NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

Es ist ein beispielsloser Vorgang, dass Präsident Trump nachträglich seine Zustimmung zur G7-Abschlusserklärung zurückgezogen hat. Unsere Ernüchterung ist groß, da die G7 ein seit über 40 Jahren bewährtes Gesprächsformat sind. Mit diesem unerwarteten Schritt hat der US-Präsident der wertebasierten Zusammenarbeit der führenden westlichen Wirtschaftsnationen einen schweren Schlag versetzt.

Wir erleben nicht nur im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten eine Zeitenwende. Zu Recht hatte die Bundeskanzlerin schon im vergangenen Jahr gesagt, dass die Zeiten, in denen wir uns auf andere völlig verlassen konnten, ein Stück weit vorbei sind. Wenn es noch eines Weckrufes für Europa bedurft hätte, dann ist er jetzt erklungen. Die Europäer müssen ihr Schicksal außen- als auch sicherheitspolitisch endlich in die eigenen Hände nehmen. Unsere Fraktion ist dazu bereit.
 
Trotz des Verhaltens von Präsident Trump bleibt Deutschland enger Partner und Verbündeter der USA. Wir wissen, dass eine überparteiliche Mehrheit im Kongress und Senat sowie vor allem in der US-Bevölkerung genauso empfindet. Daher ist es jetzt wichtig, dass Deutschland und Europa die vorhandenen Kontakte und die Zusammenarbeit mit dem Kongress und Senat ausbauen und verstärken. Unser Ziel ist es, sie davon zu überzeugen, dass der Westen die weltweiten Herausforderungen besser geeint als gespalten bewältigen kann.
 
Amtlicher Rückruf der Diesel-Fahrzeuge angemessen.
Mit der Anordnung eines Rückrufs von 238.000 Mercedes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer deutlich gemacht, dass der Bund bei der Durchsetzung der Gesetzeslage keine Abstriche macht. Er hat bei seinem Vorgehen unsere volle Unterstützung. Daimler ist so wie die deutsche Automobilindustrie insgesamt dazu aufgerufen, alle Zweifel an ihren Produkten durch Transparenz in der Zusammenarbeit mit den Behörden auszuräumen. Wir können nicht zulassen, dass durch unangemessene Abschalteinrichtungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Diesel weiter beschädigt wird.
 
Parteien angemessen staatlich teilfinanzieren.
Die politischen Parteien leisten nach unserer Verfassungsordnung einen wesentlichen Beitrag zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Die Parteien haben in den vergangenen fast 70 Jahren wesentlich zum Erfolg und zur Stabilität der Bundesrepublik beigetragen. Noch nie in unserer Geschichte hatten wir ein besseres politisches System, daran dürfen wir mit Fug und Recht erinnern.
 
Die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung haben sich für die Parteien allerdings in den letzten Jahren erheblich verändert. Das gilt vor allem für die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Prozess der politischen Willensbildung. Ohne hohe Einstiegs- und Betriebsinvestitionen ist die politische Interaktion in einem völlig veränderten medialen Umfeld mit sozialen Medien und ständig zu aktualisierenden Internetauftritten nicht leistbar. Hinzu kommt die Herausforderung, kommunikativen Angriffen durch gezielte Desinformation zu begegnen. Gleichzeitig entsteht erhöhter Aufwand durch innerparteiliche Partizipationsinstrumente ebenso wie erhöhte Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen an Parteien.
 
Damit die Parteien weiterhin ihrem Verfassungsauftrag nachkommen können, heben wir die Obergrenze staatlicher Zuschüsse für alle Parteien zusammen von bisher rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich an. Weitere Anpassungen erfolgen wie bisher nach dem Preisindex. Dabei gilt weiter der Grundsatz, dass der Anteil der staatlichen Parteienfinanzierung die Hälfte der Gesamteinnahmen einer Partei nicht überschreiten darf. Parteien müssen frei und unabhängig vom Staat sein. Dazu sollen sie sich dauerhaft um die Unterstützung von Bürgern, Unternehmen und gesellschaftlichen Gruppen bemühen. Gerade in einer Zeit, in der demokratische Strukturen vielseitig unter Druck geraten, sollten wir unsere Parteien selbstbewusst darin unterstützen, mit den neuen Herausforderungen auch finanziell Schritt halten zu können.
 
