Die lange Phase der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl hat zur Folge, dass der Bundeshaushalt für das laufende Jahr vergleichsweise spät verabschiedet werden kann. Der Kabinettentwurf liegt jetzt vor und enthält neben dem Haushalt 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 Eckwerte für 2019. Der neue Finanzminister hat einen Kurs eingeschlagen, der eine vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Koalition möglich macht. Durch Fortsetzung unserer soliden Haushaltspolitik wird die gesamtstaatliche Schuldenquote 2019 erstmals seit 2002 unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts fallen.
In dieser Woche gehen wir in die erste Lesung des Regierungsentwurfs. Wir werden dabei die neue Steuerschätzung berücksichtigen, wonach die Ausgabenspielräume des Bundes bis 2022 noch einmal um insgesamt 10,8 Milliarden Euro auf 56,8 Milliarden Euro ansteigen werden. Da diese Schätzung bei Kabinettbeschluss noch nicht vorlag, können und werden wir in unseren parlamentarischen Beratungen die Verwendung dieser Mittel nach klaren Prioritäten vornehmen: Abbau der kalten Progression, Investitionen in Digitalisierung sowie Aufwuchs der Mittel für die Bundeswehr und Entwicklungshilfe.
Die aktuelle Haushaltsentwicklung ist sehr erfreulich. Sie darf aber nicht über die Risiken hinwegtäuschen – gerade auch in Form handelspolitisch bedingter Wachstumseinbußen. Es ist eine lange Strecke bis 2021. Wir werden daher zu Beginn dieser Wahlperiode nicht zu viele finanzrelevante Maßnahmen auf einmal beschließen können. Unsere neugewonnenen Gestaltungsmöglichkeiten werden wir sorgfältig prüfen und abwägen. Solide Finanzpolitik ist für uns eine Frage der Generationengerechtigkeit und des Wirtschaftswachstums.
Wir halten am Iran-Abkommen fest.
Die Entscheidungen des US-Präsidenten zur Kündigung des Nuklearabkommens mit dem Iran und zur Wiedereinführung von Sanktionen bedeuten einen herben Rückschlag für die unerlässlichen Bemühungen zur Stabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens. Der Rückzug der USA belastet die transatlantischen Beziehungen. Mit ihm einher geht ein erneuter erheblicher Vertrauensverlust, was die Bedeutung multilateraler Abkommen angeht. Gleichzeitig fördert er die Gefahr einer weiteren Verbreitung von Nuklearwaffen. Das Abkommen mit dem Iran hat zwar Schwachstellen, aber es funktioniert. Bessere friedliche Lösungen zur Vermeidung einer nuklearen Aufrüstung Irans gibt es derzeit nicht.
Es ist in unserem gemeinsamen Interesse, dass Iran atomwaffenfrei bleibt. Jetzt geht es darum, wie das Abkommen ohne die USA erhalten werden
kann. Wir werden weiterhin zum Atomabkommen stehen und unsere sowie die Interessen Europas schützen. Dabei werden wir uns an unsere Verpflichtungen halten, sofern der Iran vertragstreu ist. Die iranische Regierung muss aber auch wissen, dass die EU nur dann ein Partner sein wird, wenn Iran eine
konstruktive Rolle in der Region einnimmt. Neben der Einhaltung des Atomabkommens muss Iran seine destabilisierenden Aktivitäten in der Region beenden und sein ballistisches Raketenprogramm zurückfahren. Die jüngsten nächtlichen iranischen Angriffe auf israelische Militärstellungen auf den Golanhöhen verurteilen wir auf das Schärfste.
Religionsfreiheit achten, Gewalt gegen Christen beenden.
Bombenattentate auf drei christliche Kirchen in der indonesischen Stadt Surabaya, die durch eine Familie mit noch jungen Kindern ausgeführt wurde, haben mindestens 13 Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Diese wahnsinnigen Taten lenken ein Schlaglicht auf die Gefahr, die von einem religiös motivierten Extremismus ausgeht, der die Religionsfreiheit nicht anerkennt. Sie mahnen uns, uns noch stärker für dieses Menschenrecht und für das friedliche Zusammenleben der Religionen einzusetzen.
