktuelle Mitteilung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass die Abschlagszahlungen am Freitagmorgen wieder aufgenommen werden konnten. Anders als in Teilen der Berichterstattung suggeriert, seien die regulären Auszahlungen von dem Auszahlungsstopp zu keinem Zeitpunkt betroffen, betont Altmaier in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten.
Für die Wiederaufnahme der Abschlagszahlungen seien die bestehenden Maßnahmen zur Missbrauchs-Vorbeugung bei der Antragsstellung über „prüfende Dritte“ (also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte), deren Registrierung beim Antragsportal, die Authentifizierung mit dem jeweiligen Berufsregister sowie die digitalisierte Überprüfung anhand vorgegebener Prüfkriterien verbessert worden, informiert Altmaier. Dies beinhalte unter anderem eine Blocklist für Verdachtsfälle.
Darüber hinaus seien weitere Schutzmechanismen geschaffen worden: Abschlagszahlungen werden künftig bereits ab einer Summe von 50.000 Euro vor Auszahlung zusätzlich auf Plausibilität geprüft und außerdem den Ländern für 48 Stunden zur Prüfung übermittelt, damit diese ihrerseits einen Abgleich mit dort eventuell aufgetretenen Auffälligkeiten vornehmen können.
Letzteres führe für die Abschlagszahlungen zwar zu einem kurzen Zeitverzug im Vergleich zum bisherigen Verfahren, räumt Sendker ein, er setze allerdings darauf, dass durch die Erhöhung der Zahl der dafür eingesetzten Wirtschaftsprüfer weitere Verzögerungen verhindert werden.
Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen:
Bei den November- und Dezemberhilfen sind die Abschlagszahlungen durch den Bund schon länger zu über 95 Prozent erledigt und die regulären Voll-Auszahlungen finden seit einigen Wochen durch die Länder statt.
Bei der Überbrückungshilfe III werden Abschlagszahlungen durch den Bund seit dem 11. Februar geleistet. Am 11. März wurde auch das Fachverfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III durch die Länder in Betrieb genommen, spätestens ab diesem Wochenende ist das Verfahren in vollem Umfang nutzbar. Damit können die Bundesländer die Auszahlung der vollständigen Beträge vorbereiten und wie geplant noch im März veranlassen.
Somit liegt nun die Bearbeitung der genannten Hilfen des Bundes in den Händen der Länder – bis hin zur Auszahlung von 1,5 Mio. Euro bzw. 3 Mio. € für verbundene Unternehmen pro Fördermonat bei der Überbrückungshilfe III.