NEUES AUS DER PARLAMENTSWOCHE

I. Die politische Lage in Deutschland
Unser Gestaltungswille reicht weit über den Tag hinaus.
Wir gehen in die letzte reguläre Sitzungswoche der Legislaturperiode. Der Deutsche Bundestag, seine Ausschüsse und Arbeitsgruppen ringen bis zuletzt um Lösungen in wichtigen Fragen. Und mittendrin ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion - ein Hort der Stabilität und gleichzeitig immer wieder entscheidender Impulsgeber. Den Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler erfüllen wir mit hohem Engagement und mit großer innerer Geschlossenheit. Und wir wollen unsere erfolgreiche Politik für die Mitte der Gesellschaft auch nach dem Wahltag fortsetzen. Wichtige Projekte wie etwa die Modernisierung unseres Staatswesens werden in ihrer Umsetzung weit in die kommende Legislaturperiode reichen.
 

Politik mit Augenmaß: Klimaschutz, Arbeitsplätze, neue Technologien.

Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche wichtige energie- und klimapolitische Weichenstellungen für Deutschlands klimaneutrale Zukunft. Dazu gehören u.a. der Markthochlauf von Wasserstofftechnologien, das Repowering von Windkraftanlagen, die Digitalisierung der Energieversorgung und Entlastungen für Unternehmen im internationalen Wettbewerb (Carbon-Leakage-Verordnung). Mit Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz konkretisieren wir unsere Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 mit klaren Festlegungen und jährlichen Minderungszielen. Mit unserer Politik sorgen wir dafür, dass Deutschland beim Klimaschutz konsequent vorangeht, immer anschlussfähig für europäische und internationale Entwicklungen. 

Union steht für einen starken Staat.
Wir setzen uns für einen wehrhaften Staat ein, der seine Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen kann. Zwei aktuelle Beispiele: Wir stellen so genannte Internet-Feindeslisten, mit denen politisch missliebige Personen gekennzeichnet werden, endlich unter Strafe. Wir wollen außerdem durch eine Änderung des Strafgesetzbuches erreichen, dass Cyberstalking-Opfer zukünftig besser geschützt sind und Täter schneller in Untersuchungshaft genommen werden können.


II. Die Woche im Parlament

 
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. In zweiter und dritter Lesung beschließen wir ehrgeizigere Klimaschutzziele für die Jahre 2030 (-65 Prozent mindestens gegenüber 1990), 2040 (-88 Prozent mindestens) und 2045 (Netto-Treibhausgasneutralität). Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Die Ziele sind fortlaufend mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten abzugleichen und wenn erforderlich darauf anzupassen. Die Berichtspflichten, die das gewährleisten, werden jetzt deutlich verschärft. Wir achten damit darauf, dass wir in Deutschland beim Klimaschutz anschlussfähig für die europäische und internationale Entwicklung bleiben. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.
 
Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, dient unter anderem der Umsetzung von Verfahrensvorgaben aus der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II). Änderungen erfolgen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz. Beim Ersetzen alter Windkraftanlagen ist künftig im Genehmigungsverfahren maßgeblich, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Bislang wurde die Vorbelastung durch die bereits bestehende Windenergieanlage nicht berücksichtigt und viele Projekte wurden dadurch unnötig verhindert. Wir bringen so das Ziel einer erfolgreichen Energiewende für mehr Klimaschutz sowie den Lärm- und den Artenschutz zu einem pragmatischen Ausgleich. Uns ist wichtig, dass bereits vorhandene Windstandorte mit modernster Anlagentechnik genutzt werden können, denn auf diese Weise kann deutlich mehr Strom auf gleicher Fläche erzeugt werden.

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht. Der in zweiter und dritter Lesung zu beschließende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 in nationales Recht. Dafür werden die Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz angepasst und ergänzt. Zweites wichtiges Element ist die Schaffung einer Übergangsregelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsgesetz. Damit soll der Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur gesetzt werden. Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Stromspeicher und schaffen Rechtssicherheit für den Einbau von intelligenten Messgeräten (Smart-Meter-Rollout) und damit für die Digitalisierung der Energieversorgung. Damit noch mehr Kunden von niedrigen Strompreisen in Zeiten hohen Stromangebots aus Solar- und Windenergieanlagen profitieren, wird zudem die Pflicht für die Energieversorger, Letztverbrauchern dynamische Stromtarife anzubieten, systematisch ausgeweitet.
 
Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften. Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) enthält zahlreiche neue Instrumente, zu denen u. a. eine Befreiung der Wasserstoffherstellung von der EEG-Umlage und eine verbesserte Biomasseförderung gehören. Diese Regelungen sind jedoch teilweise noch nicht wirksam, sondern bedürfen einer näheren Ausführung durch diese Verordnung, die wir in abschließender Lesung diskutieren. Kern dieses Verordnungspakets ist die Definition von „Grünem Wasserstoff“ für die Zwecke der EEG-Umlagebefreiung, die wir im Vergleich zum Regierungsentwurf noch ein wenig verbessern konnten, und die Anschlussförderung für kleine Gülleanlagen.
 
Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel. Der Begriff „Carbon Leakage“ bezeichnet eine Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Mit der Verordnung, die wir abschließend beraten, werden Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, bei den Kosten aus dem nationalen Emissionshandel entlastet, damit Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben. Wir haben in den Verhandlungen noch Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erreicht.
 
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem am 4. September 2019 durch das Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung das Insektensterben umfassend bekämpfen. Für die Umsetzung eines Teils dieser Maßnahmen – beispielsweise die Eindämmung von Lichtverschmutzung oder die Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope – sind Rechtsänderungen im Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Diese erfolgen mit diesem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten. Dieses Gesetz hat gemeinsam mit der Pflanzenschutzanwendungsverordnung spürbare Auswirkungen auf Teile der Landwirtschaft. In zähen Verhandlungen ist es uns gelungen, für die betroffenen Landwirte im Rahmen der GAK 
65 Millionen Euro jährlich für einen Erschwerungsausgleich zu erreichen. Diese sind bereits im Haushaltsentwurf 2022 enthalten, den das Bundeskabinett diese Woche beschließt.
 
Bericht der Bundesregierung zur Hightech-Strategie 2025. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegte Bericht zur Hightech-Strategie 2025 „Erfolgsmodell Hightech-Strategie für ein starkes Innovationsland Deutschland“ ist zugleich die Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten 2021 der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Wir beraten den aktuellen Bericht, der einen Schwerpunkt auf die Rolle von Forschung und Innovation bei der Bewältigung der Corona-Pandemie legt. Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem hat sich in der Pandemie bewährt und in beeindruckendem Tempo neue Erkenntnisse zum Corona-Virus und den Auswirkungen der Krise hervorgebracht. Der erste Test zum Nachweis des Virus und der erste nach internationalen Standards zugelassene SARS-CoV-2-Impfstoff wurden in Deutschland entwickelt. Im letzten Jahr flossen 3,18 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung. Auch in Zeiten der Pandemie bleibt es das Ziel, bis 2025 insgesamt 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.

Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2021. Wir debattieren das Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Diese leistet wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt seit 2008 einmal im Jahr das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Zentraler Bestandteil des Gutachtens sind Handlungsempfehlungen für die nationale Forschungs- und Innovationspolitik. In dem vorliegenden Jahresgutachten werden die Schwerpunktthemen Agilität in der Forschungs- und Innovationspolitik, Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an die digitale Transformation und Gen-Editierung betrachtet.
 
Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“. Mit dem Rahmenprogramm "Digital. Sicher. Souverän." will die Bundesregierung die technologische Souveränität auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung weiter ausbauen und setzt den Rahmen für die künftige Forschungsförderung für eine sichere digitale Welt. Für die Umsetzung haben wir im Bundeshaushalt bis 2026 mindestens 350 Millionen Euro bereitgestellt. 
 