Es ist nicht eine Religion, die Angehörige der eigenen oder einer anderen Religion tötet, sondern es sind Extremisten, die die Würde ihres Gegenübers nicht achten. Religionsführer auf aller Welt sind aufgerufen, solche Extremisten klar und deutlich zu verurteilen.
Gemeinsame Klausur der Geschäftsführenden Fraktionsvorstände.
Auf der Zugspitze und in Murnau haben die Geschäftsführenden Vorstände der Regierungsfraktionen bei ihrer ersten Klausurtagung Impulse für die Arbeit der Koalition gesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erwarten zu Recht, dass wir uns um die großen und zukunftsweisenden Fragen, aber auch um ihre konkreten Sorgen kümmern. In diesem Sinne sind unsere Beschlüsse zu verstehen.
Im Mittelpunkt unserer Entscheidungen steht die Wohnrauminitiative, die das Baukindergeld, die Sonder-Abschreibung für Mietwohnungsneubau und Änderungen im Mietrecht umfasst. Den Eigentumserwerb für junge Familien fördern wir, indem wir rückwirkend zum 1. Januar 2018 das Baukindergeld für den Neubau oder den Erwerb einer selbst genutzten Bestandsimmobilie einführen. Pro Kind und Jahr erhält nun jede Familie 1.200 Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich damit über zehn Jahre ein Betrag von 24.000 Euro. Recht auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 90.000 Euro bei einer Familie mit einem Kind nicht übersteigen. Pro weiteres Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Anträge sollen ab August 2018 bei der KfW gestellt werden können. Weitere Bestandteile der Wohnrauminitiative sind Verbesserungen und Klarstellungen bei der Mietpreisbremse und sowie steuerliche Anreize für den Neubau von Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment.
Die Geschäftsführenden Fraktionsvorstände haben weiterhin beschlossen, zwei Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages einzurichten. Beide Kommissionen behandeln Fragen, die sich aus der digitalen Modernisierung unseres Landes ergeben. Zum einen wollen wir untersucht wissen, wie die berufliche Bildung in Zeiten des digitalen Wandels angepasst werden muss und wie damit dieses deutsche Erfolgsmodell zukunftsfest gestaltet werden kann. Zum anderen wollen wir die vielen technischen, rechtlichen und ethischen Fragen untersuchen, die sich mit der Erforschung und wirtschaftlicher Nutzung der Künstlichen Intelligenz verknüpfen. Die Einsetzungsanträge für beide Kommissionen sollen noch vor der Sommerpause ins Plenum eingebracht werden.
Die Woche im Parlament
Einbringung Haushaltsgesetz 2018 durch den Bundesminister der Finanzen. Die Bundesregierung hat einen zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 beschlossen. Die Veränderungen gegenüber dem Erstentwurf der letzten Wahlperiode beruhen auf neuen politischen Schwerpunkten, den sogenannten prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages, Rechtsverpflichtungen und einer aktuelleren Steuerschätzung. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes wird sowohl das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) als auch der ebenfalls angepasste mittelfristige Finanzplan erörtert.
