Neues aus der Parlamentswoche

Griechenland hat die Verhandlungen mit den Institutionen und damit auch mit der Eurogruppe abgebrochen und völlig überraschend ein Referendum angekündigt. Damit hat die griechische Regierung Europa und vor allem die eigene Bevölkerung in eine schwierige Situation gebracht. Stundenlang haben die Verantwortlichen in Brüssel darum gerungen, für Griechenland eine Lösung zu finden, die mit den Regeln Europas vereinbar ist. Die griechische Regierung hat aber offensichtlich immer darauf gesetzt, Geld zu erhalten, ohne Verpflichtungen erfüllen zu müssen. Dass dies nicht gehen wird, musste der Regierung schon im Hinblick auf die Grundsätze des IWF klar sein. Es geht hier nicht um die Frage von Schuld. Es geht aber sehr wohl um die Frage der Verantwortung. Und da hat Griechenland die Verantwortung für die jetzt entstandene Lage zu tragen, weil die Regierung in Athen die Verhandlungen abgebrochen hat. Ein völlig unverständlicher Vorgang. Jetzt muss das Referendum abgewartet werden. Und dann kann die griechische Regierung Anträge nach den geltenden Regeln in der EU stellen. Dies wären dann die Regeln des ESM. Aber auch hier gilt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. 

Die verhaltene Reaktion der Märkte zeigt, dass die Rettungsprogramme in Europa gewirkt haben. Europa kann diese Situation jetzt viel besser verkraften, weil wir viel erreicht haben. Noch vor den Rettungsprogrammen und den Stabilisierungsmaßnahmen hätte eine Entscheidung wie jetzt in Griechenland enorme Eruptionen auslösen können.
 
Für Europa ist dies eine traurige Situation. Aber Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat Recht, wenn er darauf verweist, nicht das Einhalten von Regeln gefährdet Europa, sondern Europa kommt in höchste Schwierigkeiten, wenn Regeln nicht mehr gelten.
 
Internationalen Terror gemeinsam bekämpfen.
In der vergangenen Woche sind in Tunesien, Kuwait und Frankreich brutale Terroranschläge verübt worden, denen viele Menschenleben zum Opfer gefallen sind. Wir alle sollten uns im Klaren sein, dass man derartige Angriffe nicht durch Wegsehen oder gar Nachgeben gegenüber den Verbrechern verhindern kann. Terror muss mit entschiedenen Maßnahmen begegnet werden. Bei uns im Land haben wir mit einer besseren Ausstattung und Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden reagiert – nicht zuletzt durch Gesetzesbeschlüsse wie in dieser Woche, mit denen wir als Lehre aus den NSU-Mordanschlägen die Kooperation der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern verbessern.
 
Umso verwunderlicher ist so mancher Diskussionsbeitrag, der die Zusammenarbeit der Behörden ausgerechnet beim Kampf gegen international operierende Verbrechernetzwerke für demokratiefeindlich hält. Das Gegenteil ist richtig: Unsere Freiheit ist in allererster Linie durch den Terror bedroht und nichts anderes. Deswegen dürfen wir unsere Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden nicht ohne das notwendige rechtliche Instrumentarium lassen. Um sich gegen den islamistischen Terror zur Wehr zu setzen, braucht es eine noch intensivere internationale Zusammenarbeit gerade auch der Nachrichtendienste.
 
Sterbebegleitung statt Lebensbeendigung.
Die Frage, wie wir rechtlich mit Beihilfe zur Selbsttötung umgehen, beschäftigt den Deutschen Bundestag schon seit einiger Zeit. In dieser Wahlperiode haben wir uns darauf verständigt, diese Frage zur Entscheidung zu bringen. Die entsprechenden Gruppenanträge dazu liegen nun vor und gehen in dieser Woche in die erste Lesung. Wir haben in unserer Fraktion die wesentlichen Argumente bereits auch im Rahmen einer fraktionsoffenen Sitzung im September 2014 intensiv diskutiert. Wir werden diese wichtige ethische Frage mit dem angemessenen Ernst und vor allem in Bewusstsein der Sorgen der unheilbar Kranken in unserem Land in Ruhe und mit Würde führen. Die zweite und dritte Lesung der Gruppenanträge wird dann im Herbst stattfinden.
 
CDU - 70 Jahre gemeinsam für Deutschlands Zukunft.
Der Berliner Gründungsaufruf der CDU beschreibt 1945 die unglaubliche Herausforderung, vor der sich unser Land sah: „Aus dem Chaos von Schuld und Schande, in das uns die Vergottung eines verbrecherischen Abenteurers gestürzt hat, kann eine Ordnung in demokratischer Freiheit nur erstehen, wenn wir uns auf die kulturgestaltenden sittlichen und geistigen Kräfte des Christentums besinnen und diese Kraftquelle unserem Volke immer mehr erschließen“.
 
