NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

In dieser Woche jährt sich die 4. Wahl von Angela Merkel zur Bundeskanzlerin. Auch wenn das erste Jahr der Großen Koalition von manchem Konflikt geprägt war, haben wir einiges für das Land und die Bürger erreicht: Seit September 2018 gibt es das Baukindergeld, damit wir Familien die Eigentumsbildung erleichtern. Wir haben das Mietrecht und die Grundgesetz-Regelung zum sozialen Wohnungsbau geändert, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Wir arbeiten weiter an einem starken Staat, indem wir tausende Stellen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt geschaffen haben. Wir entlasten Bürger und Familien, indem die kalte Progression abgebaut wird und das Kindergeld erhöht wird. Auch die Parität bringt Entlastung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner. Wir haben zudem ein großes Rentenpaket geschnürt mit der Mütterrente II.

Im zweiten Jahr der „GroKo“ kommt es jetzt darauf an, dass wir uns stärker den Zukunftsthemen zuwenden: Wir müssen dranbleiben am Mobilfunkausbau und für schnelles Internet sorgen. Die Grundgesetzänderung zur Digitalisierung der Schulen und die damit verbundenen Finanzhilfen für die Länder müssen bei den Lehrern und Schülern auch ankommen. Wir wollen die Innovationskräfte in der Automobilindustrie und unserer Wirtschaft insgesamt stärken, denn für uns gilt: Erst das Erwirtschaften, dann das Verteilen. Wir wollen unsere Umwelt schützen, aber mit Augenmaß und ohne staatliche Regulierungswut. Wir wollen in die Zukunft und die Infrastruktur investieren und uns unsere Spielräume nicht durch immer höhere Sozialausgaben nehmen.
 
Zukunft bedeutet gerade für uns als Union auch Europa. Die EU muss stärker zu einem Verbund und einer Institution werden, welche die wesentlichen europäischen und internationalen Probleme löst – nicht neue Umverteilungsphantasien mit immer mehr EU-Behörden entwickelt. Annegret Kramp-Karrenbauer hat dafür das Richtige gesagt und CDU und CSU werden gemeinsam dafür kämpfen, dass mit Manfred Weber zum zweiten Mal ein Deutscher nach Walter Hallstein Präsident der EU Kommission wird.
 
Die Woche im Parlament

Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, um die bessere medizinische Versorgung von GKV-Versicherten zu gewährleisten. Erreicht werden soll das mit kürzeren Wartezeiten, einer besseren Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin durch den Ausbau der Terminservicestellen (24-Stunden-Erreichbarkeit, auch online) und mit einem besseren Sprechstundenangebot bei Ärzten in eigener Praxis. Im Detail sieht der Gesetzentwurf vor, das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Fachärzte künftig auch offene Sprechstunden anbieten. Parallel dazu werden die Ärzte für erbrachte Mehrleistungen auch zusätzlich vergütet. Mit dem Gesetz ist außerdem vorgesehen, den ländlichen Raum zu stärken. So sollen Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden und eventuell existierende Zulassungssperren durch die Länder aufgehoben werden können. Schließlich ist auch die Ausweitung des Kassenleistungsrechts für bestimmte Behandlungen geplant. 

Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres. Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit bei Jugendfreiwilligen- und Bundesfreiwilligendiensten bei berechtigtem Interesse. Demnach liegt ein berechtigtes Interesse etwa vor, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit absolvieren können oder vergleichbare schwerwiegende Gründe gegeben sind. Dadurch wird die Teilnahme auch Menschen ermöglicht, die aus gewichtigen Gründen keinem Dienst im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können. Die wöchentliche Dienstzeit beträgt dabei jedoch mindestens 20 Stunden.
 
„Invictus Games“ – Das Sportereignis der versehrten Soldaten als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung nach Deutschland holen. Wir beraten einen Antrag, mit dem wir die Bundesregierung unterstützen, die "Invictus Games" 2022 nach Deutschland zu holen. Die Wahl der Bundesrepublik als Austragungsort würde deutschen Soldaten ein deutliches Signal der Wertschätzung entgegenbringen. Gleichzeitig würde dies für mehr Anerkennung für den geleisteten Dienst und die dadurch erlittenen psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen sorgen. An den „Invictus Games“ nehmen rund 500 versehrte Soldaten aus 18 Staaten in insgesamt 12 Disziplinen teil.
 
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Künftig sollen Fahrverbote, sofern die NOx-Grenzwerte von 50 μg/m³ Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden, nicht erforderlich sein. Bei nur geringfügigen Überschreitungen der derzeitigen Grenzwerte von 40 μg/m³ Luft sollen andere Maßnahmen für saubere Luft ausreichen. Gleichwohl können die zuständigen Landesbehörden weiterhin künftig im Einzelfall Fahrverbote aussprechen, wenn die Grenzwerte trotz aller angewandten Maßnahmen nicht eingehalten werden. Zudem wird geregelt, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von Verkehrsverboten wegen der Überschreitungen des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid ausgenommen werden. Somit wird auch die erforderliche Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen.

Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung die gesetzliche Grundlage zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten. Neben der manuellen Kontrolle soll auch die elektronische Kennzeichenerfassung ermöglicht werden, allerdings nur anlassbezogen und nur mit mobilen Geräten. Erfasst werden soll dabei das Kennzeichen, das Bild des Fahrzeugs, sowie der Ort und die Zeit der Teilnahme am Straßenverkehr. Ergibt die Erfassung, dass das Fahrzeug in die Verbotszone einfahren darf, werden die Daten umgehend gelöscht. Gespeichert werden somit nur Daten von Fahrzeugen, die nicht einfahrtsberechtigt sind, wobei die Speicherfrist zwei Wochen beträgt. Es dürfen nur Daten gespeichert werden, die in Verbindung mit der Kontrolle der Fahrverbote stehen. Zudem bleibt es den Kommunen überlassen, von welcher Methode der Kontrolle sie Gebrauch machen. 

Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 15. Oktober 2018. Wir beschließen ein Gesetz, mit dem der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union ermächtigt werden soll, die förmliche Zustimmung zu einem Vorschlag der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 15. Oktober 2018 zu erklären. Die vorgeschlagene Änderung der Satzung betrifft die interne Organisation der EIB, insbesondere in den Bereichen Risikomanagement und regulatorische Aufsicht sowie Stärkung des Verwaltungsrats. Künftig sollen unter anderem nicht-stimmberechtigte Sachverständige und stellvertretende Mitglieder stärker in die Entscheidungen des Verwaltungsrates eingebunden werden. Schließlich werden auch die durch den Austritt des Vereinigten Königreichs zurückgezogenen Anteile durch die verbleibenden Mitgliedstaaten ersetzt.
 
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen. Wir beraten in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Prospektverordnung. Mit der EU-Prospektverordnung wird die Erstellung von Wertpapierprospekten einfacher und flexibler gestaltet als bisher. So soll vor allem für kleinere Unternehmen der Zugang zu Kapital erleichtert werden. Zugleich erhalten die Anleger die für ihre Anlageentscheidung wesentlichen Informationen. Um diese Ziele zu erreichen, weitet die EU-Prospektverordnung die Ausnahmen von der Prospektpflicht aus, verschlankt die Prospektzusammenfassung und führt Erleichterungen für Dauer- und Sekundäremissionen und den vereinfachten EU-Wachstumsprospekt für kleine und mittlere Unternehmen ein. Die mit Wirkung zum 21. Juli 2018 eingeführten nationalen Ausnahmen von der Prospektpflicht bleiben bestehen und werden mit dem Ziel angepasst, die Kapitalmarktfinanzierung bei kleinen Wertpapierangeboten zu erleichtern und praxisnah auszugestalten.
 
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Wir beraten in erster Lesung das Gesetz zur Stromsteuerbefreiung sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. Mit dem Gesetzentwurf sollen Steuerbefreiungen für Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern und in sogenannten Kleinanlagen erzeugt wird, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht neu geregelt werden. Insbesondere werden wir unserer ökologischen Verantwortung dadurch gerecht, dass wir konkrete Anreize in Form von Steuerbefreiungen für aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz („Grünstromnetz“) und Kleinanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt schaffen.
 
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften. Der vorliegende Gesetzentwurf dient dem Ziel, den elektronischen Personalausweis zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbarem Identifizierungsmedium zu machen. Bereits jetzt sind der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet. Diese sogenannte eID-Funktion ermöglicht dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten nachzuweisen. Dies geschieht, indem der Karteninhaber seinen Ausweis auf ein Lesegerät, etwa ein Smartphone mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation, auflegt und auf Aufforderung seine persönliche Geheimnummer eingibt. Die eID-Funktion ist jedoch bislang nicht für jedermann zugänglich, insbesondere Unionsbürger haben keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem ist diese auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, nicht zugänglich. Diesen Problemen hilft der vorliegende Gesetzentwurf ab und enthält darüber hinaus eine Reihe von Neuregelungen mit unterschiedlicher Zielrichtung, beispielsweise zur Anpassung des Pass- und Personalausweisgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Ermöglichung der Weitergabe von Passkopien bei der Beantragung von Visa.

Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Änderung, die sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ableitet. Eingefügt wird eine bisher fehlende Vorschrift, die regelt, wann öffentlich zugängliche Hinweise auf lebensmittelrechtliche Verstöße zu löschen sind. Die neue Regelung sieht vor, dass nur gesundheitsrelevante Verstöße veröffentlicht werden sollen. Bei Beseitigung des Mangels soll dies ebenfalls unverzüglich veröffentlicht werden. Weiterhin soll eine Löschung der Veröffentlichung von Verstößen nach sechs Monaten erfolgen.

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