NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Am Freitag hat der Koalitionsausschuss die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Während andere über Klimaschutz reden, handeln wir und bringen über 60 Maßnahmen auf den Weg. Während andere noch nach einer Linie suchen, haben wir ein Konzept. Und dieses Konzept ist gut, weil es umfassend ist, weil es die Menschen mitnimmt, weil wir auf Innovation und Technologie setzen.
 

Wir machen Klimaschutz mit Maß und Mitte, weil wir das Ganze im Blick haben. Wir sind die politische Kraft, die ein solches Riesenvorhaben umsetzen kann. Wir wissen: Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn keiner mitmachen möchte und er nur unter Zwang und mit Verboten erreicht werden soll. Wir zeigen den Menschen mit Anreizen und Förderprogrammen, aber auch klaren und absehbaren Grenzen, wie ein modernes Industrieland die Herausforderung Klimaschutz meistert. Vor uns liegen zehn Jahre mit Chancen und Herausforderungen für uns alle – auch harte Arbeit. Wichtig ist, dass wir unsere bisherigen Anstrengungen intensivieren und damit anfangen – das ist konstruktiver als Generalabrechnungen zu intonieren. Wo unser Paket nicht ausreicht, steuern wir nach. Dazu haben wir ein regelmäßiges Monitoring eingebaut.

 
Das wiedervereinigte Deutschland hat Geburtstag. In der nächsten Woche feiern wir am 3. Oktober den Jahrestag der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes. Wie der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit ausweist, holen die neuen Länder bei der Wirtschaftskraft auf. Die Lebensverhältnisse gleichen sich an. Zudem spüren wir: Die Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse ist keine Frage der Himmelsrichtung, sondern für ganz Deutschland mehr und mehr eine Frage von wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Regionen. Wir können durchaus mit Stolz auf das Erreichte zurückschauen – und mit Optimismus und Tatkraft gehen wir daran, die noch offenen Baustellen der inneren Einheit zu vollenden.
 
Die Woche im Parlament

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Wir beraten in erster Lesung ein umfangreiches Konzept zum Strukturwandel in den Gebieten, die vom Kohleausstieg betroffen sein werden. Das Gesetz besteht im Kern aus zwei Teilen: Der erste Teil regelt durch das neue „Investitionsgesetz Kohleregionen“ Finanzhilfen von bis zu 14 Mrd. Euro bis 2038 für die betroffenen Länder. Die Mittel teilen sich in 43 Prozent für das Lausitzer-, 37 Prozent für das Rheinische- und 20 Prozent für das Mitteldeutsche-Revier auf. Im zweiten Teil verpflichtet sich der Bund, weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen zu ergreifen, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen. Der Bund wird sich dabei an einem Finanzvolumen von bis zu 26 Mrd. Euro bis 2038 orientieren.
 
Gesetz für bessere Löhne in der Pflege. In erster Lesung diskutieren wir die Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche. Dafür sind zwei Wege vorgesehen: Neben dem tarifvertraglichen Weg unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts steht die Festsetzung von Mindestentgelten durch Rechtsverordnung auf Grundlage eines Vorschlages der Pflegekommission. Weiterhin wird die Funktionsfähigkeit der Pflegekommission gesichert, indem sie als ständiges Gremium für die Dauer von fünf Jahren etabliert wird.
 
Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Wir verlängern die Möglichkeit zur Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auf eine Tätigkeit in der Stasi in zweiter und dritter Lesung bis zum Jahr 2030. Sie wäre ansonsten im Dezember 2019 weggefallen. Zugleich fordern wir in einem Beschluss die Bundesregierung auf, die für die Integration des Stasi-Unterlagenarchivs in das Bundesarchiv notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten. Dies entspricht dem Konzept des Stasiunterlagenbeauftragten zur zukunftssicheren Neuordnung des Stasiunterlagen-Archivs, das in das Bundesarchiv überführt wird. Im Rahmen des künftigen Gesetzes sollen etwa auch Mittel zur Digitalisierung der Stasi-Akten bereitgestellt werden. Zudem soll am Standort in Berlin-Lichtenberg ein Archivzentrum zur SED-Diktatur entstehen. Nicht zuletzt wird im Bundesarchiv ein eigener Leitungsbereich „Stasi-Unterlagen-Archiv“ eingerichtet, wo künftig die speziellen Aufgaben des jetzigen Stasiunterlagenbeauftragten weitergeführt werden. Erhalt, Erschließung und Nutzung der Akten auch zur Forschung werden auf diese Weise weiter verbessert.
 
Eine dynamische und zukunftsorientierte deutsche Freundschaft im Dienste Europas – für eine zügige und ambitionierte Umsetzung des Vertrages von Aachen. Wir beraten einen Antrag, der die Bundesregierung auffordert, den im Januar dieses Jahres beschlossenen Vertrag von Aachen schnellstmöglich umzusetzen. Der Vertrag von Aachen ergänzt den Elysée- Vertrag von 1963. Vor über 55 Jahren standen Aussöhnung und Begegnung im Zentrum. Der Vertrag von Aachen erweitert diese Basis u.a. um die Einführung eines Bürgerfonds zur Förderung von neuen Begegnungsmöglichkeiten und fördert die Zusammenarbeit in Bildung und Forschung.
 
Hebammenreformgesetz. Durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 ist es notwendig geworden, die Hebammenausbildung in Deutschland als akademischen Beruf auszurichten. Daher beschließen wir in zweiter und dritter Lesung die Einrichtung eines dualen Studienganges mit hohem Praxisanteil, um angehenden Hebammen durch eine zusätzliche wissenschaftliche Ausbild-ung Unterstützung für ihre große Verantwortung im späteren Berufsalltag zukommen zu lassen.
 
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Wir beschließen die Reform der Psychotherapeutenausbildung in zweiter und dritter Lesung. Das bisherige Konzept eines Hochschulstudiums mit anschließender kostenpflichtiger Ausbildung wird nach einer Übergangsphase abgelöst durch eine entlohnte Direktausbildung. Das Studium soll hierbei verfahrensbreit und alters-gruppenübergreifend angelegt sein. Mit dieser Reform soll auch die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden. Der neue Studiengang wird zum Wintersemester 2020 erstmals an den Hochschulen angeboten.

Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuches (Implantateregister- Errichtungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines verbindlichen bundesweiten Implantateregisters. Mithilfe des Registers sollen die bereits bestehenden Qualitätssicherungsverfahren um systematische Langzeitbeobachtungen von Vorkommnissen bei Implantaten erweitert werden. Damit dies garantiert werden kann, werden im Rahmen des Gesetzesvorhabens alle Beteiligten zur Teilnahme verpflichtet und die Hersteller dazu angehalten ihre Produkte in dem Register zu vermerken. Eine Integration der bereits vorhandenen Systeme ist ebenso vorgesehen, wie die Sanktionierung von Meldeverstößen.
 
Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Nordmazedonien zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union. Wir diskutieren den gemeinsamen Antrag der Koalitions-fraktionen zur Empfehlung einer Aufnahme von EU-Beitrittsgesprächen mit Nordmazedonien. Zwar mahnen wir weitere Reformschritte in Nordmazedonien als Notwendigkeiten eines Beitritts an, erkennen aber positiv auch die kompromissbereite Haltung der Republik Nordmazedonien m Namensstreit mit Griechenland an.
 
Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Albanien zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union. Wir beraten eine Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Republik Albanien. Hierbei wenden wir allerdings wesentlich strengere Kriterien als bei Nordmazedonien an: Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Justizsystems muss wiederhergestellt sein und der Beschluss einer Wahlrechtsreform vorliegen. Bis zur tatsächlichen Eröffnung von Kapiteln müssen weitere Bedingungen erfüllt sein wie etwa die Einleitung von Verfahren gegen belastete Richter und Staatsanwälte. Daher sollen bei den Verhandlungen die Kapitel über Rechtsstaatlichkeit und Justiz als erste geöffnet und als letzte geschlossen werden.
 
Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstruktur-modernisierungsgesetz). In erster Lesung steht ein Gesetzentwurf zur Debatte, dessen zentrales Ziel es ist, dem öffentlichen Dienst vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Digitalisierung attraktiver und wettbewerbsfähiger aufzustellen. Zudem soll neueren Entwicklungen wie der Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und Bundespolizei oder der zunehmenden Bedeutung von IT-Sicherheit im Besoldungsrecht Rechnung getra-gen werden. Konkrete Maßnahmen hierbei sind unter anderem die Erhöhung der Zulagen, etwa der Polizeizulage um 40% und der Sicherheitszulage um 25% sowie die künftig pauschale Vergütung aller besonderen zeitlichen Belastungen für Soldaten durch einen neuen Ausnahmetatbestandszuschlag. Der Entwurf stellt darüber hinaus Prämien zur Debatte, die mit dem Ziel gezahlt werden sollen, um Personal besser gewinnen und binden zu können.
 
Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz, das der Praxis missbräuchlicher Abmahnungen entgegenwirken soll. Grundlage ist eine entsprechende Unionsforderung im Koalitionsvertrag sowie eine Entschließung der Koalitionsfraktionen im Juni 2018, kleine und mittlere Unternehmen vor kostenpflichtigen Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schützen. Ein wesentlicher Ansatz ist es, finanzielle Anreize für lauterkeits-rechtliche Abmahnungen abzubauen.
 
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). Wir besprechen in erster Lesung mit dem MDK-Reformgesetz, einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf, der die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste (MD) stärken soll. Ziel ist, dass die Richtlinien, nach denen die Medizinischen Dienste als eigenständige Körperschaften des öffent-lichen Rechts arbeiten, künftig nicht mehr vom GKV-Spitzenverband erlassen, sondern vom Medizinischen Dienst Bund verabschiedet werden. Zudem soll künftig eine Ombudsperson bei jedem Medizinischen Dienst als unabhängige Anlaufstelle für Versicherte mit Beschwerden vorhanden sein.
 
Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes. Wir beraten einen Gesetzentwurf, mit dem der Datenschutz weiter gestärkt werden soll. Durch den Entwurf werden sowohl grundlegende rechtliche Vorgaben, als auch europarechtliche Datenschutzanforderungen aus der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Behörden des Zollfahndungsdienstes umgesetzt. Bei per-sonenbezogenen Daten soll die Erhebung gemäß Bundesverfassungs-gericht zunächst dem jeweiligen Zweck des zugrunde liegenden Ermittlungsverfahrens folgen. Eine Nutzung der Daten über das für die Datenerhebung maßgebende Verfahren hinaus ist im Rahmen der ursprünglichen Zwecke dieser Daten jedoch erlaubt. Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sieht der Gesetzentwurf zudem verbesserte Möglichkeiten zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität sowie zur Überwachung der Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften vor.
 
Gesetz zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, wollen wir sicher-stellen, dass alle britischen Staatsangehörigenund ihre Familienangehörigen, die sich zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union aufgrund von des EU-Freizügigkeitsrechts in Deutschland aufhalten, auch im Falle eines 'No Deal' weiterhin in Deutschland leben können. Der Gesetzentwurf sieht für diesen Fall eine Überleitungs-regelung im Aufenthaltsrecht für britische Staatsangehörige vor, womit ihnen ermöglicht wird, einen Aufenthalts-titel für ihren weiteren Verbleib in Deutschland zu erhalten. 

Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen Entlastungsgesetz). Ziel dieses Gesetzesentwurfs, den wir in erster Lesung diskutieren, ist die Entlastung von Kindern und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind. Hierzu wird die Unterhaltsheran-ziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Außerdem wird etwa eine Finanzierungslücke für Menschen mit Behinderung behoben, die durch den mit dem Bundesteilhabegesetz eingeleiteten Systemwechsel entsteht: Eingliederungshilfeempfänger, die bis zum 31. Dezember 2019 in stationären Einrichtungen leben und Renten beziehen, erhalten ihre ersten Renten auf das eigene Konto am letzten Bankarbeits-tag im Januar 2020.
 
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2019.
In dieser Woche steht der jährliche Bericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit zur Debatte. Der Bericht widmet sich zunächst der Würdigung der Jubiläen "30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutscher Einheit", sowie den Herausforderungen der weiteren wirtschaft-lichen und sozialen Angleichung. Hiernach werden die relevanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West im Einzelnen beschrieben. Abschließend werden die Wirtschaftsdaten der neuen Länder dargestellt, die sich insgesamt positiv entwickelt haben. 

Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und
zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.Wir diskutieren in erster Lesung Vorschläge zur besseren Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität. In dem Maßnahmenkatalog sind u.a. Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge und die Verlängerung der begünstigtenBemessungsgrund-lage der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeuges vorgesehen. Auch ist etwa die Nutzung von Dienstfahrädern geregelt, hier gilt ebenfalls eine Steuerbe-freiung.
 
Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes. Wir beraten in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der die Eindämm-ung einer missbräuchlichen Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals beabsichtigt. Maßnahmen zum Erreichen dieses Zieles sind vor allem die Absenkung der 95 %-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 % sowie die Ver-längerung der Fristen von fünf auf zehn Jahre. 

Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Wir beraten das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in erster Lesung. Eingeführt werden soll ein Leistungsanspruch auf digitale Gesund-heitsanwendungen für Versicherte. Außerdem sollen mehr Leistungsbringer untereinander über IT-Systeme angebunden und papierbasierte Vorgänge und unsichere Übertragungswege hierdurch zum Auslaufmodell werden. Durch die Schaffung eines Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen, sollen außerdem Anwendungen schneller innerhalb der Versorgung stattfinden.

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