Allgemeine Finanzdebatte. Es schließt sich eine Debatte über die politischen Schwerpunkte in der Einnahmen- und Ausgabenpolitik an. Überdies werden unter diesem Tagesordnungspunkt die Einzelpläne des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesrechnungshofes, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung eingebracht. Letzterer fasst die Einnahmen und Ausgaben zusammen, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Regierungsentwurf 2018 sieht einen geringfügigen Rückgang von 102 Mio. Euro gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 vor. Die Verkehrsinvestitionen sollen jedoch auf dem hohen Niveau von 14,1 Mrd. Euro fortgeführt werden. Die Ausweitung der Lkw-Maut zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ist ebenso abgebildet wie das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020“, das der Verbesserung der Luftqualität in Städten dient. Für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur hat die Bundesregierung für 2018, noch vor Errichtung des eigens vorgesehenen Digitalfonds, eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,15 Mrd. Euro eingestellt.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Aufgrund der Verlagerung der Zuständigkeit für Bau schrumpft der Etat für 2018 im Regierungsentwurf im Vergleich zu den Ist-Ausgaben von 2017 um 3,1 Mrd. Euro. Dessen ungeachtet werden Klima- und Umweltschutz gestärkt. Für den internationalen Klimaschutz stehen Ausgaben in Höhe von rund 437 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 473 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Finanzierung und Durchführung der Zwischen- und Endlagerung sowie das Standortauswahlverfahren sind 727 Mio. Euro eingeplant, die im Wesentlichen über den Fonds zur kerntechnischen Entsorgung refinanziert werden.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Der Regierungsentwurf 2018 sieht einen Ausgabenanstieg von 321 Mio. Euro gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 vor. Der Gesamtetat beläuft sich damit auf 6,0 Mrd. Euro. Ausgabenschwerpunkt bleibt das agrarsoziale Sicherungssystem mit knapp 4 Mrd. Euro. Darin enthalten ist der auf 178 Mio. Euro deutlich erhöhte Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Für starke ländliche Räume wird die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) auf 765 Mio. Euro erhöht.
Generaldebatte Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt. Die Debatte dieses Einzelplans, der gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 um 196 Mio. Euro auf 2,92 Mrd. Euro angehoben wurde, wird traditionell als politische Generaldebatte geführt und reicht damit über die Haushaltspolitik hinaus. Der Einzelplan enthält das Budget der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien. Darin ist unter anderem ein zweiter Filmförderfonds in Höhe von 75 Mio. Euro eingeplant.
Auswärtiges Amt. Der Einzelplan beläuft sich im Regierungsentwurf auf 5,357 Mrd. Euro und liegt damit 435 Mio. Euro unter den Ist-Ausgaben von 2017. Das Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“ umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von rund 2,76 Mrd. Euro und damit etwa die Hälfte der Gesamtausgaben des Auswärtigen Amts. Es entfallen darauf humanitäre Maßnahmen, Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen und andere internationale Institutionen sowie Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung. Die ODA-anrechenbaren Ausgaben für die Humanitäre Hilfe wurden gegenüber dem ersten Regierungsentwurf 2018 um 294 Mio. auf rund 1,5 Mrd. Euro erhöht.
Bundesministerium der Verteidigung. Der Ausgaberahmen ist im Regierungsentwurf um 1,566 Mrd. Euro gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 angehoben worden. Insgesamt sieht das Kabinett 38,493 Mrd. Euro für 2018 vor. Vor dem Hintergrund der getroffenen NATO-Beschlüsse soll in den nächsten Jahren ein weiterer Anstieg der Verteidigungsausgaben innerhalb des NATO-Zielkorridors zum Erreichen der notwendigen Fähigkeiten der Bundeswehr erfolgen. In der vorliegenden Planung steigt der Einzelplan auf jeweils rund 44 Mrd. Euro in den Jahren 2021 und 2022 an.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das Kabinett hat einen Ausgabenanstieg gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 von 978 Mio. Euro beschlossen. Damit beläuft sich der Einzelplan auf 9,4341 Mrd. Euro im Jahr 2018. Innerhalb der Bundesregierung hat das BMZ Koordinierungsfunktion für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA). Seine Haushaltsmittel tragen maßgeblich dazu bei, Deutschland weiter auf dem Finanzierungspfad zu führen, um 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden. Im vorliegenden Bundeshaushalt 2018 hat das Kabinett die ODA-Quote bei 0,5 Prozent stabilisiert (ohne Flüchtlingskosten).
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Durch die neuen Zuständigkeiten für Bau und Heimat ist der Einzelplan gegenüber dem Haushaltsgesetz 2017 um 4,781 Mrd. Euro auf 13,759 Mrd. Euro angestiegen.
