Neues Landschaftsgesetz beschlossen / Gerechterer Ausgleich beim Straßenbau
Düsseldorf / Kreis Warendorf. - Das neue Landschaftsgesetz kommt noch vor der Sommerpause. Nach einem intensiven Gespräch zwischen Vertretern des Münsterlandes und den Staatssekretären Günter Kozlowski und Alexander Schink am Rande des Plenums im Düsseldorfer Landtag war klar: Ab sofort gilt beispielsweise unter anderem beim Flächenausgleich im Straßenbau die 1:1-Regelung. Das Gesetz wird ohne Übergangszeit eingeführt.
Nach dem bisherigen Landschaftsgesetz wurde regelmäßig die drei- oder vierfache Fläche des eigentlichen Straßenbaus für Ausgleichsmaßnahmen zusätzlich in Anspruch genommen. Hunderte Hektar wurden auf diese Weise der Landwirtschaft entzogen. "Wir haben den Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Flächen gestoppt und gleichzeitig schaffen wir qualitativ höherwertige Ausgleichsflächen", sagt Reinhold Sendker, Sprecher der Arbeitsgruppe Ländlicher Raum im Landtag Düsseldorf.
Bei den Ausgleichsflächen wird Qualität vor Quantität gelten. Anders als bisher kann der Flächenausgleich deshalb auch auf wechselnden Flächen erfolgen. Sollte also nach dem neuen Punkte- und Regelungssystem, das die genaue Größe der Ausgleichsflächen festlegt, ein 1:1-Ausgleich überschritten werden, kann der zusätzliche Flächenbedarf auch an anderer Stelle gedeckt werden.
Dabei steht eine qualitative Verbesserung im Vordergrund, beispielsweise in Wald- oder Naturschutzgebieten. "Wir sind uns der Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen, nicht nur die Nahrungsmittelproduktion sondern beispielsweise auch für die Gewinnung von Biokraftstoffen, sehr bewusst", sagt Sendker. Werner Jostmeier, Sprecher der zwölf münsterländischen Landtagsabgeordneten, fügt hinzu: "Das neue Landschaftsgesetz folgt den Grundsätzen "Freiwilligkeit vor Zwang" und "Vertragsnaturschutz vor Ordnungsrecht"".