Mit Helmut Kohl ist am vergangenen Freitag ein großer Staatsmann gestorben. Die deutsche Wiedervereinigung und das vereinte Europa werden immer mit seinem Namen verbunden bleiben. Wir danken Helmut Kohl dafür und werden ihn nie vergessen. In unseren Gedanken sind wir auch bei seiner Familie. Viele von uns verbinden persönliche Erinnerungen mit ihm. Auch in seinen letzten Lebensjahren war uns der Rat Helmut Kohls wichtig. Wir erinnern uns noch lebhaft an seinen letzten Besuch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor fünf Jahren. Dort war zu spüren, wie wichtig ihm die Fraktion, die er über lange Jahre geführt und die er stets als seine politische Heimat betrachtet hatte, immer noch war. Helmut Kohl hat uns bei diesem Besuch im September 2012 eindringlich daran erinnert, dass unser Einsatz dem Frieden gelten muss – und dass dieser Frieden nur durch ein geeintes Europa bewahrt werden kann.
Wir verneigen uns vor Helmut Kohl, dem Kanzler der Einheit und Ehrenbürger Europas. Wir wissen, was unser Kontinent, was unser Land, was aber auch unsere Partei und unsere Fraktion ihm zu verdanken haben. Sein Vermächtnis ist unser Ansporn. Wie niemand sonst weiß die Union um Deutschlands Verantwortung in Europa und in der Welt. Wir werden Helmut Kohl ein ehrendes Andenken bewahren.
Abzug der Bundeswehr aus Incirlik.
Die Gespräche zu den Besuchsmöglichkeiten von Bundestagsabgeordneten bei den Bundeswehr-Soldaten im türkischen Incirlik sind an der türkischen Regierung gescheitert. Damit verweigert die Türkei den Parlamentariern eines NATO-Partners endgültig das Besuchsrecht. Diese Entscheidung der Türkei ist nicht nur falsch. Sie widerspricht dem Wertekanon der NATO und erschwert unnötig den Kampf der Staatengemeinschaft gegen das terroristische Regime des IS.
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Bundestag mandatiert und müssen durch diesen auch kontrolliert werden können. Dazu gehört auch die grundsätzliche Besuchsmöglichkeit durch Abgeordnete. Das Verhalten der Türkei zwingt uns zur Verlegung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge. Diese sollen auf die jordanische Luftwaffenbasis Al Azraq verlegt werden.
Stärkung und Aufwertung des Pflegeberufs.
Wir bringen die Pflegereformen dieser Legislaturperiode mit der Reform der Pflegeausbildung zum Abschluss. Nachdem mehr Bedürftige mehr Leistungen in der Altenpflege beziehen, sorgen wir nun dafür, dass auch bei steigender Anzahl Pflegebedürftiger ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Um die Pflegeberufe attraktiver zu machen, starten wir ab 2020 einen Praxistest und lassen eine Zeit lang mehrere Ausbildungswege zu. Alle Pflege-Auszubildenden werden die ersten zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet. Danach können sie sich entscheiden, ob sie sich im dritten Jahr auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder ob sie Generalisten bleiben möchten. Uns war wichtig, dass die drei Berufsabschlüsse – insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege – erhalten bleiben und gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die Auszubildenden sollten die größtmögliche Freiheit haben, selbst zu entscheiden, welches der beiden Modelle das bessere ist.
Unsere große Sorge war, dass der Nachwuchs ausbleibt, weil Schüler mit Hauptschulabschluss mit der neuen Ausbildung überfordert sein könnten. Es ist nun vorgesehen, dass Pflegeschüler, die nach zwei Jahren die Ausbildung mit einer Prüfung beenden, zukünftig als Pflegeassistenten arbeiten können. Positiv ist auch, dass das Schulgeld in der Altenpflege der Vergangenheit angehört. Dies ist ein wichtiger Beitrag, dem Fachkräftemangel in der Pflege wirksam zu begegnen.
Nach sechs Jahren Umsetzung der neuen Ausbildung erfolgt dann eine Auswertung der Anzahl der separaten Abschlüsse. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen. Über Abschaffung oder Beibehaltung entscheidet der Deutsche Bundestag. Ebenso wird der Gesetzgeber über die weitere Ausgestaltung des Pflegeberufsgesetzes durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beraten.
Die Woche im Parlament
Verlegung des Bundeswehrkontingents von Incirlik nach Al Azraq. Wir unterstützen mit unserem Antrag wie oben beschrieben die Verlegung der im türkischen Incirlik stationierten Tornado-Aufklärungsflugzeuge in das jordanische Al Azraq.
Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. Nach zweijähriger Ausarbeitung informiert der Unabhängige Expertenkreis in seinem Bericht über Erscheinungsformen des Antisemitismus in Deutschland, auch aus jüdischer Perspektive. Unterschiedliche Fragestellungen werden aufgegriffen, so etwa die Rolle der Medien, aber auch das Verhältnis von Antisemitismus und Religion. Der Bericht regt weiterhin Maßnahmen zur Prävention und Intervention an, mit denen wir uns in der nächsten Legislaturperiode befassen werden.
Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2016. Zum ersten Mal legt die Bundesregierung einen umfassenden Überblick über die historische Entwicklung und die gegenwärtige Praxis der deutschen Beteiligung an internationalen Polizeimissionen vor. Seit der erstmaligen Teilnahme an einer mandatierten Friedensmission 1989 haben mehr als 9.000 Beamte an rund 40 Einsätzen in etwa 30 Ländern teilgenommen. Der Einsatz deutscher Polizisten ist ein wesentlicher, sichtbarer und aktiver Teil deutscher Außenpolitik und zugleich Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland und Europa.
