Die Bundeskanzlerin hat am Wochenende eine überzeugende Antwort auf die Frage gegeben, welche Schritte notwendig sind, damit Europa die Herausforderungen der Zukunft besteht. Das Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern gute Perspektiven in Sachen Sicherheit und Wohlstand zu bieten und Europa eine starke Stimme in der Welt zu sichern. Damit schreibt die Bundeskanzlerin die erfolgreiche europapolitische Politik der Unionsparteien fort.
Wichtigste Handlungsfelder sind dabei die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die wirtschaftliche und technologische Stärkung unseres Kontinents sowie die gemeinsame Asyl- und Entwicklungspolitik.
In der Außen- und Sicherheitspolitik müssen wir unser Schicksal stärker in die eigene Hand nehmen, um eine starke Rolle im globalen Gefüge zu behalten. Im Rahmen der Verteidigungspolitik sollte eine mögliche Interventionsinitiative in die Struktur der verteidigungspolitischen Zusammenarbeit eingepasst und die Zahl der Typen von Waffensystemen deutlich reduziert werden, um so zu einer Bündelung der europäischen Kräfte zu kommen. Ein wichtiger Schritt zu mehr Gemeinsamkeit in der Außenpolitik wäre ein zusätzlicher gemeinsamer europäischer Sicherheitsratssitz bei den Vereinten Nationen. Trotz Brexit soll Großbritannien ein wichtiger sicherheitspolitischer Partner bleiben.
Für die Sicherung unseres Wohlstands im 21. Jahrhundert sind eine innovationsfähige Wirtschaft und solide Finanzen Grundvoraussetzung. Bei den fundamentalen Innovationen muss Europa schneller werden, nur so halten wir den Anschluss weltweit. Erfolgreich wirtschaften können wir aber nur mit einem stabilen Euro. Unter anderem soll der Europäische Stabilisierungsmechanismus, der in der Finanzkrise entstand, ähnlich dem IWF zu einem zwischenstaatlich verfassten Europäischen Währungsfonds werden. Er soll in der Lage sein, die Schuldentragfähigkeit von Ländern zu bewerten und sie ggf. wiederherzustellen. Wir werden darauf achten, dass die Rechte des Deutschen Bundestages gewahrt bleiben. Denn klar ist für uns auch: Solidarität unter Euroländern darf nie in eine Schuldenunion münden, sondern muss Hilfe zur Selbsthilfe sein. Finanzielle Hilfe gibt es nur gegen Reformen.
In der zentralen Migrationsfrage sind Außengrenzsicherung, gemeinsame Asylpolitik und Bekämpfung der Fluchtursachen essentiell. Es ist wichtig, dass die europäische Grenzschutzbehörde Frontex mittelfristig zu einer echten europäischen Grenzpolizei mit europäischen Kompetenzen wird. Gleichzeitig sollen die Asylstandards in Europa vergleichbar werden. Mit dem Marshallplan für Afrika wollen wir dafür sorgen, dass junge Menschen in ihren Ländern bleiben und sich nicht auf den Weg nach Europa machen.
BAMF-Arbeit weiter aufklären.
Offenbar kriminelle Vorgänge in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen haben den Fokus auf die Arbeit dieser großen Bundesbehörde gerichtet, welche die Asylverfahren durchführt. Mit Klugheit und Ruhe sollten wir die Situation bewerten: Das BAMF hat in den vergangenen Jahren hunderttausende von Asylverfahren durchführen müssen, so dass die Behörde um mehrere tausend Mitarbeiter aufgestockt werden musste. Wir dürfen nicht vergessen, dass viele Mitarbeiter Enormes geleistet haben, um den Berg an Asylverfahren abzuarbeiten. Dabei sind ohne Frage auch Fehler passiert. Wir alle in der Bundestagfraktion waren aber auch tief betroffen, als uns Herr Weise am 10. November 2015 über die Zustände im BAMF berichtet hat. Da haben wir alle gewusst, welch große Aufgaben beim BAMF anstehen. Jetzt brauchen wir eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge und einen schnellstmöglichen Abbau von Qualitätsdefiziten.