Ausgaben für die Innere Sicherheit steigen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf von Juni 2017 noch einmal an. Sie überschreiten damit erstmals die Summe von 5 Mrd. Euro. Die zusätzlichen Mittel kommen insbesondere der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt zugute. Überdies sind zusätzliche Mittel für Integration und Migration vorgesehen. Mittelaufstockungen erhalten auch die Bereiche Informationstechnologie des Bundes sowie Heimat, Gesellschaft und Verfassung. Zudem ist die von den Geschäftsführenden Fraktionsvorständen beschlossene Wohnraumoffensive umzusetzen.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es handelt sich um den kleinsten Einzelplan, da das BMJV in erster Linie ein Gesetzgebungsministerium ist und die anderen Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben berät. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben. Die Bundesregierung sieht 2018 für diesen Einzelplan 782 Mio. Euro vor, worin ein Rückgang von 60 Mio. Euro gegenüber den Ist-Ausgaben des Vorjahres liegt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Budget soll gemäß Kabinettbeschluss 2018 um 643 Mio. Euro gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 ansteigen und damit 8,112 Mrd. Euro betragen. Es enthält zahlreiche Fördermaßnahmen, die vor allem auf die Stärkung des Mittelstandes ausgerichtet sind, vor allem durch die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Umsetzung der Energiewende. Zusätzliche Mittel sind unter anderem für die Digitalisierung und Außenwirtschaftsförderung für Afrika eingeplant.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Einzelplan steigt gemäß Kabinett gegenüber Ist-Ausgaben von 2017 um 691 Mio. Euro auf 10,2 Mrd. Euro an. Mit veranschlagten 6,67 Mrd. Euro jährlich bleibt das Elterngeld die wichtigste Leistung. Ein Schwerpunkt zur Stärkung der Zivilgesellschaft sind die Freiwilligendienste mit rund 300,9 Mio. Euro.
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Budget steigt im Regierungsentwurf 2018 gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 um 336 Mio. Euro auf insgesamt 17,586 Mrd. Euro an. Gegenüber dem ersten Regierungsentwurf sind 25 Mio. Euro zusätzlich für den Bereich Forschung und Entwicklung vorgesehen. Die Ausgaben für die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft wurden gegenüber dem Vorjahr erneut um 3 Prozent erhöht.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der größte Einzelplan umfasst im Regierungsentwurf 139,763 Mrd. Euro und würde damit gegenüber den Ist-Ausgaben von 2017 um 3,924 Mrd. Euro anwachsen. Wichtigste Sozialleistung bleibt der Zuschuss an die Rentenversicherung, der bis 2021 um rund 10 Mrd. Euro auf 103,4 Mrd. Euro ansteigen wird. Um 150 000 Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben, sind bis 2021 rund 4 Mrd. Euro eingeplant.
Bundesministerium für Gesundheit. Das Budget beläuft sich in der Kabinettfassung auf 15,2 Mrd. Euro, d.h. 41 Mio. Euro mehr als im Haushaltsgesetz 2017. Größter Posten ist der Bundeszuschuss zur Entlastung der Kassen von versicherungsfremden Leistungen, der seit 2017 bei 14,5 Mrd. Euro im Jahr festgeschrieben ist. Schwerpunkt bei der Pflege ist die Förderung des Abschlusses freiwilliger privater Pflege-Zusatzversicherungen mit rd. 52 Mio. Euro.
Schlussrunde Haushaltsgesetz 2018. Gemäß Kabinettbeschluss dürfen sich die Ausgaben der Bundesregierung im Jahr 2018 insgesamt auf 341 Mrd. Euro belaufen. Das sind 10,3 Mrd. Euro bzw. 3,1 Prozent mehr als 2017 tatsächlich ausgegeben wurde. Wir fassen in einer Schlussrunde die Debatten der Einzelpläne zusammen und überweisen den Regierungsentwurf in die Ausschussberatungen. Die 2./3. Lesung soll vom 2. bis 5. Juli 2018 stattfinden.