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG). Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Pflegefachkräften und der veränderten Anforderungen an die Pflege beschließen wir in zweiter und dritter Lesung wie oben beschrieben eine wichtige Reform der Pflegeberufe.
Bericht zur Umsetzung der Hightech-Strategie – Fortschritt durch Forschung und Innovation und Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2017. In ihrem Bericht informiert die Bundesregierung über die Umsetzung der Hightech-Strategie und nimmt zugleich Stellung zum Jahresgutachten 2017 der Expertenkommission Forschung und Innovation. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die 2006 gestartete Strategie in den vergangenen zehn Jahren maßgeblich zur Verbesserung der Position Deutschlands im globalen Wettbewerb beigetragen hat. So ist es gelungen, ein Umfeld zu schaffen, das die Umsetzung von Ideen in marktfähige Produkte und Dienstleitungen befördert. Das Ziel der Bundesregierung, jährlich drei Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung einzusetzen, haben wir 2015 erstmals erreicht.
Aktionsplan Nanotechnologie 2020 der Bundesregierung. Als Teil der Hightech-Strategie ist der Aktionsplan Nanotechnologie die ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung zur Förderung von Nanotechnologie für den Zeitraum von 2016 bis 2020. Dabei handelt es sich um eine Schlüsseltechnologie, mit der sich beispielsweise leistungsfähigere Batteriespeicher und Leichtbauteile herstellen lassen. Im vergangenen Jahr bezuschusste alleine das Bundesforschungsministerium die Förderung von Nanotechnologie mit 190 Millionen Euro.
Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand in der laufenden Legislaturperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr 2016. Der jährliche Bericht über den aktuellen Stand der Programme zeigt, dass die jüngste programmatische Neuausrichtung mit den vier Fördersäulen Gründung, Kompetenz, vorwettbewerbliche Forschung sowie marktnahe Forschung und Entwicklung richtig ist. In dieser Legislaturperiode haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Fördermittel des Wirtschaftsministeriums für den innovativen Mittelstand von 870 Millionen Euro 2012 auf derzeit 980 Millionen Euro 2017 gestiegen sind. Die Programme haben sich in der Praxis als außerordentlich wirkungsvoll erwiesen.
Klimaschutzplan 2050 – Klimaschutzpolitische Grundsätze und Ziele der Bundesregierung. Der Klimaschutzplan 2050 gibt einen Überblick über die Grundlinien der Umsetzung der Klimaschutzstrategie Deutschlands im Einklang mit den internationalen, europäischen und nationalen Klimazielen. Der Plan befasst sich außerdem mit der Abschätzung und Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen klimapolitischer Maßnahmen sowie der Ausgestaltung der verschiedenen Klimasektorziele.
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – 15. Kinder- und Jugendbericht – und Stellungnahme der Bundesregierung. Der 15. Kinder- und Jugendbericht widmet sich dem spezifischen Thema „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten - Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ und stellt die Lebenslagen Jugendlicher und junger Menschen im Altersabschnitt von 12 bis 27 Jahren in den Mittelpunkt. Der Bericht beleuchtet diese Lebensphase in Hinblick auf die zu meisternden Entwicklungsaufgaben, typische Problemlagen und strukturelle Rahmenbedingungen. Unter dem Leitmotiv „Jugend ermöglichen“ richten sich Hinweise und Empfehlungen an die Politik, Fachpraxis und Wissenschaft.
Siebter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland und Stellungnahme der Bundesregierung. Im Fokus des Siebten Altenberichts stehen die kommunale Verantwortung für die Daseinsvorsorge, lokale Hilfestrukturen, die Gesundheitsversorgung sowie Pflege und Wohnen im Alter. Der Bericht weist insbesondere auf die Herausforderung hin, angesichts sehr unterschiedlicher Verhältnisse in den Regionen Deutschlands gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern.
4. Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 des Grundgesetzes. Wir nehmen die Beschlussempfehlung und den Bericht des mit den Stimmen der Opposition eingesetzten Untersuchungsausschusses zur Kenntnis. Dieser befasste sich mit der Ausgestaltung sogenannter Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag, bei denen Kapitalertragssteuern vermeintlich mehrfach erstattet beziehungsweise angerechnet werden, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Die ursprünglichen Vorwürfe haben sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21). In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Grundgesetzänderung, mit der Parteien, die nach ihren Zielen dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, von der staatlichen Teilfinanzierung und von steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen werden können.
Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung. Als Konsequenz der genannten Grundgesetzänderung verabschieden wir in zweiter und dritter Lesung ebenfalls ein Gesetz zur Schaffung eines entsprechenden Verfahrens im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei von der staatlichen Teilfinanzierung ausschließen, wobei der Ausschluss für die Dauer von sechs Jahren erfolgt.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Wir stimmen über die Verlängerung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo in namentlicher Abstimmung ab. Der 1999 begonnene Einsatz hat zu einer zunehmenden Befriedung der Lage in der krisengeschüttelten Region geführt, so dass sich der Schwerpunkt des Einsatzes zunehmend von Eingreifkräften zu Aufklärungs- und Beratungsfähigkeiten verschiebt. In Anbetracht der insgesamt stabilen Lage soll die Personalobergrenze von 1.350 auf 800 einsetzbare Soldaten abgesenkt werden.