So wichtig zügige Entscheidung von Asylanträgen sind, Schnelligkeit darf nicht auf Kosten der Qualität gehen. Wir unterstützen Bundesinnenminister Horst Seehofer darin, verloren gegangenes Vertrauen so schnell wie möglich wiederherzustellen. Hierzu wurden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet wie etwa die Bitte um Prüfung durch den Bundesrechnungshof und die Entscheidung, dass die BAMF-Außenstelle Bremen keine Asylbescheide mehr erlassen darf. Die Befassung des Innenausschusses hat letzte Woche gezeigt, dass dies der richtige Ort für die Aufklärung ist. Sie wird in dieser Woche mit der Befragung von ehemaligen und aktuellen BAMF-Präsidenten fortgesetzt, in der nächsten Woche werden Thomas de Maizière und Peter Altmaier Rede und Antwort stehen.
Wir richten unseren Blick aber auch nach vorne. Wir wollen, dass das Bundesamt personell und im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen so ausgestattet und organisiert ist, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Asylanträge gewährleistet ist. Richtig ist es, auch auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Anker-Zentren zu setzen. Hierfür erwarten wir die Unterstützung durch unseren Koalitionspartner und auch durch die Länder, denn nur gemeinsam werden wir Fortschritte bei der Bearbeitung und beim Vollzug von Asylentscheidungen erreichen.
Familiennachzug begrenzen.
Bereits Anfang dieses Jahres haben wir den Anspruch von subsidiär Schutzberechtigten auf Familiennachzug abgeschafft – rechtzeitig bevor die zuvor bestehende zweijährige Aussetzung ausgelaufen wäre. Festgelegt wurde, dass ab 1. August 2018 nur noch höchstens 1.000 Personen im Monat aus humanitären Gründen zu Personen dieser Schutzgruppe nachziehen können. Auch hier ist unsere Leitlinie, die Flüchtlingszahlen im Griff zu haben, damit die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft erhalten bleibt.
Mit dem nunmehr zu beratenden Gesetz erfolgt die Ausgestaltung des begrenzten Familiennachzuges, insbesondere werden Auswahl- und Ausschlussgründe festgelegt. Beim Zuzug zu subsidiär Schutzberechtigten sind Integrationsaspekte und das Kindeswohl besonders zu berücksichtigen. Nur wer sich selbst als integrationswillig und –fähig erweist, wird auch seine nachziehende Familie in diesem Sinne fördern und begleiten. Der Familiennachzug zu Gefährdern ist für sämtliche Familiennachzüge – auch zu anerkannten Flüchtlingen und deutschen Staatsbürgern – kategorisch ausgeschlossen.
Die Woche im Parlament
Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz). Wie bereits oben erläutert, beraten wir in erster Lesung eine Neuregelung des Familiennachzugs. Wir schaffen damit insbesondere Klarheit bei den Voraussetzungen und Ausschlussgründen für eine angemessene und sachgerechte Begrenzung des Nachzugs.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. Vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und eines diesbezüglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts beraten wir in erster Lesung eine Novelle des Atomgesetzes. Wir sorgen für einen entsprechenden Ausgleich für betroffene Energieversorger. Zum einen betrifft das überschüssig produzierte Reststrommengen. Wir verpflichten die Betreiber von Kernkraftwerken dazu, sich ernsthaft um die Übertragung dieser Strommengen zu bemühen. Andernfalls können sie spätere Ausgleichsansprüche nicht geltend machen. Zum anderen beziehen sich die neuen Regelungen auf möglicherweise angefallene, sogenannte frustrierte Investitionen, also solche, die die Kernkraftbetreiber noch vor dem Atomausstieg 2011 trafen.
