Neues aus der Parlamentswoche

Antisemitismus mit starkem Staat bekämpfen. Voller Abscheu verurteilen wir den schweren Anschlag auf jüdisches Leben in Halle am 10. Oktober 2019 und die dahinterstehende rechtsextreme Weltanschauung.

Wir gedenken der beiden Todesopfer, ihren Familienangehörigen gehört unser Mitgefühl. Den Verletzten gelten unsere besten Genesungswünsche. Nur eine massive Tür hat verhindert, dass es zu einem Massaker kam. Es ist eine bittere Feststellung: Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland müssen weiterhin besonders vor Übergriffen und Gewalt geschützt werden. Uns in der Union lässt das nicht ruhen, wir nehmen es nicht hin. Wir stellen klar: Wir gehen mit einem starken Staat gegen Antisemitismus vor, egal von wem er ausgeht. Wir wollen und wir werden diesen Ungeist bekämpfen. Wir prüfen die nächsten Schritte und begrüßen, dass die Innenminister des Bundes und der Länder ihren Kampf gegen den Antisemitismus und gegen die Milieus, aus denen heraus und in denen er lebt, intensivieren.

Leipziger Aufruf zu 30 Jahre Friedliche Revolution. Wir haben uns am 14. Oktober 2019 in Leipzig zu einer außerordentlichen Sitzung der Fraktion getroffen, um die vielen Menschen zu ehren, die mit ihrer Freiheitsliebe und ihrem Mut bei den Gebeten in Kirchen und mit ihren Montagsdemonstrationen im Herbst 1989 das Ende der SED-Diktatur in der DDR eingeläutet haben. Die friedliche Revolution, die auch und gerade von Leipzig ausging, war ohne einen Tropfen Blut erfolgreich. Sie ist eine Gnade und ein Glück in der Geschichte unseres Volkes. Sie ist Grund großer Freude für uns alle. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht sich den mutigen Bürgern von 1989 verpflichtet. Wir in der Union standen immer für die Deutsche Einheit ein, heute arbeiten wir an der inneren Einheit. Dazu gehört für uns eine fortgesetzte und intensive Aufarbeitung des SED-Unrechts und eine Unterstützung der Opfer. Zudem sprechen wir uns für einen besseren Zugang zu den Archiven des Unrechts aus und wollen Licht ins Dunkel der Zwangsadoptionen in der DDR bringen. Dies haben wir in unserem „Leipziger Aufruf“ bekräftigt.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Änderung des Grundgesetzes um dem Bund ausdrücklich die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz fü die Grundsteuer zu übertragen. Um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden landesrechtlichen Regelungen zu gewähren, wird den Ländern für die Grundsteuer das Recht zu abweichenden Regelungen nach Artikel 72 Absatz 3 GG durch eine Öffnungsklausel eingeräumt. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz). Wir beschließen eine Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in zweiter und dritter Lesung. Die Grundsteuer wird als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten, deren Erhebung gleichzeitig weitgehend automatisiert wird. So führen wir ein zukunftsfähiges, einfach, transparent und nachvollziehbar ausgestaltetes Verwaltungsverfahren für die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ein.

Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung. Wir schaffen für Gemeinden die Möglichkeit eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke in zweiter und dritter Lesung. Sie erhalten damit die Möglichkeit, über die Grundsteuer einen finanziellen Anreiz zu schaffen, die baureifen Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen und so eine rein finanzielle Nutzung der Grundstücke als Spekulationsobjekte verringert werden.

Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung eine Reform um das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken. Insbesondere folgende Leistungsverbesserungen sind vorgesehen: eine Erhöhung der Wohngeldleistung zum 1. Januar 2020, die Einführung einer neuen Mietenstufe VII sowie eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge. Des Weiteren wird eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt, wodurch das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Dadurch bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten. Von der Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren, insbesondere Familien und Rentnerhaushalte.

Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, sollen die Regelungen für eine Nachunternehmerhaftung oder Generalunternehmerhaftung für Sozialabgaben nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleisch-wirtschaft auch für die Kurier-, Express- und Paketbranche eingeführt werden. Hauptunternehmer, die sich zur Paketbeförderung eines Subunternehmers bedienen, können damit neben dem Subunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für dessen Beschäftigte in Haftung genommen werden. Generalunternehmer sind nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbe-scheinigung, die von der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft für den Nachunternehmer ausgestellt wird, von der Nachunternehmerhaftung befreit. Die Nachunternehmerhaftung entfällt außerdem, wenn der Hauptunternehmer Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers durch eine Präqualifikation nachweist. Dieses Das Gesetz wird bis 2025 befristet.

Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz). Wir beraten das Bürokratieentlastungsgesetz III in erster Lesung, um damit eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft, Bürger und Verwaltung im Umfang von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr auf den Weg zu bringen. Darunter sind drei Kernmaßnahmen: Erstens die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbe-scheinigung; zweitens eine Erleichterung für die Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen sowie drittens die Einführung einer Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe. Mit letzterem kann insbesondere für Bürger das Ausfüllen eines Hotelmeldescheins bei Ankunft wegfallen.

Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften. Wir beseitigen Fehler und Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in zweiter und dritter Lesung. Betroffen sind insbesondere Regelungen im Eingliederungshilferecht (SGB IX) sowie in der Sozialhilfe (SGB XII), die durch das BTHG eingeführt oder geändert worden sind und am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Darüber hinaus sollen Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgesetzt werden.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings. Wir beraten in erster Lesung über eine Änderung des Strafgesetzbuches, mit der die Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cybergroomings eingeführt wird. Das Cybergrooming ist die gezielte Ansprache von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen. Es ist bereits strafbar, der Straftatbestand greift bisher jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, er aber mit einem Erwachsenen kommuniziert, zum Beispiel mit einem Elternteil oder einem Polizeibeamten. Nun wird bereits der Versuch unter Strafe gestellt, um diese Fälle erfassen zu können.

Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, sollen die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 umgesetzt werden. Diese Änderungen sollen vor allem drei Ziele erreichen: Die Erschwerung des illegalen Zugangs zu scharfen Schusswaffen, die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie die Erschwerung einer Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge. Dazu werden mit dem Gesetzentwurf neue Erlaubnis-, Anzeige-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten eingeführt. Unser Anliegen ist dabei, einen echten Gewinn an Sicherheit mit den berechtigten Belangen der vielen unbescholtenen Jäger, Schützen und Sammler in Deutschland in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz). In zweiter und dritter Lesung schaffen wir einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland. Dabei wollen wir vor den Erfahrungen der letzten Jahre rechtliche Rahmenbedingungen verbessern, um bei Ansiedlungsentscheidungen Transparenz und Vorhersehbarkeit mit Blick auf Status, Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen herzustellen.

Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“). Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang „Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung“ auf fünf Jahre erhöht. Der Studiengang wird somit, was Studien- und Prüfungszeit anbelangt, Masterstudiengängen gleichgestellt.
 
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren. Wir beraten in erster Lesung ein Gesetz, mit dem die EURichtlinie aus dem Jahr 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, umgesetzt werden soll. Das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht entspricht bereits vielfach den Vorgaben der Richtlinie. Einige komplexere Änderungen sind jedoch erforderlich so etwa mit Blick auf das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung. Um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 über Prozesskostenhilfe im deutschen Recht umzusetzen, diskutieren wir die notwendigen gesetzlichen Veränderungen in erster Lesung.

 
Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durch-führungsgesetzes. Mit der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, das wir in erster Lesung beraten, soll für das Antragsjahr 2020 die Umschichtung von der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-Direktzahlungen) in die zweite Säule (ELER) von 4,5 Prozent auf 6 Prozent erhöht werden. Dies entspricht einer Umverteilung von rund 75 Millionen Euro von der ersten in die zweite Säule.

Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften. Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir in erster Lesung beraten, ist die dauerhafte Festschreibung einer Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschriften zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten und zur Effektivierung des Zivilprozesses.

Gesetz zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts. Um Betroffenen von Terroranschlägen, sexueller oder psychischer Gewalt, Angehörigen, Nahestehenden, Hinterbliebenen schnell zu helfen und eine schnelle Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, wollen wir das soziale Entschädigungsgesetz reformieren, das wir in erster Lesung beraten. Dabei fließen die Ergebnisse eines Austausches mit den Opferverbänden ein.

Orte der Freiheit und Demokratie: 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Republik. Wir würdigen die Weimarer Reichsverfassung als Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland vor 100 Jahren. Die Verfassung enthielt einen beachtenswerten Grundrechtskatalog, mit ihr wurde Deutschland erstmals als Demokratie, Republik und als sozialer Rechtsstaat organsiert. Auch wurde etwa das Verhältnis zwischen Staat und Kirche klug und ausbalanciert geregelt; in weiten Teilen gelten diese Vorschriften über Art. 140 GG bis heute wie etwa der besondere Sonntagsschutz. Der Antrag benennt unsere Überzeugung, dass neben der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur auch die Freiheits- und Demokratiegeschichte einen angemessenen Platz in der Erinnerungskultur erhalten soll. Anknüpfend an eine Tradition aus der Weimarer Zeit soll jedem Schulabgänger ein Exemplar unserer Verfassung, des Grundgesetzes, überreicht werden.

Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Wir wollen die geänderte EU-Vorschriften im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fristgerecht bis Januar 2020 umsetzen und diskutieren die Regelungen in erster Lesung. Mit ihnen wird unter anderem der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert. Im Finanzsektor wird das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingeführt. Ebenfalls wird das im Jahr 2017 geschaffene Transparenzregister für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich gemacht und bei Immobilientrans-aktionen ausgebaut. Zudem werden mit dem Gesetz die Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gestärkt.

Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Wir beraten ein Masernschutz-gesetz in erster Lesung, mit dem wir die Impfquoten erhöhen wollen. Personen oder deren Erziehungsberechtigte, die in bestimmten Einrichtungen (Kita, Schule, Krankenhäuser) betreut werden oder arbeiten, sollen verpflichtet werden, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität nachzuweisen. Darüber hinaus sollen zukünftig Ärzte sämtlicher Facharztgruppen Schutzimpfungen durchführen können.

Daten und Fakten

Osten Deutschlands beliebt bei Studenten aus dem Westen.
Im Studienjahr 2017 zogen erstmals insgesamt rund 2400 Studienanfänger mehr von westdeutschen in ostdeutsche Länder als umgekehrt. Die gesunkenen Abwanderungszahlen junger Studenten aus den östlichen Ländern beeinflussen auch die allgemeine Ost-West-Wanderung und trugen zu einem Rückgang des gesamten Abwanderungsverlusts der ostdeutschen Länder bei. Drei Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer ist der Wanderungssaldo damit nahezu ausgeglichen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
 
Baupreise für Wohngebäude steigen um 4,1%.
Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland steigen weiter stark: Im August 2019 lagen sie um 4,1 % höher als im Vorjahresmonat. Sowohl die Kosten für Rohbauarbeiten, Ausbauarbeiten als auch Instandhaltungs-arbeiten an Wohngebäuden stiegen innerhalb des letzten Jahres um mehr als 4 %. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise sogar um 5,5 %. Fachkräfte in der Baubranche sind gefragter denn je, jedoch mangelt es gleichzeitig an ausreichend Personal. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
 
Wieder mehr als 70% der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen.
70,3 % der Kernerwerbstätigen in Deutschland waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt, also sozialversich-erungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21 Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit tätig. Der Anteil der Beschäftigten in einem solchen Normalarbeitsverhältnis liegt damit erstmals seit 2002 wieder über der Marke von 70 %. In den Jahren zuvor war der Anteil rückläufig mit einem Tiefstand von 65,4 % im Jahr 2007. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

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