Der 9. November 1989 ist einer der glücklichsten Tage in der deutschen Geschichte. In einer einzigen Nacht verlor die Mauer ihren Schrecken und ihre Macht. Mehr als 28 Jahre lang diente dieses menschenverachtende Sperrwerk nur einem einzigen Zweck: Es sollte Menschen ein- und die Freiheit aussperren. Über all die Jahre seit dem Mauerbau 1961 tat die Partei- und Staatsführung der SED alles, um die Grenze noch undurchlässiger und menschenfeindlicher zu machen. Doch am 9. November siegten Freiheit und Vernunft. Wir erinnern uns alle an diesen wunderbaren Tag und blicken mit Stolz und Dankbarkeit zurück auf die friedliche Revolution des Jahres 1989. Am Freitag werden wir daher den Tag im Plenum mit einer ganz besonderen Gedenkfeier beginnen und in der anschließenden Debatte dann die Brücke ins Heute schlagen. Unser Dank gilt vor allem den vielen mutigen Frauen und Männern, deren Furchtlosigkeit und Beharrlichkeit die Unrechtsherrschaft der SED zum Einsturz brachte.

Als im Oktober 1989 immer deutlicher wurde, dass  die sowjetische Armee als Schutzmacht der Herrschenden in der DDR nicht länger für Einsätze zur Unterdrückung zur Verfügung stand, zerbrach die einheitssozialistische Herrschaft innerhalb kürzester Zeit. Die Menschen in der ehemaligen DDR ließen sich dabei weder durch die Zersetzungsarbeit der Stasi brechen noch durch die bewaffneten Organe der DDR aufhalten.
 
Nichts an dieser Entwicklung war selbstverständlich, aber sie war auch nicht zufällig. Die Geschichte liegt in der Hand der Menschen, sie ist eben keine Abfolge von Ereignissen, deren Ergebnisse von vorneherein feststehen. Vielmehr sehen Menschen Chancen und ergreifen sie, sie wagen etwas. In ihrem Wagemut haben die Bürger der DDR eines deutlich zu Tage treten lassen: Der  Staat der SED und die Teilung Deutschlands waren keinesfalls  die einzig logische Antwort auf die Entwicklung der deutschen Geschichte. Das Heldenjahr 1989 hat bewiesen: Niemand brauchte die DDR – nur die einsam Herrschenden.
 
Ohne die sowjetische Armee, ohne den Zwang der SED war ein zweites Deutschland weder zu halten noch zu erklären. Die DDR verlor ihr Staatsvolk, auch im wahrsten Sinne des Wortes durch immer mehr Ausreisen. Der Reformdruck stieg täglich. Aus dem trotzigen Ausruf der Demonstrierenden „Wir sind das Volk“ wurde rasch „Wir sind ein Volk.“ Die Erinnerung daran hilft, nicht ablenken zu lassen von irrigen Versuchen, das SED-Regime zu einem Staat wie jeden anderen umzudeuten.
Für die Revolutionäre des Jahres 1989 bestand kein Zweifel: Die DDR, der Staat der SED, war ein Unrechtsstaat, den sie überwinden wollten. Die Menschen hatten neben den Ergebnissen jahrzehntelanger Misswirtschaft genug von Gängelung, Günstlingswirtschaft und Bespitzelung. In der DDR entschieden nicht zuerst Können oder das Recht über den Lebensweg der Menschen, sondern Willkür und Parteilichkeit.
 
Wir haben Respekt vor jedem Leben, das in diesem Unrecht gestaltet werden musste. Doch darf man darüber nicht das Wesen des SED-Staates vergessen machen. Deswegen ist es auch nach 25 Jahren nicht normal, den selbsternannten Erben dieser Partei die Staatskanzlei des Freistaates Thüringen auszuliefern. „Bündnis 90“ scheint bei den Grünen nur noch im Namen vorzukommen.
 
Die Maut kommt.
Bundesminister Alexander Dobrindt hat Wort gehalten und noch im Oktober mit dem Gesetzentwurf zur Maut Rahmendaten für die Zukunft der Finanzierung des Erhalts der Infrastruktur in Deutschland durch alle Nutzer vorgelegt. Wie schon im Lastverkehr, werden nun auch im Personenverkehr im Ausland zugelassene Fahrzeuge zur Finanzierung des Erhalts der genutzten Infrastruktur hinzugezogen, und zwar mit bis zu 130 Euro pro Jahr, dem Preis einer Jahresnutzungsgebühr. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, wird dabei kein Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges schlechtergestellt – die neue Straßennutzungsgebühr wird für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit der Kraftfahrzeugsteuer verrechnet. Dass dieses Modell keinen EU-Bürger benachteiligt, hat die Europäische Kommission bereits angedeutet, selbst wenn sie die neue Regelung im Detail noch abschließend prüfen muss.
 