Schlussbericht der Enquete-Kommission Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt. Wir debattieren den Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“. Die Kommission legt den in den letzten drei Jahren erarbeiteten Bericht mit rund 300 Empfehlungen am 22. Juni 2021vor. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Herausforderungen der Digitalisierung für die berufliche Bildung, Anforderungen an die Ausbildung im Betrieb und an die berufsbildenden Schulen sowie Weiterbildung, duales Studium und lebensbegleitendes Lernen. Daneben befasst sich der Bericht mit der Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung, der Integration besonderer Gruppen sowie der Finanzierung.
 
Zukunft der Innenstädte – Perspektiven für lebendige Städte und Zentren. In diesem Antrag befassen wir uns mit den Auswirkungen der Pandemie auf unsere Innenstädte. Die Herausforderungen, vor denen die Städte und Gemeinden stehen, sind Großteils zwar nicht neu – die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirken aber wie ein Katalysator und beschleunigen bereits laufende Veränderungsprozesse. Die Länder und Kommunen müssen sich frühzeitig auf diese sich verändernde Situation einstellen und passende Konzepte entwickeln. So können sie dem Ladensterben entgegenwirken und damit die Stabilisierung und Wiederbelebung der Innenstädte langfristig gewährleisten. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel die Zukunft der Innenstädte zu stärken und Strategien für lebendige Städte und Zentren zu erarbeiten.

Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Breitscheid-Platz-Attentat). Der 1. Untersuchungsausschuss war am 1. März 2018 eingesetzt worden, um den Anschlag vom 19. Dezember 2016 am Berliner Breitscheidplatz und seine Hintergründe vertieft aufzuklären. Er sollte ein Gesamtbild des Handelns der zuständigen Behörden zeichnen. Im Abschlussbericht erfolgt eine Darstellung von Verfahren und Feststellungen sowie Bewertungen der Koalitionsfraktionen (Bewertungsteil), der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen (Sondervotum I) und der Fraktion der AfD (Sondervotum II).
 
Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Maut). Dieser 2019 eingesetzte Untersuchungsausschuss sollte das Verhalten der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) aufklären. Der Abschlussbericht des zweiten Untersuchungsausschusses zeigt das intensive Bemühen um die Aufklärung eines Sachverhalts, der bereits bei Erteilung des Untersuchungsauftrags weitestgehend bekannt war. Der Bericht beinhaltet die Darstellung von Verfahren, Feststellungen und Bewertungen der Koalitionsfraktionen (Bewertungsteil), der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen (Sondervotum I) und der Fraktion der AfD (Sondervotum II).
 
Bericht des 3. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes (Wirecard). Der Untersuchungsausschuss wurde am 1. Oktober 2020 auf Antrag der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eingesetzt und sollte das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den inzwischen insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard untersuchen. Der Abschlussbericht des dritten Untersuchungsausschusses liefert eine aussagekräftige Darstellung einer außergewöhnlich zügigen und arbeitsintensiven, aber gleichwohl sachgerechten Bearbeitung des Untersuchungsauftrags. Der Bericht enthält Darstellungen von Verfahren und Feststellungen, Bewertungen der Koalitionsfraktionen (Bewertungsteil), der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen (Sondervotum I) und der Fraktion der AfD (Sondervotum II).
 
Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, ein Expertengremium zum Thema "Antiziganismus" einzusetzen. Dieses Gremium – die Unabhängige Kommission Antiziganismus – hat sich am 27. März 2019 konstituiert. Mit dem Begriff "Antiziganismus" sind spezifische, historisch gewachsene Stereotypen und Vorbehalte gegenüber Sinti und Roma gemeint. Wir befassen uns mit dem Bericht der Kommission. Dieser beinhaltet Ausführungen zu antiziganistischen Erscheinungsformen und qualitativen sowie quantitativen empirischen Gegebenheiten in Deutschland, auch und gerade aus Perspektive der Sinti und Roma. Zudem beleuchtet er die unterschiedlichsten Bereiche und Ausprägungen des Antiziganismus und schafft eine allgemeine Grundlage für weiterführende gesellschaftspolitische Diskussionen.
 