Parteiengesetzänderungsgesetz. In erster Lesung beraten wir eine Änderung des Parteiengesetzes, mit der das jährliche Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, das allen Parteien insgesamt ausgezahlt werden darf (absolute Obergrenze), von derzeit 165 auf 190 Millionen Euro ab dem Jahr 2019 angehoben wird. An der Koppelung der absoluten Obergrenze an den gemäß § 18 Abs. 2 ParteienG jährlich festgestellten Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben wird festgehalten. Zudem werden Staatsleistungen für Wahlkreisbewerber nach § 49 b Bundeswahlgesetz (andere Kreiswahlvorschläge) und für politische Vereinigungen nach § 28 des Europawahlgesetzes angehoben und an künftige Anhebungen der Höhe der Parteienfinanzierung gekoppelt.
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wir stimmen der Bundesratsinitiative zu, bestehende Sonderregelungen für Bürgergesellschaften bei der Ausschreibung von Windanlagen an Land auszusetzen. Die Aussetzung soll bis zum Gebotstermin 1. Juni 2020 gelten. Der Bundesrat hatte einen kürzeren Zeitraum vorgeschlagen, der nach unserer Auffassung aber nicht genug Planungssicherheit für die Anlagenbauer schafft. In den bisherigen Ausschreibungen durften Bürgergesellschaften bereits vor Erteilung einer Anlagengenehmigung ein Gebot abgeben. Diese als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde zur Regel und droht aufgrund von Verzögerungen in der Umsetzung eine Ausbaulücke sowie Arbeitsplatzverluste nach sich zu ziehen.
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag. Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2017. Der Jahresbericht 2017 des Petitionsausschusses enthält statistische Angaben zu Anzahl, Herkunft sowie Inhalt von Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag. Er berichtet zudem über Einzelanliegen aus den verschiedenen Bundesressorts. Im Jahr 2017 erreichten den Ausschuss insgesamt 11.507 Eingaben, rund 200 mehr als im Vorjahr. Inhaltlich entfielen die meisten Petitionen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministeriums, gefolgt von den Ressorts Gesundheit und Inneres. Mehr als ein Drittel aller Petitionen wurden auf elektronischem Wege eingereicht. Das Petitionsportal ist damit das erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist ein wichtiges Element in der Gesamtstrategie der EU zur Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten der Menschenschleuser im Mittelmeer. Auch ergänzt der Einsatz unserer Soldaten die Bemühungen der Bundesregierung, die Länder entlang der Flucht- und Migrationsrouten zu unterstützen, den Schutz und die Grundversorgung von Flüchtlingen und Migranten zu verbessern, Rückkehr und Reintegration in den Herkunftsländern zu fördern sowie die Perspektiven der Menschen in ihren jeweiligen Heimatländern zu stärken. Wir beraten daher den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats bis 30. Juni 2019 bei unveränderter personeller Obergrenze von 950 Soldaten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2373 (2017) vom 30. August 2017. Die Lage im Nahen Osten ist politisch weiterhin äußerst fragil und instabil. Die Kämpfe in Syrien wirken in den Libanon hinein und die Aufnahme von etwa zwei Millionen Flüchtlingen stellt das Land vor große Herausforderungen. Die Entlastung durch UNIFIL-Truppen ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Stabilität des Libanon. Auf Antrag der Bundesregierung beraten wir die Fortsetzung der deutschen Beteiligung mit unverändert maximal 300 Soldaten bis 30. Juni 2019. Schwerpunkt des deutschen Engagements bleibt der Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Wir beraten ebenfalls den Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo bei unveränderter Mandatsobergrenze von 800 Soldaten. Das Bundestagsmandat für die Beteiligung an KFOR ist grundsätzlich nicht befristet. Zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds sowie zur Sicherstellung der Bewegungsfreiheit insbesondere im Norden Kosovos ist die internationale Truppenpräsenz weiterhin erforderlich. Ferner leisten wir hierüber auch einen Beitrag zum umfangreichen europäischen Engagement zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit in Kosovo.