Die politische Lage in Deutschland
Solide Haushaltspolitik stärkt Handlungsfähigkeit.
Nachhaltiges Wachstum und finanzielle Solidität sind entscheidend für Deutschlands Wohlstand. Während wir in der vergangenen Woche im Rahmen der ersten Nachhaltigkeitstage des Deutschen Bundestages über Grundprinzipien nachhaltiger Politik diskutiert haben, steht diese Woche die Debatte über den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024 an. Hier schließt sich gewissermaßen ein Kreis. Für uns als Union ist eine solide Haushaltspolitik die Grundvoraussetzung für einen handlungsfähigen Staat.
Bundeshaushalt 2021: Priorität für Zukunft, Technologie und Innovation
Dabei stellt uns die Corona-Pandemie auch im Bundeshaushalt vor größte Herausforderungen. Für das kommende Jahr wird erneut eine hohe Nettokreditaufnahme erforderlich sein. Umso wichtiger sind jetzt die richtigen Prioritäten. Es gab noch nie so viel Geld für Zukunfts- und Digitalisierungsprojekte wie aktuell. Wir sollten diese Chance gemeinsam nutzen, um Schub zu kriegen für die Technologien von morgen. Das reicht von digitaler Bildung über zusätzliche Investitionen in Künstliche Intelligenz und moderne Kommunikationstechnolgien bis zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Unser Motto für die kommenden Monate lautet: Umsetzen, umsetzen, umsetzen.
Schuldenbremse hat sich bewährt.
Die Regeln der Schuldenbremse haben sich bewährt. Wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten Vorsorge getroffen. Durch starkes Wirtschaftswachstum unterschritt die Schuldenquote mit 59,8 % im vergangenen Jahr erstmals seit 2002 wieder den Maastricht-Referenzwert. Diese vorausschauende Haushaltspolitik hat unser entschlossenes Handeln in der Krise erst ermöglicht. Ein Rütteln an den Regeln der Schuldenbremse kommt für uns deshalb nicht in Frage. Wir halten an unserem Zielt fest, mit dem Haushalt für das Jahr 2022 wieder zu den Regeln der normalen Schuldenbremse zurückzukehren.
30. Jahrestag der Wiedervereinigung: Gemeinsam stark.
Wir feiern am 3. Oktober den 30. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung. Unsere tiefe Dankbarkeit gilt allen Menschen, die sich ihre Freiheit Stück für Stück erkämpft haben. Ihr Mut und ihre Entschlossenheit haben die friedliche Revolution möglich gemacht. Die Wiedervereinigung ist für ganz Deutschland ein wichtiges und glückliches Ereignis. Seit drei Jahrzehnten leben wir in einem freien und geeinten Land. Die Union war seinerzeit die letzte politische Kraft, die noch an diesem Ziel festgehalten hat. Im Rückblick ist vieles gut gelaufen, manches wurde jedoch zu wenig wahrgenommen und wertgeschätzt. Für die Zukunft wünsche ich mir ein optimistisches Gesamtdeutschland mit kraftvollen Regionen und einer gemeinsamen Perspektive.
II. Die Woche im Parlament
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021). Der Haushaltsentwurf steht im Zeichen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und der umfangreichen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Bekämpfung der Corona-Krise erforderlich sind. Insbesondere mit einer breiten Investitionsoffensive soll den Auswirkungen der Pandemie begegnet werden. Schwerpunkte der das Vorkrisenniveau deutlich übersteigenden Investitionsausgaben sind die Bereiche moderne Infrastruktur, ein klimafreundlicher Umbau der Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie die Unterstützung der Länder beim Thema Kinderbetreuung. Die Corona-bedingt außergewöhnliche Situation macht es auch 2021 erforderlich, die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zu nutzen, um die Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt über eine hohe Neuverschuldung auszugleichen. Nach aktuellem Stand wird sich die Nettokreditaufnahme auf 96,2 Mrd. Euro belaufen; der über die normale Schuldenregelung hinausgehende Anteil soll ab 2026 über 17 Jahre getilgt werden.
Finanzplan des Bundes 2020-2024. Die mittelfristige Finanzplanung ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, zu dem der Deutsche Bundestag kein Gesetz verabschiedet. Der Finanzplan bis 2024 ist maßgeblich durch umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geprägt. Während 2021 neuerlich die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse unvermeidlich ist, wird ab 2022 angestrebt, zur Normalregelung der Schuldenregel zurückzukehren. Hier besteht aber erhebliche finanzieller Handlungsbedarf.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Verkehrsausgaben sinken im Entwurf der Bundesregierung gegenüber 2020 um 7,3 % auf knapp 34,1 Mrd. Euro. Trotz dieses Ausgabenrückgangs steigen die klassischen Verkehrsinvestitionen (der Bereiche Straße, Schiene und Wasserstraße) 2021 auf rund 18,6 Mrd. Euro. Mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket werden unter anderem die Investitionen in klimafreundliche Verkehrsträger erhöht. So werden für das „Schnellläuferprogramm Digitale Schiene“ 400 Mio. Euro im Jahr 2021 bereitgestellt (2020 bereits 100 Mio. Euro). Für Investitionen in Bundeswasserstraßen und zur Förderung der Schifffahrt sind im Haushaltsentwurf infolge des Konjunktur- und Zukunftspakets bis 2024 insgesamt 554 Mio. Euro enthalten (davon 2021 allein 293 Mio. Euro).
