Bundesregierung optimiert Liquiditätshilfen

Sendker begrüßt „KfW-Schnellkredite 2020“

Foto: imago/Hannelore Förster
Foto: imago/Hannelore Förster
Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Zu der Neuregelung erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker MdB (Westkirchen):
"Mit den KfW-Schnellkrediten werden die Liquiditätshilfen weiter optimiert. Zielgenau sollen Unternehmen und Branchen, die mit den existierenden Instrumenten bisher nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt wurden, geholfen werden. Betriebe erhalten ein KfW-Darlehen in Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro. Wesentliche Punkte sind dabei der Verzicht auf eine Zukunftsprognose sowie auf eine umfassende Besicherung, eine 100-prozentige Übernahme der Risiken durch den Staat und eine Laufzeit von zehn Jahren. Durch die Anpassung der Liquiditätshilfen wird nun der Wirtschaft - und auch vielen Unternehmen im Kreis Warendorf - noch zielgerichteter geholfen."
 

Im Detail: Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden

 
Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
 
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
 

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