Neues aus der Parlamentswoche

Niedersachsen hat gewählt und verliert eine erfolgreiche Regierung und einen beliebten Ministerpräsidenten. Im Bundesrat werden wir auf die bislang konstruktive Mitwirkung Niedersachsens an der Gesetzgebung des Bundes verzichten müssen. Sicher, das Regieren im Bund wird dadurch nicht einfacher. Wir aber setzen auf Vernunft. Unser oberstes Gebot ist es, Fortschritte für die Menschen in unserem Land zu erreichen. So arbeiten wir weiter daran, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voran zu bringen. Die Opposition kann daran mitwirken oder bereits jetzt vollends in den Wahlkampfmodus verfallen. Bedenklich stimmt, dass SPD und Grüne seit der Niedersachsen-Wahl viel von einer „eigenen Gestaltungsmehrheit“ im Bundesrat fabulieren.

Fakt ist: Eine Mehrheit gegen die von der Union regierten und mitregierten Länder gibt es nur mit den Stimmen der Linken aus Brandenburg. In dem Falle wären alle Schwüre des SPD-Vorsitzenden oder seines Kanzlerkandidaten hinfällig, dass die Linke auf Bundesebene kein Politikpartner sei.

Viel Hoffnung auf konstruktive Politik besteht allerdings nicht, denn schon bisher haben sich die rot-grün regierten Länder im Bundesrat kaum dafür eingesetzt, den Menschen zu nützen. Oft haben sie sogar das Gegenteil bewirkt.

So hätte von unserer Förderung der Gebäudesanierung neben dem Handwerk vor allem die Umwelt profitiert - die selbsternannte Umweltpartei war dagegen. Die Ablehnung von Steuer-Korrekturen an der kalten Progression war ungerecht und einer alten Arbeiterpartei unwürdig. Und wer ständig neue und höhere Steuern fordert, sollte zunächst einmal daran mitarbeiten, dass bis zu 10 Milliarden Euro deutschen Geldes aus der Schweiz zurück in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden geholt werden können.

Wir sind gespannt, ob SPD und Grüne in den kommenden Monaten die Kraft für konstruktive Politik aufbringen, oder ob sie mit der Linken gemeinsame Bundesrats-Sache machen. Wir jedenfalls werden weiter unbeirrt für das Wohl des Landes und seiner Menschen arbeiten.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Am 27. Januar 1945 befreiten Einheiten der Roten Armee das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Dieses Lager steht wie kein anderes für das Menschheitsverbrechen des Holocaust, für das Deutschland unlöschbar die Verantwortung trägt. Das durch Adolf Hitler errichtete Regime hat Millionen Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet. Symbolhaft für diesen Terror steht das Konzentrationslager Auschwitz.

Den Tag der Befreiung dieses Lagers begehen wir seit 1996 als Gedenktag für die Opfer des nationalsozialistischen Rassenwahns und Völkermordes. Bundespräsident Herzog hat den 27. Januar zum Gedenktag erhoben, um „eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken“. Die Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, die bundesweite Trauerbeflaggung am Tag selbst und vielfältige Veranstaltungen in unserem Land kommen diesem Auftrag nach.

Gastrednerin der diesjährigen Gedenkveranstaltung ist die deutsch-israelische Schriftstellerin Inge Deutschkron. Sie wurde im August 1922 in Finsterwalde (Brandenburg) geboren und wuchs in Berlin auf. Ihre Familie und sie selbst wurden seit 1933 als Juden und aus politischen Gründen benachteiligt und verfolgt. Krieg und Völkermord überlebte sie in Verstecken in Berlin. Nach dem Krieg führte sie ihr Weg über das Studium in England 1956 nach Bonn. Ab 1958 war sie Deutschland-Korrespondentin der israelischen Zeitung Ma'ariv. Von 1972 bis 1987 arbeitete sie als Journalistin in Tel Aviv.