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Der Ausgabenrahmen sinkt insgesamt gegenüber dem Soll 2020 um knapp 350 Mio. Euro auf 2,68 Mrd. Euro. Dennoch werden in erheblichem Umfang Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Klimas finanziert. So steigen die Mittel für die internationale Klimaschutzinitiative 2021 auf 600 Mio. Euro, um eine klimafreundliche Erholung der Wirtschaft von der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und für den Insektenschutz wird sich der Bund weiter stark engagieren und hierfür bis 2024 jährlich 40 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Für die Finanzierung und Durchführung der Zwischen- sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle und das Standortauswahlverfahren sind 2021 insgesamt 1,2 Mrd. Euro vorgesehen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Der Haushaltsentwurf sieht für den Bereich Landwirtschaft 7,7 Mrd. Euro vor, was einen Ausgabenanstieg um knapp 9,2 % im Vergleich zum Jahr 2020 bedeutet. Den Schwerpunkt bildet dabei weiterhin die Förderung des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems. Hierfür stehen 4,2 Mrd. Euro zur Verfügung; darin enthalten sind 177 Mio. Euro Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sind 1,16 Mrd. Euro vorgesehen. Enthalten sind hier auch Mittel zur Verbesserung des Tierwohls sowie für die Bewältigung der durch Extremwetterlagen verursachten Waldschäden und den klimagerechten Waldumbau. Allein die Konjunkturmaßnahmen Wald und Holz belaufen sich auf 470 Mio. Euro. Zusätzlich wird 2021 mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm der Transformationsprozess in der Landwirtschaft in Folge der Änderung der novellierten Düngemittelverordnung mit 250 Mio. Euro unterstützt (bis 2024 insgesamt 1 Mrd. Euro).
Generaldebatte: Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt. Im Regierungsentwurf ist ein Ausgaberahmen von knapp 3,4 Mrd. Euro vorgesehen. Darin enthalten sind auch das Budget der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration. Traditionell ist die Beratung des Einzelplans „Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt“ der Anlass für die politische Generaldebatte.
Auswärtiges Amt. 2021 sinkt der Ausgabenrahmen des Auswärtigen Amtes um knapp 600 Mio. Euro auf insgesamt 6,04 Mrd. Euro. Gleichzeitig werden jedoch zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, bereitgestellt. Allein die Ausgaben für humanitäre Hilfe erreichen 2021 eine Höhe von 1,94 Mrd. Euro und fließen in die deutschen ODA-Leistungen ein (ODA steht für „Official Development Assistance“ und meint die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit).
Bundesministerium der Verteidigung. Der vorliegende Haushaltsentwurf sieht für 2021 einen Ausgabenzuwachs in Höhe von 2,6 % auf 46,8 Mrd. Euro vor. Allein rund 1,2 Mrd. Euro stehen aus dem Konjunkturpaket für vorgezogene Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft und zum Aufbau eines Zentrums für Digitalisierung und Technologieforschung zur Verfügung. Mit den geplanten Investitionen sollen dem aktuellen Bedarf in den Bereichen Rüstungsbeschaffung und Digitalisierung Rechnung getragen und gleichzeitig bestimmte Großvorhaben zum Schließen von Fähigkeitslücken vorangebracht werden. Die Bundesregierung bekennt sich damit zu ihren Verpflichtungen gegenüber der NATO und innerhalb der Europäischen Union. Die Mittelansätze für Auslandseinsätze der Bundeswehr werden auf hohem Niveau fortgeschrieben.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Der Etat des Ministeriums, der fast vollständig auf die deutsche ODA-Quote anrechenbar ist, bleibt 2021 nahezu unverändert bei 12,4 Mrd. Euro. Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit ist vor allem die Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer sozio-ökonomischen Folgen in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Angesichts der pandemiebedingten Entwicklungen (v.a. wirtschaftlicher Einbruch und Aufwuchs der ODA-Ausgaben) ist die ODA-Quotenentwicklung aktuell wenig aussagekräftig.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Für das Ministerium ist 2021 ein Ausgabenrahmen von knapp 18,3 Mrd. Euro vorgesehen. Gegenüber 2020 ist dies ein Anstieg um knapp 16,8 % oder rund 2,6 Mrd. Euro. Allein im Bereich der Inneren Sicherheit steigen die Mittel im Jahr 2021 auf rund 6,9 Mrd. Euro. Darin enthalten sind Mittel für die vierte und letzte Tranche der im Koalitionsvertrag vereinbarten 7.500 Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes. Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden im Jahr 2021 als Teil des Konjunkturpakets 1,4 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Im Baubereich steigt der Ansatz für das Wohngeld im Jahr 2021 um 140 Mio. Euro auf 735 Mio. Euro. Für das Baukindergeld sind für das kommende Jahr knapp 900 Mio. Euro vorgesehen. Zudem stehen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils 1 Mrd. Euro Finanzhilfen für die Länder zur Verfügung.