Was vor 70 Jahren mit der Gründung einer Heimstatt für das jüdische Volk begann, ist heute eine Erfolgsgeschichte geworden. Israel feiert mit Stolz sein Jubiläum. Aus einem Land, das bei seiner Gründung in eine höchst unsichere und umkämpfte Zukunft blickte, wurde die einzige funktionierende Demokratie im Nahen und Mittleren Osten, nunmehr ein Land, das sein eigenes „Silicon Valley“ besitzt und das ein wichtiger Teil der westlichen Wertegemeinschaft geworden ist. Deutschland steht dabei durch den Zivilisationsbruch der Shoah in einem einzigartigen Verhältnis zu Israel. Dass Israelis und Deutsche trotzdem zu Freunden wurden, grenzt an ein Wunder. Dafür sind wir den Menschen in Israel dankbar.
Die ganz besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind ein Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik. Deutschland steht für das Existenzrecht des Staates Israel ein. Den Grundstein dieser Verpflichtung haben Ben Gurion und Konrad Adenauer gelegt. Dabei dürfen wir nie vergessen, welches Leid und Unrecht die Nationalsozialisten dem jüdischen Volk zugefügt haben. In diesem Bewusstsein und in Dankbarkeit über das seitdem Erreichte wollen wir die gemeinsame Zukunft unserer beiden Länder weitergestalten und unser Miteinander ausbauen.
Für Religionsfreiheitsbericht, gegen Antisemitismus.
Wir haben im Koalitionsvertrag ein klares Signal gesetzt: Religionsfreiheit, das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, steht im Mittelpunkt unseres Verständnisses der Menschenrechte. Es schützt die Lebenspraxis und damit die Würde jedes Menschen in besonderer Weise – und steht doch an vielen Orten weltweit unter Druck. Der Religionsfreiheitsbericht, den das Auswärtige Amt 2016 erstmals vorgelegt hat und nun, wie von uns gefordert, alle zwei Jahre veröffentlichen wird, weist dies amtlich nach.
Viele Mitglieder unserer Fraktion setzen sich schon seit Jahren für das Recht auf Religionsfreiheit ein etwa im Stephanuskreis, der sich in dieser Woche unter seinem Vorsitzenden Prof. Heribert Hirte neu konstituiert. Besonders erfreulich ist, dass mit unserem Kollegen Markus Grübel nun der erste Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit sich intensiv um dieses Thema kümmern kann. Angesichts von Diskriminierung und schrecklicher Gewalt, die gegen Angehörige von religiösen Minderheiten weltweit verübt werden, ist dies ein gutes Zeichen.
So sehr wir in Deutschland für die Religionsfreiheit einstehen, so stehen wir auch ganz ausdrücklich gegen den Antisemitismus auf. Gegen diese gerade in unserem Land besonders widerliche Form der Unmenschlichkeit, die nicht nur, aber auch religiös begründet wird, gehen wir mit aller Entschlossenheit vor.
Es darf uns nicht ruhen lassen, dass jüdische Gemeinden und Einrichtungen in unserem Land schon bisher von der Polizei geschützt werden müssen. Dass zu dem leider bereits bestehenden Antisemitismus sich nun ein neuer, arabischer und islamistischer Antisemitismus gesellt, ist nicht zu akzeptieren. Es gibt keinen Zweifel: Deutschland ist die Heimat von Christen und Juden, vielen Angehörigen anderer Religionen, von Atheisten und Menschen, die sich gar nicht mit einem Glauben auseinandersetzen wollen. Der Hass gegenüber Religionen und Antisemitismus haben hier nichts zu suchen. Dieses Grundverständnis ist Teil unserer Leitkultur.
Keine staatlichen Gelder für die NPD.
Wer wesentliche Werte unserer Verfassung ablehnt, soll keine staatlichen Gelder erhalten. Die NPD missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und verfolgt verfassungsfeindliche Ziele. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Januar 2017 festgestellt. Deshalb wird der Deutsche Bundestag in dieser Woche beschließen, einen eigenen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Bei einem erfolgreichen Antrag entfiele zugleich die steuerliche Begünstigung der Partei. Damit setzen wir gemeinsam mit Bundesrat und Bundesregierung ein klares Zeichen, dass unsere Demokratie wehrhaft ist.
Die Woche im Parlament
Einsetzung eines Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Aufgrund der Bedeutung des Bauens und Wohnens für die Bürgerinnen und Bürger beschließen wir die Schaffung eines eigenen Bauausschusses. Damit können Fragen der Stadtentwicklung und der Kommunen im geeigneten Rahmen behandelt werden. Innerhalb des 24 Mitglieder zählenden Ausschusses stellt die CDU/CSU-Fraktion je 9 ordentliche und 9 stellvertretende Mitglieder.
Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Wir beantragen die Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, um die nationale Nachhaltigkeitsstrategie auch weiterhin auf parlamentarischer Ebene in geeigneter Weise fachübergreifend zu begleiten und weiterzuentwickeln. Zudem wird die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene von dem erstmals im Jahr 2004 eingesetzten Gremium begleitet. Innerhalb des 17 Mitglieder umfassenden Parlamentarischen Beirats stellt die CDU/CSU-Fraktion je 6 ordentliche und 6 stellvertretende Mitglieder.
70 Jahre Gründung des Staates Israel – In historischer Verantwortung unsere zukunftsgerichtete Freundschaft festigen. Anlässlich des 70. Jahrestags der Staatsgründung bekennen wir uns in historischer Verantwortung zum unumstößlichen Existenzrecht Israels und zur Bekämpfung jeglicher Form von Antisemitismus. Außerdem fordern wir mit diesem Antrag die Bundesregierung auf, die bereits sehr intensiven Beziehungen in konkreten Feldern des gesellschaftlichen Lebens fortzuentwickeln. Hierzu gehört für uns insbesondere das Eintreten für israelische Sicherheitsinteressen, der Ausbau zivilgesellschaftlicher Dialogprogramme sowie das Festhalten an unserer Erinnerungskultur.
Berufsbildungsbericht 2018. Der Berufsbildungsbericht befasst sich mit der Entwicklung des deutschen Ausbildungsmarkts und dokumentiert die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Berufsbildung. Die diesjährigen Zahlen zeigen, dass sich der Ausbildungsmarkt weiterhin robust entwickelt: Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit über 520.000 leicht gestiegen. Aufgrund der Steigerung der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote stehen statistisch betrachtet mittlerweile 100 ausbildungssuchenden Menschen fast 105 Ausbildungsangebote gegenüber. Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung als einem Schlüssel zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses, sie ist ein wichtiger Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) auf Grundlage der Resolutionen 2100 (2013), 2164 (2014), 2227 (2015), 2295 (2016) und 2364 (2017) vom 25. April 2013, 25. Juni 2014, 29. Juni 2015, 29. Juni 2016, 29. Juni 2017, ergänzt durch Resolution 2391 (2017) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 2017. Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats bis zum 31. Mai 2019 in namentlicher Abstimmung zu. Die Mandatsobergrenze liegt bei maximal 1.000 einzusetzenden Soldaten. Der deutsche Einsatz konzentriert sich vornehmlich auf Führung und Führungsunterstützung, Sicherung sowie Aufklärung, Lufttransport und -betankung. Mit dem deutschen Beitrag sollen die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Schaffung eines sicheren Umfeldes zur Förderung des Friedensprozesses unterstützt werden. Dabei hat innerhalb Malis die Stabilisierung des Nordens Priorität.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Die EU-geführte Operation Atalanta hat in der Vergangenheit wesentlich zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias beigetragen. Gleichwohl bleibt die Sicherheitslage aufgrund des Bürgerkriegs im Jemen und mangelnder staatlicher Strukturen in Somalia volatil. Wir stimmen daher dem Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an der Mission um zwölf Monate bis zum 31. Mai 2019, vorbehaltlich eines neuen EU-Mandats nach Ablauf des derzeitigen Ratsbeschlusses am 31. Dezember 2018, in namentlicher Abstimmung zu. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 600 Soldaten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). In namentlicher Abstimmung beschließen wir den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats der EU-Ausbildungsmission EUTM Mali bis zum 31. Mai 2019. Die EU-Trainingsmission ergänzt die Bemühungen der VN-Mission MINUSMA und zielt speziell darauf ab, die malischen Streitkräfte und die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten auszubilden, um deren Einsatzfähigkeit im eigenständigen Kampf gegen terroristische Strukturen zu verbessern. Die Obergrenze des Mandats soll um 50 Soldaten auf 350 erhöht werden. Damit tragen wir den zusätzlichen Aufgaben Rechnung, die mit der Übernahme der Missionsführung durch Deutschland ab November einhergehen. Im Rahmen dessen wird das bisherige Einsatzgebiet im Süden Malis um die G5-Sektorenhauptquartiere in Niger, Tschad und Mauretanien erweitert.
Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Bundestag und Bundesrat haben durch eine Grundgesetzänderung im Jahr 2017 die Möglichkeit in Art. 21 Abs. 3 GG geschaffen, gegen Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, Sanktionsmöglichkeiten unterhalb eines Parteienverbots beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Wir beschließen ebenso wie Bundesrat und Bundesregierung, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, die NPD für die Dauer von 6 Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Der im Jahr 2016 veröffentlichte Bericht zur Lage der Religionsfreiheit beschreibt anhand von typischerweise vorkommenden Verletzungen, wie das Menschenrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit weltweit durch staatliche und nichtstaatliche Akteure eingeschränkt wird. Der Bericht belegt, dass es weltweit zu Rechtsverletzungen unterschiedlicher Art kommt. Besonders betroffen sind religiöse Minderheiten. Im Rahmen unserer Beschlussempfehlung befürworten wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Fortschreibung des Berichts in zweijährigem Rhythmus. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, sich auch weiterhin für die Umsetzung und Einhaltung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzusetzen.