I. Die politische Lage in Deutschland
Unterstützung Israels bei Angriffen der Hamas
Die Angriffe der Hamas auf Israel mit inzwischen mehreren tausend Raketen verurteilen wir scharf. Hier haben wir eine klare Haltung: Wer angegriffen wird, hat das Recht, sich zu verteidigen. Dieses Recht zur Selbstverteidigung steht Israel selbstverständlich zu. Die Angriffe auf Israel haben inzwischen auch eine innenpolitische Dimension. Demonstrationen sind Ausdruck unserer freiheitlichen Grundordnung. Gegen Hass und Hetze gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger - unter dem Deckmantel der Kritik an Israel – müssen wir aktiv angehen. Antisemitismus dulden wir nicht und wir werden ihm mit der Härte des Rechtsstaats entgegentreten. Wo notwendig, werden wir den staatlichen Kampf gegen Antisemitismus verstärken.
Bundesnotbremse wirkt, das Impfen geht voran.
Die Infektionszahlen gehen erfreulicherweise zurück. Das ist auch auf die Bundesnotbremse zurückzuführen, die klare Regelungen für ganz Deutschland geschaffen hat. Zugleich nimmt das Impfen immer mehr an Fahrt auf, wie wir es als Union stets kommuniziert haben. Letzte Woche wurden an einem einzelnen Tag über 1,3 Mio. Impfdosen verabreicht. Daher ist es richtig, dass nunmehr den Geimpften und Genesenen bundesweit ermöglicht wird, mehr Rechte wahrzunehmen. Auf dem weiteren Weg müssen wir und vor allem die Bundesländer - die bei Inzidenzen unter 100 verantwortlich sind - behutsam vorgehen. Weiterhin ist wichtig, dass die Bundesregierung die Entwicklung der indischen Variante wachsam verfolgt und ggf. entsprechend reagiert. Schließlich muss sie auch an einer reibungslosen Einführung des digitalen Impfpasses arbeiten, der neben das bisherige gelbe Impfbuch treten wird.
Bis zum letzten Tag intensive Arbeit für unser Land.
In dieser drittletzten Sitzungswoche werden wir über zwei Dutzend Gesetze im Deutschen Bundestag abschließend beraten. An weiteren wichtigen Gesetzen arbeiten wir mit Hochdruck, damit wir noch Verbesserungen an vielen Stellen auf den Weg bringen können: Das gilt für den Bereich der inneren Sicherheit beim Verfassungsschutz und der Bundespolizei, den Finanzbereich, modernere Betriebsräte, die bessere Betreuung von Grundschulkindern am Nachmittag und die bessere Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen.
II. Die Woche im Parlament
Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten. In ihrem Jahresbericht schildert die Wehrbeauftragte die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im vergangenen Jahr. Umfangreiche Kräfte waren vor allem in Amtshilfemaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie sowie in den Auslandseinsätzen gebunden. Hinsichtlich der Personalangelegenheiten löste die Entscheidung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, die Auswahlkonferenzen zur Übernahme in das Statusverhältnis eines Berufssoldaten pandemiebedingt nicht durchzuführen, für Unmut bei den betroffenen Soldaten. Unverändert kritisch bewertet wird die überlange Dauer von gerichtlichen Disziplinarverfahren und die damit zusammenhängenden laufbahnrechtlichen Nachteile sowie psychische Belastungen für die Soldatinnen und Soldaten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). In abschließender Lesung entscheiden wir über die Verlängerung des Mandats der Bundeswehr für den Einsatz MINUSMA in Mali bis zum 31. Mai 2022. Die Stabilisierungsmission dient der Sicherung des Friedens sowie der Unterstützung beim Wiederbau des malischen Sicherheitssektors und dem Schutz der Menschenrechte. Die VN-Mission MINUSMA arbeitet eng mit der EU-geführten Mission EUTM Mali zusammen. Die Bundeswehr unterstützt MINUSMA vor allem durch Aufklärungseinsätze sowie logistische Unterstützung beispielsweise durch den Lufttransportstützpunkt in Niamey, Niger. Das Mandat umfasst jedoch nicht die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung. Die Bundeswehr fungiert als Anlehnnation für Beiträge weiterer multinationaler Truppensteller, so sind etwa Soldaten aus Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz in das deutsche Kontingent integriert. Die personelle Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.100 Soldaten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali. Wir befassen uns in abschließender Lesung mit der Verlängerung des Bundeswehrmandats für den Einsatz im Rahmen der EU-Mission EUTM Mali bis zum 31. Mai 2022. Schwerpunkt des deutschen Beitrags zu dieser Mission bleiben weiterhin Ausbildung und Beratung der malischen Streitkräfte. Das Einsatzgebiet der Mission reicht über das Staatsgebiet Malis hinaus und beinhaltet auch die übrigen vier Staaten der G5-Sahel (Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Tschad). Die personelle Obergrenze des Mandats wird von 450 auf 600 Soldaten erhöht.