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Ausgabenrahmen steigt im Entwurf Bundeshaushalt 2021 um knapp 3,6 % auf insgesamt rund 952 Mio. Euro. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Regierungsentwurf sieht im Jahr 2021 eine Senkung der Ausgaben des Ministeriums um knapp 4,2 % gegenüber dem Vorjahr vor. Der Gesamtetat beläuft sich damit auf rund 10,1 Mrd. Euro. Davon resultieren 2 Mrd. Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket. Insbesondere für transformationsrelevanten Innovationen (Fahrzeuge, Schiffbau, moderne Flugzeuge) sind erhebliche Mehrausgaben veranschlagt. Zudem stehen 2021 für außenwirtschaftliche Partnerschaften zur Umsetzung der Wasserstoffstrategie 390 Mio. Euro zur Verfügung. Die im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen eingerichteten Pandemievorsorge- und Bekämpfungstitel werden auf rund 360 Mio. Euro erhöht. Für das Förderprogramm infektionsschutzgerechtes Lüften sind 200 Mio. Euro im Jahr 2021 vorgesehen. Auch die Mittel für die Raumfahrt werden erneut angehoben. Des Weiteren sind 2021 im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg erstmalig Anpassungsgelder zugunsten der bislang in der Braunkohleindustrie Beschäftigten vorgesehen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für das Ministerium werden im Jahr 2021 insgesamt rund 12,2 Mrd. Euro für familienpolitische Leistungen vorgesehen. Dies bedeutet ein Minus gegenüber dem pandemiebedingt hohen Ausgabeniveaus 2020 um knapp 1,4 Mrd. Euro. Das Elterngeld stellt mit rund 7,3 Mrd. Euro weiterhin die wichtigste gesetzliche Leistung im Einzelplan dar. Des Weiteren unterstützt der Bund insbesondere mit dem Gute-Kita-Gesetz langfristig die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Die entsprechenden Programmvolumina erhöhen sich erheblich.
Bundesministerium für Gesundheit. Der Ausgabenrahmen beläuft sich im kommenden Jahr rund 24,3 Mrd. Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund 41 % im Vergleich zum pandemiebedingt sehr hohen Soll 2020. Größter Posten ist nach wie vor der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds. 2021 beläuft sich dieser auf insgesamt 19,5 Mrd. Euro. Davon resultieren 14,5 Mrd. Euro aus der seit 2017 festgeschriebenen Entlastung der Kassen für versicherungsfremde Leistungen, weitere 5 Mrd. Euro sind pandemiebedingt und dienen der Sicherstellung der Sozialgarantie. Zusätzlich sind für den Krankenhaus-Zukunftsfonds Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro vorgesehen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung. Für den Bereich Bildung und Forschung sind im Haushaltsjahr 2021 rund 20,2 Mrd. Euro vorgesehen, womit sich der Ausgabenrahmen nahezu auf Vorjahresniveau befindet. Für das Programm Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung an Grundschulen sind 500 Mio. Euro Zuführungen an ein noch zu errichtendes Sondervermögen veranschlagt. Der Hochschulpakt wird als „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ fortgesetzt und ist mit entsprechenden Mitteln unterlegt. Die Ausgaben für die Deutsche Forschungsgemeinschaft und wissenschaftlichen Gesellschaften werden gegenüber dem Vorjahr durch den Pakt für Forschung und Entwicklung um 3 % erhöht. Zur Unterstützung der anwendungsorientierten Forschung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen stehen zum Ausgleich der pandemie¬bedingten Einnahmeausfälle zusätzliche 400 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Bewältigung der Corona-Krise sind für Maßnahmen der Gesundheitsforschung weitere 484 Mio. Euro vorgesehen, zudem zusätzlich 350 Mio. Euro für die Sicherung der beruflichen Ausbildung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für den Bereich Arbeit und Soziales werden 2021 knapp 164 Mrd. Euro vorgesehen. Dies bedeutet eine Reduzierung der Ausgaben um rund 3,9 % gegenüber dem Vorjahressoll. Den größten Ausgabenbereich – sowohl im Etat des Arbeitsministeriums als auch im Bundeshaushalt – stellen die Leistungen an die Rentenversicherung dar. Diese steigen 2021 auf 106,1 Mrd. Euro und erreichen damit ein neues Rekordniveau. Für das Gesamtbudget gemäß § 46 Abs. 1 SGB II zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten sind wie bereits im Vorjahr rund 10,1 Mrd. Euro veranschlagt. Ein Ausgabenanstieg bei den passiven Leistungen nach dem SGB II auf 34,4 Mrd. Euro resultiert unter anderem aus der ungünstigen konjunkturellen Entwicklung aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie sowie der 2020 beschlossenen Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 25 %. Hierdurch werden die Kommunen finanziell gestärkt.
Schlussrunde Haushaltsgesetz 2021. In einer Schlussdebatte zur 1. Lesung werden die Debatten der Einzelpläne zusammengefasst. Der Regierungsentwurf wird damit in die Beratungen des Haushaltsausschusses überwiesen.