Berlin/Kreis Warendorf. „Die Corona-Wirtschaftshilfen kommen im Kreis Warendorf an!“. So berichtet es der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen). Es sei froh, dass die Hilfen nach einem schleppenden Start inzwischen rasant an Fahrt aufgenommen haben. Gut 60 Millionen Euro seien mit Stand vom 25. Juni 2021 im Rahmen der November- und Dezemberhilfe, der Überbrückungshilfen I, II und III sowie der Neustarthilfe im Kreis Warendorf ausgezahlt worden. 750 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von gut 10,4 Millionen Euro sind im Kreis Warendorf im Rahmen der Corona-Novemberhilfe eingegangen. Rund 10,25 Millionen Euro, also fast die gesamte Summe, wurden bereits ausgezahlt. Ebenso verhält es sich bei der Dezemberhilfe: Bei einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 13,3 Millionen Euro wurden rund 12,8 Millionen Euro bereits ausgezahlt. Das entspricht 753 Anträgen. 55 Anträge sind noch in Bearbeitung.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe I wurden im Kreis Warendorf 387 Anträge und damit sämtliche Anträge bewilligt. Die Hilfen betragen ein Gesamtvolumen von knapp 3,8 Millionen Euro. Für die Überbrückungshilfe II liegen aus dem Kreis Warendorf 607 Anträge vor, 599 davon wurden bereits bewilligt und eine Unterstützungssumme in Höhe von 6,3 Millionen Euro an die Antragstellerinnen und Antragsteller ausgeschüttet. Bei der Überbrückungshilfe III wurden 520 Anträge bewilligt und gut 27 Millionen Euro ausgezahlt. 121 Anträge befinden sich noch in Prüfung. Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Diese Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche. Bei der Neustarthilfe wurden 305 von 336 Anträgen bereits bewilligt und knapp 1,9 Millionen Euro ausgezahlt. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt war, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.