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR). Seit 1999 sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr Teil von KFOR. Ihre Aufgabe bleibt unverändert die militärische Absicherung der Friedensregelung für Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die Bundesregierung wird den Prozess der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien weiterhin begleiten und mit ihrem Engagement die Unterstützung für eine stabile Entwicklung Kosovos und der Region fortsetzen, auch im Rahmen des EU-geführten Normalisierungsdialogs zwischen den beiden Ländern. Sie unterstreicht zugleich ihr Bekenntnis zu den Verpflichtungen gegenüber der NATO und den Vereinten Nationen.
 
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL). Die Bundesregierung bittet um Zustimmung zur Verlängerung des Antrags zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können bis zum 30. Juni 2022 eingesetzt werden. Die Obergrenze verbleibt unverändert bei 300 Soldaten. Die Region um Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Der UNIFIL-Einsatz ist deshalb ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Stabilität des Libanon. Vor Ort unterstützt Deutschland weiter den Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine.
 
Gesetz für faire Verbraucherverträge. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, enthält eine Vielzahl verbraucherschützender Regelungen. Mindestvertragslaufzeiten werden reguliert: So sind zukünftig Anbieter von zweijährigen Laufzeitverträgen verpflichtet, auch einjährige Laufzeitverträge anzubieten, die maximal 25 Prozent teurer sein dürfen. Abtretungsausschlüsse im Kleingedruckten werden verboten. Durch die Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge mit Haushaltskunden sollen Verbraucher besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen geschützt werden. Um Rechtsicherheit beim Kauf gebrauchter Gegenstände zu schaffen, soll außerdem eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden. 
 
Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors. Durch diesen Gesetzentwurf, mit dem wir uns in zweiter und dritter Lesung befassen, schaffen wir einen Regelungsrahmen zur Umsetzung der Datenstrategie der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf adressiert die Verbesserung der Datenbereitstellung sowie die Steigerung von Standardisierung und Interoperabilität. Zugleich führen wir das Datennutzungsgesetz ein. Darin regeln wir, dass die bestehenden Grundsätze der Nichtdiskriminierung und des Verbots von Ausschließlichkeitsvereinbarungen nunmehr auch für öffentliche Unternehmen bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge gelten.
 
Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts. In zweiter und dritter Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf, mit dem wir die im Koalitionsvertrag und auf dem Wohngipfel vereinbarten Vorgaben zur Reform des Mietspiegelrechts umsetzen. Ziel der Reform ist es, qualitativ hochwertige Mietspiegel in möglichst vielen Gemeinden zur Anwendung zu bringen. Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die insbesondere aufgrund der gesetzlichen Mietpreisbremse Bedeutung erlangt hat.
 
Sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Mit dem Entwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, wird auf die finanziellen Nachteile, zu denen die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 und 2021 im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geführt hat, eingegangen. Der Bund hat daher die Länder durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 um 2,5 Milliarden Euro zusätzlich bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. Die Regionalisierungsmittel werden im Jahr 2021 nochmals um insgesamt eine Milliarde Euro erhöht. Die Länder nehmen einen nachträglichen Mittelausgleich entsprechend der in den Jahren 2020 und 2021 tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteile vor. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an der Finanzierung.
 
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19, § 126a GO-BT. Mit der Sonderregelung ermöglichte die Geschäftsordnung digitale und hybride Sitzungen der Ausschüsse und reduzierte das Quorum der Beschlussfähigkeit des Bundestags weiterhin auf 25 Prozent. Der Bundestag war und ist hierdurch in der Lage, seine Arbeits- und Funktionsfähigkeit stets zu gewährleisten. Er hat zudem Vorsorge getroffen, dass die Ausschuss- und Plenarsitzungen des Bundestages nicht zur Verbreitung von SARS-CoV-2 beitragen. Die Abstandsregelungen bleiben weiterhin Kernbestandteil der Regelungen zur weiteren Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und gelten auch für Genesene und vollständig Geimpfte. Die Abstandsregelung kann jedoch im Bundestag und seinen Ausschüssen nur bei einer Reduzierung der geschäftsordnungsrechtlich notwendigen Anzahl von anwesenden Mitgliedern sichergestellt werden.
 
