Bund sorgt für Verbesserung bei EU-Trinkwasser-Richtlinie

Sendker MdB vermeldet großen Erfolg

Berlin/Düsseldorf/Kreis Warendorf. „Da waren wirklich dicke Bretter zu bohren!“. Mit diesen Worten verkündet der heimische CDU – Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker eine in greifbarer Nähe stehende Verbesserung für Eigentümer von dezentralen kleinen Wasserwerken (sogenannte b-Anlagen) im Außenbereich. Viele Jahre hatte der Westkirchener Abgeordnete dafür gekämpft, die sehr negativen Auswirkungen der 2015 in Kraft getretenen EU-Trinkwasserverordnung, die durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in nationales Recht umgesetzt wird, abzumildern. Dies sei ihm nun nach einem langwierigen Verfahren und vielen Gesprächen in Berlin und Düsseldorf gelungen.

 

 In einem ersten Schritt war am 12.1.2021 eine geänderte EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten. Die Voraussetzung für eine Änderung des deutschen Rechts war damit gegeben. Und auch diese ist nun in Reichweite, denn jetzt hat das Bundeskanzleramt dem Bundesrat den Entwurf einer geänderten Trinkwasserverordnung zugeleitet. Erleichtert zeigt sich darüber der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker. In die Arbeit war der WLV-Kreisverband Warendorf mit seinem Vorsitzenden Hermann-Josef Schulze-Zumloh und seinem Geschäftsführer Dr. Matthias Quas stets eingebunden. Gemeinsam haben sie sich in der Sache über drei Jahre für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum engagiert.

Doch warum so vehement? Gerade im Münsterland und konkret im Kreis Warendorf gebe es aufgrund einer verbreiteten Brunnenlandschaft zahlreiche dieser Anlagen, erläutert Sendker den Hintergrund des komplizierten Sachverhaltes. Deren Eigentümer seien im Falle einer gewerblichen Nutzung, wie beispielsweise bei der Vermietung einer Wohnung, seit Anfang 2018 mit der Neuregelung durch die EU-Trinkwasserverordnung einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt gewesen. Grund dafür sei, dass Ausnahmen vom Untersuchungsumfang des Trinkwassers, von der die Gesundheitsämter in der Vergangenheit vielfach Gebrauch machen konnten, aufgrund der europarechtlichen Vorgaben nicht mehr möglich waren.

Auf ein Zurückfahren dieser überzogenen europarechtlichen Regelungen hat Sendker in den vergangenen Jahren konsequent hingearbeitet. Unterstützung fand er in vielen Gespräche beim Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dessen Haus das Anliegen in Brüssel voll und ganz unterstützte. Erster Etappensieg war dann das Inkrafttreten der geänderten europarechtlichen Regelung Anfang 2021.

Nun hat das Bundeskanzleramt dem Bundesrat den Entwurf für eine geänderte Trinkwasserverordnung zugeleitet. Dieser erlaube einen größeren Spielraum und ermögliche die sogenannte risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung (RAP). Dadurch wird den zuständigen Gesundheitsämtern die Möglichkeit eingeräumt, für bestimmte Teilaspekte (Parameter, geografische Gebiete usw.), die verallgemeinert werden können, eine vorweggenommene Risikobewertung vorzunehmen. Anhand dieser Vorabuntersuchung können dann Untersuchungsumfang und –Häufigkeit, und damit die Kosten für die Betroffenen, reduziert werden.

 Das Ziel sei damit in greifbarer Nähe, so Sendker, vorausgesetzt der Bundesrat stimme der Änderung zu.  Von der Neuregelung würden dann auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des Kreisgebietes profitieren. Viele von ihnen hatten sich in den zurückliegenden Jahren mit besorgten Zuschriften an den Bundestagsabgeordneten gewandt. Sendker freut sich, dass er hier noch einmal ganz konkret hat helfen können: „Das ist ein großer Erfolg für das Münsterland, der ohne das viele Klinkenputzen und ohne die zahlreichen Gesprächsrunden nicht möglich gewesen wäre. Ich freue mich, dass mein vehementer Einsatz von Erfolg gekrönt wurde.“ Er erwarte jetzt, dass das Land NRW bei der für den 17. September im Bundesrat angesetzten Abstimmung ohne Wenn und Aber für die Verordnung stimmt. 

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