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Mit den vier Gesetzentwürfen, die wir alle in erster Lesung einbringen, soll die von den Finanzministern der Eurozone beschlossene Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ratifiziert und national umgesetzt werden. Die Reform sieht eine Fortentwicklung des ESM als Krisenbewältigungsinstrument vor, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone insgesamt effektiver abwenden zu können. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Letztsicherung (Common Backstop) für den europäischen Banken-Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund). Der ESM kann dem Banken-Abwicklungsfonds im Falle einer Banken-Schieflage ein rückzuzahlendes Darlehen von bis zu 68 Mrd. Euro gewähren, sofern vorher die Instrumente für die Beteiligung der Eigner und Gläubiger der Bank eingesetzt wurden und der Banken-Abwicklungsfonds selbst ausgeschöpft ist. Die vorsorglichen Finanzhilfeinstrumente für ESM-Mitglieder mit gesunden wirtschaftlichen Eckdaten, die von einem negativen Schock beeinträchtigt werden können, werden gestärkt. Der ESM erhält weitere Kompetenzen bei der Programmüberwachung und der Erstellung von Tragfähigkeitsanalysen.
Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Die Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt (FFA) endet nach dem derzeit geltenden Filmförderungsgesetz (FFG) zum 31. Dezember 2021. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wird das FFG in weiten Teilen unverändert um zwei Jahre verlängert. Wegen der erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Filmwirtschaft und den hieraus resultierenden Marktverwerfungen werden ausschließlich rechtlich und förderpolitisch zwingend erforderliche Änderungen umgesetzt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Erhebung der Filmabgabe fortzuführen und das Gesetz in ausgewählten Bereichen an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen. Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll ab dem Jahr 2023 ein neues System der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebsinhaber eingeführt werden, das auf die Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz abzielt. Deutschland stehen hierfür jährlich rund 4,9 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die Mittelverwendung soll laut Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung debattieren, dahingehend angepasst werden, dass unter anderem die Umschichtung von der 1. in die 2. Säule der GAP auf 15 Prozent im Jahr 2026 ansteigt. Eine höhere Umverteilungsprämie soll für Betriebe bis zu 60 Hektar gewährt werden. Darüber hinaus soll eine ergänzende Förderung für freiwillige Maßnahmen zum Umweltschutz (sog. Öko-Regelungen) im Umfang von 25 Prozent gewährt werden können.
Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltende Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz). Mit dem in erster Lesung zu diskutierenden Gesetzentwurf werden die bisherigen Cross-Compliance-Vorschriften aufgrund der neuen EU-Vorschriften unter dem Begriff "Konditionalität" weiterentwickelt und mit höheren Umwelt- und Klimaambitionen verknüpft. So soll es laut Gesetzentwurf ein Umwandlungsverbot von umweltsensiblen Dauergrünland in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in Mooren und Feuchtgebieten geben. Ferner sind mindestens drei Prozent der Ackerfläche auf Betriebsebene für ausschließlich nicht-produktive Flächen und Landschaftselemente vorgesehen.
Gesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Der Gesetzentwurf, mit dem wir uns in erster Lesung befassen, regelt die Grundlagen der Antragsstellung, Kontrolle und Sanktionierung bei Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Im Wesentlichen werden dabei die bereits bewährten Regelungen aus der aktuellen GAP-Förderperiode fortgeführt. Damit wird der Antragsteller dazu verpflichtet, seinen Antrag auf Agrarförderung grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen.
Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, durch den für das Antragsjahr 2022 die Umschichtung aus der 1. Säule (Direktzahlungen und Marktmaßnahmen) in die 2. Säule der GAP (ländliche Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz) auf acht Prozent erhöht werden soll. Für die Jahre 2015-2019 lag der Umschichtungssatz bei 4,5 Prozent und in den Jahren 2020 und 2021 bei 6 Prozent. Mit den erhöhten Mitteln sollen beispielsweise Agrarumweltmaßnahmen, wie das Anlegen von Blühstreifen oder die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gefördert werden.
Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien. Das Vorhaben, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dient der notwendigen Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die einschlägigen Regelungen werden in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt.
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten, werden die Leistungen infolge einer Wehrdienstbeschädigung von Soldaten neu ausgerichtet. Ziel der Neuregelung ist es auch, neben der Schaffung transparenter Anspruchsregelungen eine weitere Entbürokratisierung sowie eine Beschleunigung des Verwaltungshandels zu erreichen. Dafür wird die vollumfängliche Digitalisierung aller Prozessschritte bereits mitgedacht. Ein weiteres Vorhaben ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die unentgeltliche Beförderung von Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen.
Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Ziel des Gesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, ist die Rehabilitierung derjenigen Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen wehrdienstgerichtlich verurteilt wurden und andere dienstrechtliche Benachteiligungen erlitten haben. Ebenfalls einbezogen sind Soldaten, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität entsprechende Nachteile erfahren haben. Dies beinhaltet die Aufhebung der wehrdienstgerichtlichen Verurteilungen sowie die Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung für die Betroffenen. Darüber hinaus ist eine pauschalisierte Entschädigung für alle Betroffenen vorgesehen.
Gesetz zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, soll eine Rechtsgrundlage im Soldatengesetz geschaffen werden, um eine intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung durchführen zu können. Dies betrifft Soldaten in der Bundeswehr in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Soldaten in Verwendungen mit überdurchschnittlich hohen Sicherheitsanforderungen bedürfen des besonderen Vertrauens des Dienstherrn. Dies muss sich auch in einer besonderen Qualität der für sie geltenden Sicherheitsüberprüfung widerspiegeln. Ferner bedarf es einer Rechtsgrundlage, um für Reservisten, die aufgrund einer Beorderung zu einer Reservedienstleistung bestimmt sind, eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführen zu können.
Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, das Konkretisierungen am Infektionsschutzgesetz vornimmt. Ein zentrales Anliegen ist die Einführung einer Regelung, durch die per Flugzeug nach Deutschland Einreisende bereits vor Abflug einen Coronatest vorweisen müssen. Außerdem soll der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen klargestellt werden. Die Ausbildung in Präsenz bei praktischen Ausbildungsabschnitten soll auch über dem Inzidenzwert von 165 für Hochschulen ermöglicht werden, wenn besonders ausgestattete Räumlichkeiten oder Lernumgebungen erforderlich sind. Für Aus- und Fortbildungseinrichtungen von Polizeien und Rettungsdiensten werden ebenso wie für einsatzrelevante Aus- und Fortbildungen im Bereich der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes spezifische Ausnahmen geschaffen.