Die neue Pkw-Maut belastet den kleinen Grenzverkehr nicht, da sie für außerhalb Deutschlands zugelassene Pkw nur für Autobahnen anfällt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) weist nach, dass die Maut darüber hinaus zusätzliche Mittel für den Erhalt unseres Fernstraßennetzes ergeben wird – mit voraussichtlich 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2016. Diese Mittel gehen zusätzlich, nach Abzug der Erhebungskosten, zweckgebunden in den Verkehrshaushalt. Anders als bisher diskutiert, wird die Maut nicht über einen Vignetten-Aufkleber nachgewiesen, sondern elektronisch mit dem Kennzeichen verknüpft. Die Kontrolle, bei der der Datenschutz gewährleistet bleibt, soll automatisch erfolgen.
 
Entscheidender Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit.
Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerflucht und Steuervermeidung ist der Durchbruch gelungen: Nach vielen Jahren der beharrlichen Verhandlung hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble am 29. Oktober 2014 in Berlin zusammen mit den Vertretern von 49 Staaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten vereinbart.
 
Ab September 2017 wird keiner der teilnehmenden Staaten mehr als Ort der Steuerflucht zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Steuerbehörden erhalten die entscheidenden Daten der Kontoinhaber von den ansässigen Banken und Finanzdienstleistern, um sie dann mit den Steuerbehörden der anderen Länder einmal jährlich auszutauschen.
 
Steuerpflichtige Einkünfte im Ausland werden auf diese Weise sicher erfasst und können im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler selbst dann besteuert werden, wenn sie vom Kontoinhaber nicht deklariert wurden. So wird es in Zukunft immer schwieriger, Steuerschlupflöcher zu nutzen. Die „Multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten“ bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestags.
 
Auf nationaler Ebene flankieren wir diesen wegweisenden Beschluss mit Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige. Ab 2015 ist für die Erlangung von Straffreiheit bei der Selbstanzeige Voraussetzung, dass Nacherklärungen abgegeben werden, die mindestens zehn Kalenderjahre zurückreichen bzw. alle unverjährten Zeiträume erfassen. Gleichzeitig setzen die Zuschläge zur Steuerschuld früher ein, werden merklich erhöht und abhängig vom Hinterziehungsvolumen neu gestaffelt. Es wird aber weiterhin beim Instrument der Selbstanzeige bleiben, um den Weg in die Steuerehrlichkeit offen zu halten.
 
Fortschritte für mehr Steuergerechtigkeit gibt es nicht zuletzt auch beim internationalen Vorhaben, Steuervermeidungsstrategien international agierender Konzerne einzuschränken. Ziel ist es, konzerninternen Verrechnungspraktiken entgegenzuwirken, mit denen Gewinnkürzungen oder –verlagerungen vorgenommen werden, um die heimische Steuerschuld zu mindern.
 
Bankenunion jetzt vollenden.
Ab dem heutigen 4. November 2014 ist die Europäische Zentralbank die zentrale Bankenaufsichtsbehörde im Euroraum. Sie übernimmt die direkte Aufsicht über rund 120 Banken oder Bankengruppen, darunter 21 aus Deutschland.
 
Voraussetzung für diesen Meilenstein war die Durchführung des Stresstests, einer tiefgehenden Prüfung der Bilanzen der wichtigsten Banken Europas. Ziel ist es damit zu verhindern, dass Altlasten in den Bankbilanzen auf die europäische Ebene abgeschoben werden. Von den 25 zunächst durchgefallenen Banken ist es 12 bereits gelungen, ihre Kapitallücke zu schließen. Die verbleibenden 13 Banken haben nun noch neun Monate Zeit, insgesamt 10 Milliarden Euro fehlendes Eigenkapital aufzufüllen - ansonsten droht ihnen die Abwicklung. So wird auch die Europäische Zentralbank davor bewahrt, für Altlasten verantwortlich gemacht werden zu können.
 