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, sieht Änderungen beim Straftatbestand der Nachstellung vor. Zur Erleichterung der Anwendung in der Praxis und zum besseren Schutz der Opfer von Nachstellungen ändern wir den Tatbestand so, dass die Strafbarkeitsschwelle herabgesetzt wird. Nachstellungen im Internet – sog. Cyberstalking – werden im Gesetz ausdrücklich beschrieben. So wird eine rechtssicherere Anwendung ermöglicht. Fälle intensiver und besonders lang andauernder Nachstellungen unterfallen künftig einem höheren Strafrahmen.
 
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes sogenannter Feindeslisten. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung einbringen, sieht die Einführung eines neuen Straftatbestands des "gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten" – also die Strafbarkeit von sog. Feindeslisten – vor. Damit soll das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe gestellt werden, wenn dies in einer Art und Weise geschieht, die geeignet ist, die Person oder eine nahestehende Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Für Fälle, bei denen nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten verbreitet werden, sieht der Entwurf eine erhöhte Strafandrohung vor. Sozialadäquates Handeln – wie etwa journalistische Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder Recherchearbeit zur Aufdeckung extremistischer Strukturen – ist ausdrücklich nicht erfasst.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen. In zweiter und dritter Lesung diskutieren wir einen Gesetzentwurf, der die Einführung eines neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet vorsieht. Erfasst werden Handelsplattformen, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, die Begehung von bestimmten Straftaten zu ermöglichen oder zu fördern. Daneben wird auch das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Handelsplattformen unter Strafe gestellt. Für Fälle, in denen der Täter die Handelsplattform gewerbs- oder bandenmäßig betreibt, sind Qualifikationstatbestände vorgesehen. Gleiches gilt für das wissentliche Betreiben der Handelsplattform zur Ermöglichung oder Förderung von Verbrechen. Die Qualifikationstatbestände werden zudem in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung aufgenommen.

Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit). In zweiter und dritter Lesung beraten wir ein Gesetz, mit dem die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten eines freigesprochenen Angeklagten bei schwersten Straftaten in bestimmten Fällen ermöglicht wird. Gemessen an der materiellen Gerechtigkeit wäre es unvertretbar, wenn auch in Anbetracht neuer, belastender Beweismittel – aus denen sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen ergibt – an der Rechtskraft des freisprechenden Urteils festgehalten werden müsste.
 
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, umfasst Vorschläge für eine umfassende Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Das Recht der Personengesellschaften wird konsolidiert, insbesondere wird das Recht der BGB-Gesellschaft grundlegend überarbeitet. Durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird das gesetzliche Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft in den Vordergrund gestellt. Weitere Neuerungen sind die Einführung eines Gesellschaftsregisters, die Verschärfung der Gesellschafterhaftung und die Möglichkeit für Angehörige Freier Berufe, Personengesellschaften gründen zu können.
 
Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags. Ziel der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie, die wir in zweiter und dritter Lesung debattieren, ist die Vereinheitlichung des Kaufgewährleistungsrechts in der EU. Damit soll der grenzüberschreitende elektronische Handel gefördert und das Wachstumspotenzial des Online-Handels ausgenutzt werden. Ein zentraler Baustein des Vorhabens ist die Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung (Update) für Sachen mit digitalen Elementen, die ein Verbraucher von einem Händler erwirbt. Danach sind die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache zu gewährleisten. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, wird der Zeitraum der Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert. Eine Garantieerklärung muss dem Verbraucher künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. Dieser Entwurf, mit dem wir uns in zweiter und dritter Lesung befassen, dient der Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie der EU. Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Produkte wie Apps, 
E-Books oder Streamingdienste sollen durch die Schaffung einheitlicher Gewährleistungsrechte gestärkt werden. Kernstück sind Bestimmungen über die Vertragsgemäßheit der Leistung des Unternehmers und sich bei Schlechtleistung ergebende gewährleistungsrechtliche Abhilfemöglichkeiten des Verbrauchers. Vorgesehen ist eine Aktualisierungsverpflichtung der Unternehmer, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß bleiben (Updateverpflichtung). Die Richtlinie dient der Harmonisierung der von ihr erfassten vertragsrechtlichen Aspekte auf einem hohen Verbraucherschutzniveau.
 
Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, soll die parallel bestehenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Stiftungsrecht klarer fassen und vereinheitlichen. Das Stiftungszivilrecht ist zukünftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Durch die Novelle wird das Stiftungsrecht nicht grundlegend geändert, insbesondere wird die Rechtsform der Stiftung nicht umgestaltet. Stiftungen werden weiterhin zu jedem rechtmäßigen Zweck als eigenständige juristische Personen des Privatrechts errichtet werden können und mit ihrer Errichtung vom Stifter unabhängig werden. Mit diesem Entwurf als Trägergesetz beschließen wir überdies eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Damit stellen wir sicher, dass das Bundesministerium für Gesundheit auch unabhängig von der Feststellung des Bundestages über das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Regelungen zur Einreise und zur Testpflicht im Zusammenhang der Einreise treffen kann. So wird auch nach Abflauen der epidemischen Lage ein Eintrag des Coronavirus aus dem Ausland nach Deutschland soweit wie möglich verhindert und die Bevölkerung geschützt.
 
Erstes Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes. Der Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung diskutieren, ändert das Umweltstatistikgesetz in seiner Fassung von 2017. Hintergrund sind geänderte Datenanforderungen, die durch neue EU-Richtlinien ausgelöst wurden. Dazu gehören die EU-Abfallrahmenrichtlinie, die EU-Einwegkunststoffrichtlinie, die EU-Verpackungsrichtlinie und die EU-Klärschlammrichtlinie.
 
Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, werden gesetzliche Ansprüche zur staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachung geschaffen. Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Art. 116 Abs. 2 GG fallen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Die bisherige Erlassregelung soll nun in gesetzliche Anspruchsgrundlagen übergeleitet werden. Ansprüche auf Wiedergutmachungseinbürgerung sollen auch künftig keiner Befristung unterliegen.
 
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2019 und 2020. Die Bundesregierung berichtet zu den in den Jahren 2019/2020 umgesetzten Fördermaßnahmen nach § 96 Bundesvertriebenengesetz. Zu den geförderten Einrichtungen zählen z.B. das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg oder das Schlesische Museum zu Görlitz. In Berichtszeitraum fällt auch die Umsetzung der weiterentwickelten „Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“, die 2016 mit dem Ziel der stärkeren europäischen Integration beschlossen worden ist. Dabei konnten viele Einrichtungen nachhaltig gestärkt und neue Vorhaben initiiert werden.

Sechster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Die Bundesregierung ist durch die Beschlüsse des Deutschen aufgefordert, einen regelmäßigen Bericht zur sozialen Lage in Deutschland vorzulegen: Den Armuts- und Reichtumsbericht. Wir befassen uns mit dem nun vorliegenden 6. Bericht. Demzufolge befindet sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung in einer guten Lebenssituation. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren spürbare Reallohnsteigerungen erfahren. Positiv sind auch die Entwicklungen im Bereich der unten Einkommen: Etwa ein Drittel der im Niedriglohnsektor beschäftigen Personen verlässt diesen Sektor nach einem Jahr, nach drei Jahren sogar fast die Hälfte der Personen. Zeiten niedriger Einkommen stellen folglich häufig nur eine Übergangsphase dar.
 
14. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung. Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag regelmäßig zu ihrer Menschenrechtspolitik. Der 14. Bericht ist grundlegend neu strukturiert und kompakter als seine Vorgänger. Zur Schonung natürlicher Ressourcen erscheint der Gesamtbericht in einer digitalen Ausgabe. Inhaltlich befasst sich der Bericht mit dem „Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2021-2022“, der Menschenrechtssituation in Deutschland und in der Europäischen Union sowie auf Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik. Die Zahl der thematisierten Staaten ist zugunsten einer Priorisierung deutlich gekürzt, von zuletzt 81 auf weniger als 30. 
 