Mit Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutschland militärisch, wirtschaftlich und moralisch am Ende. Wer an eine Zukunft zu glauben wagte, wurde nicht zu Unrecht als Phantast angesehen. Das galt auch für den politischen Wiederaufbau unsers Landes. Sollte man zurück in die alten Weimarer Gräben oder konnte man Neues schaffen?
 
Die Erfolgsgeschichte der CDU und ihrer Bundeskanzler, die unser Land aus den Trümmerhaufen des Jahres 1945 heraus in ein geeintes Europa, in ein wiedervereintes Deutschland, zu wirtschaftlichem Erfolg und innerem wie äußerem Frieden geführt haben, wuchs aus der Entscheidung, etwas ganz Neues zu wagen. Dieses Wagnis war die Union, die Vereinigung alter Widersprüche und Gegner.
 
Überkommene Gegensätze zwischen Konfessionen, Schichten und Regionen wurden überwunden. Auf diese Weise, in der Einigung auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und der christlich-jüdischen Tradition unseres Landes, wurde Kraft für die großen Aufgaben freigesetzt.
Gemeinsam waren und sind wir bereit, Verantwortung für unser Land zu tragen. Wir hinterfragen Veränderungen und setzen sie mit Mut und Zuversicht um. Dabei stellen wir den Menschen   nicht ein programmatisches Wunschmodell von der Welt   in den Mittelpunkt. Wir trauen jedem Einzelnen etwas zu. Mut und Veränderungsbereitschaft waren der Kompass der letzten 70 Jahre. Daran wollen wir auch in Zukunft festhalten.
 
25 Jahre deutsche Währungseinheit.
Undenkbar ohne die Union ist ein zweites Jubiläum, das wir in dieser Woche feiern können: Am 1. Juli 1990 war es endlich so weit, dass die Menschen in der DDR mit der D-Mark zahlen konnten. Auch Gehälter und Renten wurden bereits vor Herstellung der staatlichen Einheit auf die gemeinsame Währung umgestellt. Dass die Währungsunion schon vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vorgenommen wurde, hatte Bundeskanzler Helmut Kohl bereits im Februar 1990 beschlossen.
 
Dass es politisch richtig war, die Entscheidung, die sich als glückliche Erinnerung in den Lebensläufen vieler Menschen in Ost und West eingeschrieben hat, so zu treffen, bringt ein Satz aus dem Wendejahr 1990 auf den Punkt: „Entweder die D-Mark kommt zu uns oder wir kommen zur D-Mark.“
 
Nach dem Ende des menschenverachtenden und todbringenden Grenzregimes der SED zeigten viele Bürger der DDR, was sie von dem Ergebnis jahrzehntelanger Misswirtschaft hielten. Um die mit dem massenhaften Auszug aus der Mangelwirtschaft drohenden Verwerfungen aufzufangen, musste ein klares und vor allem rasches Zeichen gesetzt werden.
 
Die Währungsunion hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Wiedervereinigung gelingen konnte. Auf ihr konnte eine Wirtschafts- und Sozialunion aufbauen und für geregelte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse in Ost und West sorgen.
 
Haushaltspolitik bleibt auf Kurs.
Das Kabinett beschließt in dieser Woche die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2016 und für den Finanzplan für 2015 bis 2019. Die „schwarze Null“ von 2014 und 2015, also der ausgeglichene Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung, wird damit auch in den Jahren 2016 bis 2019 ohne Wenn und Aber fortgeschrieben. Mit dem Kabinettbeschluss setzt die Bundesregierung starke Signale, die sich nahtlos in unsere Strategie des Wachstums auf der Basis solider Staatsfinanzen einfügen.
 
Die Ausgaben des Bundes sollen im kommenden Jahr um 10 ½ auf 312 Milliarden Euro angehoben werden. Dies wird möglich durch weiter steigende Steuereinnahmen. Die Akzente bei den Ausgaben liegen auf der Umsetzung des Zehn-Milliarden-Euro-Pakets für wichtige Zukunftsinvestitionen sowie der Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der inneren Sicherheit. Vollständig berücksichtigt sind auch die steuerlichen Entlastungen von über 5 Milliarden Euro durch die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Alleinerziehendenfrei-betrags und der Milderung der kalten Progression durch Verschiebung der Tarifgrenzen.
 
Mögliche Ausfälle aus den Hilfskrediten für Griechenland brauchen weder im Haushalt 2016 noch im anstehenden Finanzplanungszeitraum eingeplant zu werden, da die Tilgung ohnehin erst für die Jahre 2020 bis 2057 vorgesehen ist.
 