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, sollen erste Lehren aus dem Fall Wirecard umgesetzt werden. Mit dem Entwurf soll zudem das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt gestärkt werden. Dazu sieht der Gesetzentwurf Änderungen am bisherigen System der Bilanzkontrolle, der Abschlussprüfung sowie der Corporate Governance vor. So soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse weiterhin sichergestellt werden.
Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes. In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über ein Gesetz, mit dem der Anlegerschutz insbesondere im Bereich der Vermögensanlagen weiter verbessert werden soll. Der Entwurf setzt die verbliebenen Punkte aus dem Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes um, welches vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R vom Finanz- und Justizministerium erarbeitet und im August 2019 veröffentlicht wurde.
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens. Mit dem vorgelegten Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, wird das Töten von Küken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium verboten. Damit wird das Töten aus wirtschaftlichen Gründen von Küken aus Zuchtlinien, die auf Legeleistung ausgerichtet sind, nach dem 31. Dezember 2021 beendet. Durch Forschungsvorhaben, die auch mit öffentlichen Fördermitteln aus dem BMEL-Haushalt unterstützt worden sind, ist es gelungen, zunehmend praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlüpfen des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden, sodass die Tötung dieser Küken entfällt.
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren. Mit der Gesetzesänderung, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden bisher nicht hinreichend umgesetzte Aspekte der im Jahr 2013 erlassenen EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere aufgenommen. Unter anderem wird geregelt, dass Kontrollen von Versuchstiereinrichtungen nach einer Risikoanalyse und ein angemessener Teil der Kontrollen ohne Vorankündigungen erfolgen.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend über ein neues Stammgesetz zur Harmonisierung und Verbesserung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Besondere Aufmerksamkeit genießen dabei digitale Dienstleistungen. Für Kleinunternehmen wird ein Beratungsangebot geschaffen. Barrierefreiheitsanforderungen sollen nur insoweit angewandt werden, wie sie dem betreffenden Wirtschaftsakteur keine unverhältnismäßige Belastung auferlegen. Zudem wird im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, dass die bisher verpflichtend zu bildenden Jugendarbeitsschutzausschüsse künftig von den Ländern bedarfsorientiert eingesetzt werden können.
Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen. Die Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dient der Anpassung an europäische Vorgaben. Zur Durchführung der EU-Verordnung wird parallel zu diesem Gesetz der Entwurf eines Marktüberwachungsgesetzes in die Gesetzesabstimmung eingebracht. Zudem wird der Abschnitt zu den überwachungsbedürftigen Anlagen in ein eigenständiges Gesetz überführt. Diese Regelungen beziehen sich auf die Sicherheit von Anlagen im Betrieb; Normadressat ist hier der Betreiber der betreffenden Anlagen.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend ein Gesetz, das europäische Vorgaben umsetzt und die bestehende Verpflichtung zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen von derzeit 6 Prozent schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent erhöht. Im Zuge dessen werden die derzeit bestehenden Erfüllungsoptionen für Kraftstoffanbieter, wie etwa Biokraftstoffe und Strom, um weitere Möglichkeiten im Bereich Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe erweitert. Außerdem wird eine energetische Mindestquote für erneuerbare Flugkraftstoffe ab dem Jahr 2026 eingeführt.
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, schafft die notwendigen Voraussetzungen, damit Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – örtlich begrenzt auf vorher festgelegten Betriebsbereichen. Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge wird für eine Vielzahl verschiedener Einsatzszenarien ermöglicht, ohne einen bestimmten, einzelnen Anwendungsfall vorab abschließend zu regeln. So wird einer Vielzahl von unterschiedlichen Mobilitätsbedarfen Rechnung getragen.
Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes. In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend über ein Gesetz, das EU-rechtliche Vorgaben für die technische Ausgestaltung und einzuhaltende Verfahren für elektronische Mautsysteme umsetzt. Zudem wird die Berechnung der Maut für den europäischen elektronischen Mautdienst durch die zuständigen Behörden des Bundes oder der Länder ermöglicht. Die Nutzung ist freiwillig, alternativ kann jeder Nutzer auch weiterhin die Mautgebühren je Mitgliedstaat unmittelbar an den zuständigen Mauterheber bzw. Betreiber bezahlen.
Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge. In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über ein Gesetz, das die Bereitstellung der Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr zum Ziel hat. Errichtung und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten werden öffentlich ausgeschrieben. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Bedürfnissen der Nutzer sowie der Berücksichtigung von wenig frequentierten Standorten zuteil.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, wird die Stiftung „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ in „Conterganstiftung“ umbenannt. Die für die jährlichen Sonderzahlungen insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden vorzeitig bis zum 30. Juni 2023 an die Betroffenen ausgezahlt. So kann die Lebenssituation der thalidomidgeschädigten Menschen im Alter verbessert und einem Wertverlust des verfügbaren Stiftungsvermögens vorgebeugt werden. Schließlich wird durch die Abschmelzung des Kapitalstocks die Grundlage für eine auch zukünftig angemessene Projektförderung geschaffen.
Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für eine reibungslose und nutzerfreundliche Anwendung des elektronischen Identitätsnachweises verabschieden wir in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, durch das dieser Vorgang auch allein mit einem mobilen Endgerät ermöglicht wird.
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Die Verordnung (EU) 2019/816, die am 11. Juni 2019 in Kraft getreten und in Deutschland unmittelbar anzuwenden ist, dient der Verbesserung des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems „European Criminal Record Information System“ („ECRIS“). Damit soll der Austausch von Strafregisterinformationen über verurteilte Personen, die z.B. nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, vereinfacht werden. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz mit Durchführungsbestimmungen, um diese EU-Verpflichtungen vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen
Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beraten wir abschließend über ein Gesetz, das Regelungen im Bereich der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Tätigkeiten wie beispielsweise Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten gegen rechtswidrige Einwirkungen von außen beinhaltet. Es regelt das Verfahren für die zu erbringenden Maßnahmen zur nuklearen Sicherung. Darüber hinaus wird der seit Jahrzehnten höchstrichterlich anerkannte „Funktionsvorbehalt der Exekutive“ in das Gesetz übernommen. Dieser bedingt eine nur eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der behördlichen Risikoermittlung und –bewertung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Klagebefugnis von Bürgern und Verbänden gegen atomrechtliche Genehmigungen bleibt durch den Gesetzentwurf unberührt.
Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes. In zweiter und dritter Lesung entscheiden wir über ein Gesetz zur Umsetzung zweier Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Diese betreffen die Verwertung und Entschädigung noch bestehender Reststrommengen infolge des Ausstiegs aus der kommerziellen Nutzung der Kernenergie. Alle hiermit verbundenen und zwischen den Beteiligten bisher streitigen Rechtsfragen werden abschließend und einvernehmlich geregelt. Dazu wird parallel ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Energieversorgungsunternehmen geschlossen. Das Gesetz beziffert ferner je Unternehmen einen konkreten finanziellen Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für in konzerneigenen Kernkraftwerken nicht verwertbare Elektrizitätsmengen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes. Gesetzlicher Zweck des Entsorgungsfonds ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung heutiger und zukünftiger radioaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken zu sichern. Mit diesem in zweiter und dritter Lesung zu beschließendem Gesetz schaffen wir Klarheit über den für die Anlagetätigkeit des Fonds maßgeblichen Rechtsrahmen. Für die Anlagetätigkeit des Fonds wird die Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung ausgeschlossen und durch speziellere Regelungen ersetzt. Für die Verwaltungstätigkeit des Fonds gelten die Vorgaben der BHO mit einigen Ausnahmen auch weiterhin entsprechend. Zukünftig soll der Fonds einen Wirtschaftsplan in Anlehnung an das HGB aufstellen.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz zur bestmöglichen Sicherstellung der Aus- und Fortbildung der Steuerbeamten auch in Pandemiezeiten. Bereits getroffene Maßnahmen werden rechtlich abgesichert. Außerdem wird für die Vorbereitungsdienste in den Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes eine Öffnungsklausel für eine Teilzeitregelung aufgenommen, die der bereits geltenden Teilzeitregelung für die Einführungszeit im höheren Dienst entspricht. Das Gesetz soll rückwirkend zum 11. März 2020 – dem Datum der erstmaligen Ausrufung einer weltweiten Pandemie durch die WHO – in Kraft treten, um auch bereits getroffene pandemiebedingte Maßnahmen abzusichern.
Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ein Gesetz, durch das die Wahl von Betriebsräten vereinfacht wird. Die Rechte des Betriebsrats werden insbesondere bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und Regelungen zur mobilen Arbeit konkretisiert. Außerdem erhalten Vorfeld-Initiatoren für Betriebsratswahlen einen Kündigungsschutz. Virtuelle Sitzungen von Betriebsräten werden ermöglicht. Weiterhin sieht der Entwurf vor, Unterstützung beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik zu gewährleisten und die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebsrats beim Arbeitgeber zu belassen.
Gesetz zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung einbringen, regelt den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter. Dieser soll im Achten Sozialgesetzbuch verankert und in einem gestuften Verfahren geregelt werden. Der Rechtsanspruch beginnt mit Klasse 1 am 1. August 2026. Die Klassen 2, 3 und 4 folgen je ein Jahr später. Darüber hinaus werden Regelungen über Finanzhilfen zur Unterstützung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote getroffen. Zudem wird eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten geregelt. Wir setzen damit ein wichtiges familienpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, das wir als Union im Wahlkampf 2017 in unserem Regierungsprogramm gefordert hatten.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze. Der Bedarf an Plätzen für Kinder in der Kindertagesbetreuung liegt weiterhin über dem Angebot und steigt aufgrund von erhöhten Geburtenzahlen, Zuwanderung und Betreuungswünschen der Eltern weiter an. Deshalb und wegen der gestiegenen Anforderungen stehen die Länder und Kommunen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Platzangeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. In erster Lesung bringen wir einen Gesetzentwurf ein, durch den die Bewilligung von Bundesmitteln in bereits laufenden Förderprogrammen bis zum 30. Juni 2022 ausgesprochen werden können. Mit einer Verlängerung der Akuthilfen wird sichergestellt, dass die bestehenden Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie über den 30. Juni 2021 hinaus gelten.
Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz). Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschieden, enthält notwendige Regelungen zur Umsetzung der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie „ATAD“ (Anti Tax Avoidance Directive). Daneben werden im engen Zusammenhang mit der Richtlinie stehende Anpassungen im Außensteuerrecht vorgenommen. Den Schwerpunkt des Gesetzes bilden Regelungen zur Verhinderung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten und anderen hybriden Gestaltungen sowie die Reform der Hinzurechnungsbesteuerung. Daneben werden die deutschen Regelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung vereinheitlicht.
Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Durch das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, werden die steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen deutlich verbessert und das Unternehmenssteuerrecht weiter internationalisiert. Konkret sollen Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften auch ohne zivilrechtlichen Formwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden können. Die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft dar. Zudem soll mit dem Gesetzentwurf das bislang im Wesentlichen auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz für Umwandlungen von Körperschaften globalisiert. Dadurch sind künftig auch grenzüberschreitende Verschmelzungen sowie Formwechsel und Spaltungen von Körperschaften aus Nicht-EU/EWR-Staaten steuerneutral ermöglicht werden.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Wir beraten in erster Lesung die Verlängerung des KFOR-Mandats im Kosovo. Die Obergrenze von 400 Soldaten sowie die militärische Absicherung der Friedensregelung für Kosovo auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als zentrale Aufgabe bleiben unverändert. Mit der fortgesetzten und konstanten Beteiligung an KFOR unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region. Dabei ist der deutsche Beitrag auch ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen in der NATO.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Ebenfalls in erster Lesung diskutieren wir die Verlängerung der Beteiligung der Bundeswehr am UNIFIL-Einsatz im Libanon. Bis zum 30. Juni 2022 sollen unverändert 300 Soldaten in diesem Rahmen eingesetzt werden. Die Region um Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Die Aufnahme etwa einer Million syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge im Libanon stellt hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Staates und der libanesischen Armee. Die Entlastung durch UNIFIL-Truppen ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung und Stabilität des Libanon. Vor Ort unterstützt Deutschland weiter den Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes. In erster Lesung bringen wir einen Gesetzentwurf ein, durch den die Wahlwerbung von Parteien besser geregelt werden soll. Um die vom Grundgesetz vorgegebene Rolle der Parteien und ihre Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes in Wahlen zur Geltung zu bringen, wird im Parteiengesetz die grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klargestellt. Durch besondere Regelungen im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz wird diese Regelung zudem auf die Wahlwerbung anderer Wahlvorschlagsträger übertragen.
Gesetz zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung diskutieren, soll beim Statistischen Bundesamt ein Register über Unternehmerbasisdaten errichtet und betrieben werden. Im Basisregister werden Unternehmermerkmale zentral gespeichert, die eine Identifikation von Unternehmen in und von den verschiedenen Registern erlauben, um Mehrfachmeldungen identischer Stammdaten zu vermeiden. In Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen soll so für Effizienz- und Qualitätssteigerungen von Verwaltungsregistern gesorgt und Entlastung von Unternehmen bezüglich Bürokratie gesorgt werden, etwa durch Reduzierung von Meldepflichten.
Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes. Der in zweiter und dritter Lesung abschließend zu beratende Gesetzentwurf dient der Umsetzung von EU-Recht. Große Online-Plattformen sollen künftig für die öffentliche Wiedergabe von Nutzern hochgeladener Inhalte grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich sein. Sie können sich nur von ihrer Haftung befreien, indem sie konkret geregelten Sorgfaltspflichten nachkommen, insbesondere der Pflicht, Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben. Der Entwurf greift darüber hinaus u.a. spezifische Beteiligungsrechte für Nutzer und Rechteinhaber sowie ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf.
Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir einen Gesetzentwurf, mit dem das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister auf ein Vollregister umgestellt wird. Hierdurch wird die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich verbessert. Das schafft nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für eine funktionierende europäische Vernetzung der Transparenzregister, sondern stellt auch einen weiteren wesentlichen Schritt in der Stärkung des deutschen Systems der Geldwäschebekämpfung dar. Aufgrund der europarechtlich vorgegebenen Fristen sind die Vorgaben der Richtlinie bis zum 1. August 2021 in nationales Recht umzusetzen. Für die Eintragung aller Gesellschaften in das Transparenzregister gelten dann jedoch abgestufte Übergangsfristen.
Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes. Die Änderungen des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes, die wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dienen der Umsetzung des Unionsrechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und Produktkennzeichnung. Mit der neuen Verordnung werden die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter ausgestaltet.
„Vision Zero“ als Leitbild der Mobilitätswende. „Vision Zero“ bedeutet: Unser langfristiges Ziel sind null Verkehrstote. Mit dem Antrag werden der Entwurf des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung, die Novellierung der Straßenverkehrsordnung vom 28. April 2020 und die damit verbundenen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit begrüßt. Ebenso wird der Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene für den verpflichtenden Einbau von Abbiege- und Notbremsassistenten begrüßt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Vision von null Verkehrstoten explizit als Ziel in der Straßenverkehrsordnung zu verankern und Maßnahmen zu treffen, um den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Der Umgang mit sicherheitsrelevanten Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen soll in der Fahrausbildung ausdrücklich gelernt werden. Straßenverkehrsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, bauliche und regulierende Maßnahmen an unfallreichen Straßen zu unternehmen.