Die Woche im Parlament
 
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage. Es ist geplant, in zweiter und dritter Lesung die Einführung des neuen Rechtsschutzinstruments der Musterfeststellungsklage, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, zu verabschieden. Sie unterstützt Verbraucher dabei, ihre Rechte gegenüber Unternehmen besser durchsetzen zu können. Die neue Klageart ist für den Verbraucher insbesondere bei standardisierten Massengeschäften mit geringerem Schadensvolumen interessant. Zukünftig können dazu berechtigte Verbraucherschutzverbände bei einer Mindestzahl betroffener Verbraucher in einem Klageverfahren das Vorliegen oder Nichtvorliegen anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen lassen. Eine Bindungswirkung entfaltet sich für diejenigen Verbraucher, die sich hierfür in einem Klageregister anmelden. Diese Regelung soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. 

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Die EU-Operation SOPHIA ist ein wichtiger Teil der europäischen Gesamtstrategie zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten der Menschenschleuser im Mittelmeer. Der Einsatz unserer Soldaten ergänzt die Bemühungen der Bundesregierung, die Länder entlang der Flucht- und Migrationsrouten zu unterstützen. Damit sollen der Schutz und die Grundversorgung von Flüchtlingen und Migranten verbessert, die Rückkehr in die Herkunftsländer gefördert sowie die Perspektiven der Menschen in ihren jeweiligen Heimatländern gestärkt werden. Wir stimmen daher dem Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats bei unveränderter personeller Obergrenze von 950 Soldaten bis 30. Juni 2019 zu.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und Folgeresolutionen, zuletzt Resolution 2373 (2017) vom 30. August 2017. Der Nahe Osten ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Die Kämpfe in Syrien wirken in den Libanon hinein und die Aufnahme von etwa zwei Millionen Flüchtlingen stellt das Land vor große Herausforderungen. Wir und unsere internationalen Partner haben ein strategisches Interesse an dauerhaftem Frieden und Stabilität in der gesamten Region. Deshalb stimmen wir dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen im Libanon bei unveränderter Mandatsobergrenze von 300 Soldaten bis zum 30. Juni 2019 zu. Schwerpunkt des deutschen Engagements bleibt der Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Dem Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo stimmen wir zu. Die zuletzt geltende Mandatsobergrenze von 800 einsetzbaren Soldaten wird beibehalten. Das Bundestagsmandat für die Beteiligung an KFOR ist grundsätzlich nicht befristet, eine konstitutive Befassung erfolgt alle zwölf Monate, wenn dies der Wunsch einer Fraktion ist. Zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds im Kosovo und der gesamten Region sowie zur Sicherstellung der Bewegungsfreiheit insbesondere im kosovo-serbisch dominierten Norden ist die internationale Truppenpräsenz weiterhin erforderlich. Ferner leisten wir hierüber auch einen Beitrag zum umfangreichen europäischen Engagement zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit im Kosovo.

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlichen Stellen. Wir verabschieden die Verlängerung verschiedener befristeter Regelungen des SGB III und setzen eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Wir verlängern insbesondere die assistierte Ausbildung um zwei Ausbildungsjahrgänge, die Sonderregelungen zur Eingliederung von Ausländern mit Aufenthaltsgestattung für die Ausbildungsförderung jeweils um ein Jahr, das Saisonkurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk bis zum 31. März 2021 und die verkürzte Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld für überwiegend kurzfristig Beschäftigte bis zum 31. Juli 2021. Außerdem wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in nationales Recht umgesetzt. Dabei werden der Anwendungsbereich des BGG auf barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes ausgeweitet und die Regelungen für Internet und Intranet zur Barrierefreiheit an die Richtlinie angeglichen. Zur Beobachtung der Umsetzung richten wir eine Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ein.

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