Inge Deutschkron engagiert sich stark für Menschenrechte und Demokratie und steht für die Erinnerung an den Holocaust. Vielen Menschen in Deutschland ist sie als Autorin bekannt, eines ihrer bekanntesten Bücher heißt „Ich trug den gelben Stern“. Die vielfach für ihren Einsatz Geehrte ist seit 2001 wieder Berlinerin.

50 Jahre Élysée-Vertrag
In der vergangenen Woche haben wir in Berlin den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags gefeiert. In einer gemeinsamen Sitzung der beiden Parlamente haben wir dieses große Vertragswerk zwischen unseren beiden Völkern gewürdigt, mit dem der Grundstein zur deutsch-französischen Freundschaft gelegt wurde. Konrad Adenauer und Charles de Gaulle haben die Aussöhnung zwischen Deutschen und Franzosen besiegelt, weil sie wussten, dass ohne diese beiden Länder Frieden nicht möglich ist und Europa nicht gelingt. Durch zahlreiche Städtepartnerschaften, Austauschprogramme, das Deutsch-Französische Jugendwerk, Studienaufenthalte, gegenseitige Besuche und Urlaube dies- und jenseits des Rheins ist die deutsch-französische Freundschaft gelebter Alltag für viele Bürgerinnen und Bürger.

Die Feierlichkeiten haben auch uns Parlamentarier aus Deutschem Bundestag und Assemblée Nationale zusammengeführt. Wir haben Kontakte ausgebaut und Freundschaften gepflegt. In einer gemeinsamen Erklärung würdigen wir die vergangenen 50 Jahre und zeigen Wege für die Fortentwicklung der deutsch-französischen Freundschaft und Zusammenarbeit auf.

Deutschland trägt Verantwortung – Afghanistaneinsatz verlängern.
In dieser Woche wollen wir das Afghanistanmandat verlängern. Deutschland beteiligt sich bereits seit Dezember 2001 an der ISAF (International Security Assistance Force). Unsere Beteiligung ist ein entscheidender Beitrag für das Ziel der internationalen Staatengemeinschaft, Afghanistan eine Zukunft in Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Das Land darf nicht wieder in die Zeit der Taliban-Herrschaft zurückfallen, in der die Menschenrechte massiv verletzt wurden und das Land am Hindukusch Operationsbasis des internationalen Terrorismus war. Die Mandatsverlängerung ist auch deswegen wichtig, weil nach dem Willen der NATO im Jahr 2014 die Sicherheitsverantwortung vollständig in die Hände der afghanischen Sicherheitskräfte übergeben werden soll.

Zudem zeigt der ISAF-Einsatz Erfolge: Laut Fortschrittsbericht der Bundesregierung hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan verbessert – auch durch die hervorragende Arbeit der Bundeswehr im Regionalkommando Nord. Um diesen positiven Trend nicht abreißen zu lassen, ist eine Mandatsverlängerung zwingend geboten. Deutschland leistet damit einen bedeutenden Beitrag für die Zukunft Afghanistans und zur Verbesserung der internationalen Sicherheit und zeigt sich erneut als besonders zuverlässiger NATO-Bündnispartner.


Die Woche im Parlament

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir zehn Jahre nach Einführung der sog. Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente ca. 20 Einzelmaßnahmen, mit denen wir diese neuen Möglichkeiten zur Altersvorsorge aufgrund der damit gesammelten Erfahrungen anpassen. Ziel ist die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge bei gleichzeitiger Verbesserung des Verbraucherschutzes. Wir wollen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der geförderten Altersvorsorgeprodukte, wozu wir die Einführung eines verpflichtenden Produktinformationsblattes planen.

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts. Wir bringen einen Gesetzesentwurf in die erste Lesung, der sich mit der Anpassung des Kostenrechts insbesondere für Notare und die freiwillige Gerichtsbarkeit befasst. Unser Ziel ist die Vereinfachung, die bessere Nachvollziehbarkeit und die Verbesserung der Leistungsgerechtigkeit. Im Zuge dieser Veränderungen sollen auch Gebühren, Honorare und Aufwandsentschädigungen, sowie Vergütungen und Gebühren, die sich mit der Tätigkeit der Justiz verbinden, der Preisentwicklung angepasst werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen  Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 2069 (2012) vom 9. Oktober 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmen der Verlängerung des Mandats der Bundeswehr für einen Einsatz in Afghanistan zu.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz). Wir beschließen in zweiter und dritter Lesung wegweisende Strukturverbesserung bei der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans aufgegriffen.

Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. Mit zweiter und dritter Lesung schaffen wir eine grundlegende Reform bei den Voraussetzungen für die Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Insbesondere der Zugang des Kindsvaters zur elterlichen Sorge wird mit dem Ziel eines gerechten Ausgleichs der Interessen beider Elternteile geregelt.

Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine erhebliche Vereinfachung und Entschlackung des aus dem Jahre 1962 stammenden deutschen Außenwirtschaftsrechts. Bei Verstößen gegen Waffenembargos gelten künftig schärfere Strafrahmen, die Bußgeldvorschriften werden neu gefasst. Bei Ordnungswidrigkeiten schaffen wir die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Die deutschen Sondervorschriften im Bereich der sog. „Dual-Use“-Güter werden aufgrund entsprechenden europäischen Rechts verzichtbar. Der Export dieser Güter ist bereits durch europäisches Recht geregelt. Für Unternehmen entsteht der Anreiz, durch firmeninterne Maßnahmen und freiwillige Meldungen an die Behörden zur Aufdeckung und Vermeidung von Verstößen beizutragen. Dabei kommt es zu keinerlei Erleichterungen beim Export von Rüstungsgütern - die im Jahr 2000 festgelegten strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ bleiben unverändert.

Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Wir beraten in zweiter und dritter Lesung eine Regelung für zusätzliche Bundesmittel zur Finanzierung von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Der Bundesrat hatte unser erstes Gesetz mit diesem Ziel abgelehnt. Um Familien und Gemeinden zu unterstützen, bieten wir die zusätzlichen 580,5 Millionen Euro gleichwohl erneut an. Damit können weitere 30.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden. Auch an den zusätzlichen laufenden Kosten für diese Plätze beteiligt sich der Bund. Teil des Gesetzes ist schließlich die Festlegung eines Verteilungsschlüssels sowie eines Monitoring-Verfahrens, damit wir sehen, ob und wie die Mittel von den Ländern verwendet werden.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Auch dieses Gesetz hatte der Bundesrat abgelehnt, obwohl die Länder den Fiskalvertrag ratifiziert haben und mit dem Bund Vereinbarungen zur innerstaatlichen Umsetzung der Regeln des Fiskalpaktes getroffen hatten. Wir bringen das Gesetz erneut zur zweiten und dritten Lesung.

Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstands-Änderungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir die Verbesserung des am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen neuen Personenstandsrechts in einzelnen Punkten. Vor allem reagieren wir damit auf die Empfehlung des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität. Es soll nun Betroffenen erlaubt sein, das Merkmal „Geschlecht“ offen zu lassen. Mit klarstel-lenden Änderungen des Textes passen wir das Personenstandsrecht zudem an die Anforderungen eines modernen, mit neuen Technologien arbeitenden Beurkun¬dungswesens an.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze. In erster Lesung beraten wir im Licht der Erfahrungen bei der Anwendung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ einige Maßnahmen zur Vereinfachung auf Verwaltungsebene, um die Inanspruchnahme zu erleichtern.

Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine verbesserte Förderung des Ehrenamts. Die Übungsleiterpauschale soll um weiter 300 auf 2.400 Euro und die Ehrenamtspauschale um 220 auf nunmehr 720 Euro steigen. Überdies soll die Umsatzgrenze für die Einstufung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb um 10.000 auf 45.000 Euro ansteigen. Die Steuermindereinnahmen betragen insgesamt 110 Millionen Euro jährlich für den Gesamtstaat. Das ist vertretbar. Denn das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler der Gesellschaft, wird immer anspruchsvoller und verdient ein Signal der Anerkennung und Unterstützung.

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