Vermittlungsausschuss einigt sich beim Thema Ganztagsbetreuung

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Bild von klimkin auf Pixabay
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Am gestrigen Montagabend haben sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss unter Vorsitz von Hermann Gröhe auf einen Abschluss des Ganztagsfördungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode geeinigt. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Er soll ab 2026 gestuft in Kraft treten und knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an. Der Bundesrat hatte hierzu den Vermittlungsausschuss angerufen.

Folgender Kompromiss wurde ausgehandelt:
 
1. Investitionskosten
Der Bund beteiligt sich wie geplant mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Für einen beschleunigten Ausbau und Abfluss liegt die Förderquote des Bundes bei bis zu 70 Prozent.
 
2. Förderfähigkeit
Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
 
3. Anrechnung
Die Eigenmittel freier Träger können auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden.
 
4. Betriebskosten
Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.
 
5. Evaluierung
Zum 31.12.2027 und zum 31.12.2030 soll es eine Evaluierung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund und Ländern geben. Bund und Länder werden unter Beachtung der Aufgabenverantwortung Mehrbelastungen und Minderbelastungen angemessen ausgleichen.
 
Nicht zuletzt die Pandemie zeigt wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist: Für Chancengleichheit aller Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Mit dem nun gefundenen Kompromiss erreichen wir, dass es nun auch eine Verlässlichkeit für Grundschulkinder gibt. Er entspricht dem in der gestrigen Fraktionssitzung vereinbarten Rahmen, so dass wir die Zustimmung bei der heutigen Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages empfehlen können.
 

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