Das Inkrafttreten der einheitlichen Bankenaufsicht mit gleichen Spielregeln in allen Mitgliedstaaten ist für uns politische Grundvoraussetzung, um das Maßnahmenpaket mitzutragen, mit dem die Bankenunion nun vollendet werden soll. Die vier Umsetzungsgesetze, die wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag abschließend beraten wollen, zielen vor allem darauf ab, den Steuerzahler vor weiteren Rettungsmaßnahmen zu schützen. Durch Einführung der sogenannten Haftungskaskade werden im Falle einer Bankenschieflage zunächst die Eigentümer, dann die Gläubiger, dann der neue europäische Abwicklungsfonds und anschließend der Mitgliedstaat herangezogen. Erst wenn diese vier Maßnahmen nicht ausreichen und die Bank dennoch zukunftsfähig erscheint, darf der Europäische Stabilitätsmechanismus als Miteigentümer eintreten. Für letzteren unwahrscheinlichen Fall bedarf es einer separaten Zustimmung des Deutschen Bundestags.
 
Insgesamt wird das Vertrauen in die Solidität des europäischen Bankensektors weiter gestärkt und die bisherige Verbindung zwischen Staats- und Bankenrisiken in erheblicher Weise entkoppelt. Mit Vollendung der Bankenunion werden wir ebenfalls den Versichertenschutz stärken. Auch im Versicherungssektor des europäischen Binnenmarktes werden wir einheitliche Standards schaffen und eine weitgehend einheitliche Aufsichtspraxis gewährleisten.
 
Die Woche im Parlament
Vereinbarte Debatte anlässlich des 3. Jahrestages der Aufdeckung der NSU-Verbrechen am 4. November 2011. Die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ hat jahrelang unentdeckt Mord- und Bombenanschläge in Deutschland begehen können. Bereits in der 17. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag in seinem 2. Untersuchungsausschuss intensiv mit dieser unfassbaren Terrorserie auseinander gesetzt. Er hat weitgehende Schlüsse aus der Aufarbeitung des Wirkens des NSU gezogen und Handlungsbedarf identifiziert. Auf der Grundlage dieser Aufarbeitung wurden Empfehlungen ausgesprochen, wie das Entstehen und jahrelange Wirken einer derartigen Terrorgruppe in Zukunft besser als bisher vermieden und bekämpft werden kann. In einer vereinbarten Debatte bekräftigen wir diese Empfehlungen, aber auch unsere Entschlossenheit, Extremismus und Terrorismus entschieden und mit aller Macht des Gesetzes zu bekämpfen. Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, weiterhin mit Nachdruck an der Umsetzung dieser Empfehlungen zu arbeiten. Gleiches wird in den Ländern geschehen.
 
Verbesserter automatischer Informationsaustausch – Einigung auf wirksamere Regeln zur Bekämpfung von Steuerflucht. In einer Regierungserklärung berichtet Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble über den erfolgreichen Abschluss der internationalen Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten.
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [strafbefreiende Selbstanzeige]. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten, soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige beibehalten, aber deutlich strenger angelegt werden. Die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, soll von 50.000 Euro auf 25.000 Euro abgesenkt werden. Der zu zahlende Geldbetrag wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge können für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuert werden. Auch wird die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige. Zudem muss für die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre nacherklärt werden.
 
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz). Das Umsetzungsgesetz ermöglicht es der Abwicklungsbehörde, eine klare Haftungsreihenfolge durchzusetzen: Erst haften die Eigentümer und Gläubiger („Bail-In“), dann der europäische Abwicklungsfonds, der nach deutschem Vorbild mit Mitteln der Banken gefüllt wird, dann das Sitzland und als ultima ratio der Europäische Stabilitätsmechanismus in Form einer Kapitalbeteiligung. Die deutsche Bankenabgabe wird durch die Einführung einer neuen europäischen Bankenabgabe abgelöst, mit der ab 2016 etwaige Abwicklungsmaßnahmen finanziert werden. Wir gehen in die abschließende Beratung.
 
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge. Wir beraten abschließend, wie die national erhobene Bankenabgabe auf den zukünftigen europäischen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) übertragen wird, und wie dessen europaweiten Beiträge aus Bankmitteln konkret genutzt werden können.
 
Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes. Wir beraten abschließend, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit dem Instrument einer direkten Bankenrekapitalisierung auszustatten, und zwar nur am Ende der Haftungskaskade. Ziel ist es, besonders negative Wirkungen auf den Schuldenstand eines Mitgliedstaates zu vermeiden. Es gilt aber weiterhin Vorrang für die indirekte Rekapitalisierung. Zudem erfolgt die Finanzhilfe auf Antrag des Mitgliedstaats und unter strengen institutsspezifischen, sektorspezifischen oder gesamtwirtschaftlichen Auflagen. Der Gesetzentwurf enthält selbst bei besonders vertraulichen Sachverhalten keine Beschränkungen der Informationsrechte des Deutschen Bundestages.
 
Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Im Gesetzentwurf, der zur 2./3. Lesung ansteht, wird der deutsche Gouverneur im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus ermächtigt, der direkten Bankenrekapitalisierung, wie sie auch im ESM-Finanzierungsgesetz spezifiziert ist, zuzustimmen.

Durchführungsbestimmungen zum Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM); Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Absatz 1 ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG). Zu diesem Vorhaben ist kein Gesetz zu beschließen. Vielmehr bittet das Bundesfinanzministerium den Deutschen Bundestag um Zustimmung zu zwei Gouverneursratsbeschlüssen des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Hierbei handelt es sich um die Begrenzung der direkten Bankenrekapitalisierung auf insgesamt 60 Milliarden Euro sowie das Verfahren zur Überwachung dieser Obergrenze.
Vereinbarte Debatte Friedliche Revolution - 25 Jahre nach dem Mauerfall. Wir erinnern mit einer Gedenkstunde und einer anschließenden vereinbarten Debatte an einen der glücklichsten Tage der deutschen Geschichte – den Mauerfall am 9. November 1989.
 
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Wir beschließen das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes plus in zweiter und dritter Lesung. Die Neuregelung des Elterngeldes soll die Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit attraktiver gestalten. Zukünftig können Eltern, die früh nach der Geburt ihrer Kinder wieder beruflich in Teilzeit einsteigen, das Elterngeld Plus doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Zudem ist ein Partnerschaftsbonus vorgesehen, der eine zeitweilige gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind bei gleichzeitiger reduzierter Berufstätigkeit der Eltern berücksichtigt. Eine Klarstellung zu den Möglichkeiten der Aufteilung der Elternzeitmonate auf bis zu drei Abschnitte wird ebenfalls geregelt. Schließlich wird festgehalten, dass bei Mehrlingsgeburten nur ein Anspruch auf Elterngeld, allerdings bei einem Zuschlag von 300 Euro je Mehrlingsgeschwisterkind, besteht.

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften. Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist ein wesentlicher Gewinn für die Bürger der Gemeinschaft. In der weit überwiegenden Mehrheit nutzen sie dieses Recht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Um die Freizügigkeit zu wahren, müssen wirkungsvolle Maßnahmen gegen ihren Missbrauch getroffen werden. Wir stimmen daher der durch die Bundesregierung vorgeschlagenen Umsetzung der Vorschläge des am 8. Januar 2014 eingesetzten Staatssekretärsausschusses zu den „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ in deutsches Recht in zweiter und dritter Lesung zu.  Dieser Ausschuss hat in seinem Zwischen- und Endbericht, drei wesentliche Handlungsfelder benannt und Vorschläge für wirksame Änderungen gemacht: Zum einen soll Missbrauch im Bereich des Freizügigkeitsrechts wirkungsvoller bekämpft werden. Bei den Familienleistungen, insbesondere dem Kindergeld, sollen ebenfalls Missbrauch und Doppelzahlungen rascher aufgedeckt und vermieden werden. Schließlich empfiehlt der Ausschuss eine entschiedene Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit. Für diese Handlungsfelder werden konkrete Maßnahmen, etwa befristete Wiedereinreisesperren oder eine verbesserte Behördenzusammenarbeit vorgeschlagen. Neben diesen Schritten zur Missbrauchsbekämpfung ist eine Entlastung von betroffenen Kommunen, etwa im Bereich der Impfkosten für Kinder und Jugendliche, vorgesehen. 

Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes. Wir setzen mit der Änderung des Asylbewerberleis¬tungsgesetzes (AsylbLG) eine Entscheidung des BVerfG um. Die Regelsätze sollen – wie im SGB II/XII – anhand der Einkommens- und Verbrauchs-stichprobe (EVS) ermittelt werden. Abweichungen zum Regelsatz SGB II/XII müssen jeweils begründet werden. Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auch für Kinder, die im Bezug abgesenkter Leistungen stehen, als Anspruch festgeschrieben. Die Wartefrist, die regelt, ab wann Leistungs-berechtigte nach dem AsylbLG an Stelle von Grundleistungen nach dem AsylbLG Leistungen entsprechend dem SGB XII beziehen können, wird auf 15 Monate abgesenkt. Mit dem Änderungsgesetz machen wir zugleich deutlich, dass es keine komplette Aufhebung des AsylbLG gibt. Ausdrücklich hat das BVerfG schließlich ein Sonderleistungsrecht für ausländische Staatsangehörige, die sich nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und daher eine besondere Bedarfssituation aufweisen, als verfassungsgemäß anerkannt.

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