Kreis Warendorf. „Über 25 Jahre habe ich dafür gekämpft, jetzt darf ich endlich meinen ursprünglichen Familiennamen Jakob wieder tragen. Mit der Namensänderung geht für mich und meine Familie ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung“, freut sich der Ahlener Besim Jakob, der bislang Uenal mit Nachnamen hieß. Möglich wurde diese Namensänderung durch eine geänderte Verwaltungsvorschrift zum Namensrecht. Für diese Änderung hatte sich der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) über sieben Jahre sowohl im Düsseldorfer Landtag als auch im Bundestag eingesetzt. In vielen Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Aramäer in Deutschland Daniyel Demir sowie mit Vertretern des Bundesinnenministeriums war es Sendker schlussendlich gelungen, die Änderung nach vorne zu bringen. Sie ermöglicht u.a. in Deutschland lebenden Aramäern und anderen betroffenen Minderheiten, ihre ursprünglichen Familiennamen, die sie im Heimatland zwangsweise aufgeben mussten, wiederherzustellen.
„Der Name eines Menschen ist ein wichtiger Teil seiner Identität und Individualität. Zudem haben die Familiennamen innerhalb unserer Gesellschaft eine zentrale Funktion bei der Identifikation und Zuordnung. Kurz, der Name ist ein hohes Gut“, sagte Landrat Dr. Gericke. Deshalb habe der Gesetzgeber für Namensänderungen auch hohe Hürden gesetzt. „Über die jetzige Änderung im Namensrecht freue ich mich, denn damit wird Menschen geholfen, denen Unrecht widerfahren ist“, so der Landrat.
„Nach Jahren intensiver politischer Arbeit haben Bundeskabinett und Bundesrat Anfang 2014 der neuen Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Jetzt hoffen wir, dass sie, wie im Kreis Warendorf, von den Behörden auch positiv begleitet und umgesetzt wird“, so Reinhold Sendker und Daniyel Demir. Im Warendorfer Kreishaus sind aufgrund der neuen Vorschrift bereits 3 weitere Anträge auf Namensänderung gestellt worden.