Die Woche im Parlament
 
Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für Griechenland. Statt der vereinbarten Debatte zur Gestaltung des demografischen Wandels diskutieren wir am Mittwoch über die Situation in Europa, nachdem das zweite Hilfsprogramm für Griechenland ergebnislos ausgelaufen ist. Europa fußt auf Vertrauen und Solidarität und lebt davon, auch in schwierigen Situationen Kompromisse zu finden. Werte und Grundprinzipien dürfen dabei nicht verloren gehen, das haben die Europartner deutlich gemacht. Wir sind gegen ein Scheitern des Euros und damit Europas wesentlich besser gerüstet als früher. Unser Ziel bleibt zudem, aus jeder Krise gestärkt herauszufinden. Solidarität und eigene Anstrengungen sind das Fundament, auf dem wir gemeinsam handeln.
 
Sterbebegleitung. Am Donnerstag beraten wir in erster Lesung die Gruppenentwürfe zur Neuregelung der Sterbebegleitung. Dazu liegen fraktionsübergreifend erarbeitete Entwürfe vor, die wir nach der Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen wollen.

Gesetz zur Reform der Struktur der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG). Das Gesetz, welches wir mit unserem Koalitionspartner einbringen und in erster Lesung beraten, legt die Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform fest. Wir führen die Qualität als weiteres Zielkriterium bei der Krankenhausplanung ein und stärken die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung. Zur Verbesserung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung richten wir ein Pflegestellenprogramm ein, das in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt mit bis zu 660 Millionen Euro ausgestattet wird. Darüber hinaus entwickeln wir die Krankenhausführung durch zahlreiche zielgenaue Maßnahmen weiter und verlagern die Mengensteuerung von den Ländern auf die einzelnen Krankenhäuser. Ein mit einmalig 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestatteter Strukturfonds soll zudem die Versorgungsstrukturen verbessern.

Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, setzen wir wesentliche Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses um: Die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird gestärkt, indem die Landesämter unterstützt und die Zusammenarbeit koordiniert und alle relevanten Informationen im gemeinsamen Verbundsystem NADIS zusammengeführt werden. So wird der Entstehung von Informationsinseln vorgebeugt. Mit den Abfrage- und Zugriffsregelungen sowie der Vollprotokollierung werden die Datenschutzbelange berücksichtigt. Darüber hinaus wird ein klarer Rahmen für den weiterhin möglichen Einsatz von V-Leuten zur Informationsgewinnung gesetzt, indem etwa Kriterien für zulässiges „szenetypisches Verhalten“ oder den Einsatzbereich festgelegt werden. 

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und Änderung des Wohnraumfördergesetzes (WoGRefG). In zweiter und dritter Lesung debattieren und beschließen wir das Gesetz, mit dem das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben wird. Einkommensschwache Haushalte werden damit angesichts der zunehmenden regionalen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet. Insbesondere Bürger mit niedrigen Renten sowie kurzfristig Arbeitslose profitieren von der Reform.

Aufarbeitung von  Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs sicherstellen. Wir beraten Bericht und Beschlussempfehlung zu dem Antrag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner eingebracht haben. Wir unterstreichen darin die Notwendigkeit, alle Fälle sexuellen Missbrauchs, insbesondere an Kindern und Jugendlichen, aufzuklären und aufzuarbeiten. Diese Aufarbeitung soll durch eine Kommission beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung sichergestellt werden. Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass sich die von den Grünen (mit-) regierten Länder an dem 100-Mio.-Euro-Fonds „Sexueller Missbrauch“ bislang lediglich in Form von Absichtserklärungen beteiligt haben - obwohl die Grünen ihre institutionelle Verstrickung in sexuellen Kindesmissbrauch zugeben mussten.

Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Mit dem Gesetz setzen wir die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um. Künftig sollen deutlich mehr dieser Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Dazu beschließen wir Rücknahmepflichten des Handels: Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m² müssen künftig Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurücknehmen, kleine Geräte müssen sogar ohne Neukauf zurückgenommen werden. Das Sammelnetz wird verdichtet und damit die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die Verbraucher vereinfacht. Die illegale Verbringung von Altgeräten ins Ausland wird durch neue Mindestanforderungen und das Einführen einer Beweislastumkehr eingedämmt. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, ist ein wichtiger Baustein zur Schließung von Stoffkreisläufen. 

Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Wir beraten und beschließen den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung. Damit wird für ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt, wenn sie bis zu 18 Monaten nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenskonflikte zu befürchten sind. Die Entscheidung darüber wird durch die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums gefällt. Dies verhindert, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigt wird.

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