EU-Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Jahr 2019. In derselben Debatte befassen wir uns auch mit dem EU-Jahresbericht. Dieser schließt an die Vorgängerberichte an und enthält einen Überblick über die wesentlichen menschenrechtlichen Themen, die die EU in ihren Außenbeziehungen behandelt. Der Bericht schildert die Aktivitäten und Schwerpunkte der Arbeit der EU auf multilateraler Ebene. Die Lage in einzelnen Ländern wird exemplarisch im Kontext thematischer Einzelfälle dargestellt.
 
Geschlechtergleichstellung als eine zentrale globale Herausforderung. Mit diesem Antrag ziehen wir 25 Jahre nach den Beschlüssen der Weltfrauenkonferenz und der Aktionsplattform von Peking Bilanz und legen die Grundlagen für weitere weltweite Anstrengungen für Gleichberechtigung. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, Gleichstellung als explizitem Fokus deutscher Entwicklungszusammenarbeit weiter hohe Bedeutung beizumessen und die UN-Resolution 1325 im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit anzuwenden. Die Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen sollen noch stärker berücksichtigt werden, sie sollen jeweils als eigene Zielgruppe der Entwicklungszusammenarbeit und Außenpolitik definiert werden.
 
Menschenrechte ins Zentrum der Iranpolitik stellen. Deutschland und Iran verbinden fast 70 Jahre ununterbrochener diplomatischer Beziehungen. In diesem Antrag setzen wir Akzente für zukünftige Schwerpunkte der deutschen Iranpolitik. Sorgen bereitet uns die schlechte Menschenrechtslage in Iran, die antiisraelischen Rhetorik, die aggressiven Regionalpolitik des Landes und der Konflikt um das iranische Nuklearprogramm. Die innenpolitische und menschenrechtliche Situation muss bei der Ausgestaltung unserer Beziehungen zu Iran immer mitgedacht werden. Solange Iran die eigene Bevölkerung auf brutale Weise unterdrückt, solange Iran durch gesteuerte Milizen die Stabilität der Region gefährdet und Israels Sicherheit offen bedroht und solange Iran seine Verpflichtungen aus der Nuklearvereinbarung nicht einhält und seine Absichten zum Atomprogramm zumindest verschleiert, kann es keine freundschaftlichen Beziehungen zu Iran geben. Dies umfasst auch den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen. Es ist wichtig, die Iranpolitik regelmäßig kritisch zu überprüfen und sie fortwährend an neue Entwicklungen anzupassen. 
 
Industriekultur in Deutschland gezielt fördern. Wir befassen uns mit einem Antrag zur Förderung der Industriekultur in Deutschland. Das industriekulturelle Erbe hat städtebaulich, wirtschaftlich, touristisch und kulturell ein enormes Entwicklungspotenzial. Dieses gilt es zu nutzen und zu fördern. Industriekulturelle Bauten können zu sogenannten Dritten Orten werden, die Räume für Kulturschaffende und Kreative bieten. Investitionen in die kulturelle Infrastruktur und die Förderung von Kultureinrichtungen und -projekten mit gesamtstaatlich-repräsentativer Bedeutung sind auch Teil der Förderung aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. So wird in einem ersten Schritt dafür gesorgt, dass in den Braunkohleregionen auch Investitionen in (industrie-)kulturelle Einrichtungen möglich werden. Ergänzt werden soll dies durch ein Förderprogramm für Erhalt und Umgestaltung herausragender Industriegebäude. Dafür haben wir bis 2038 insgesamt knapp 300 Millionen Euro vorgesehen.
 
Urbanisierung in Afrika unterstützen – Zusammenarbeit für eine entwicklungsorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung. Auf dem afrikanischen Kontinent vollzieht sich die Urbanisierung in einem bisher unerreichten Tempo. Nach Schätzungen der UN wird die Stadtbevölkerung dort in den nächsten drei Jahrzehnten um knapp eine Milliarde Menschen anwachsen. Mit diesem Antrag stellen wir diese Entwicklung heraus und schlagen darauf aufbauend neue Politikansätze vor. Wie Stadtentwicklung aussieht, die Städte lebenswert, klimafreundlich, resilient, inklusiv, sicher und nachhaltig macht, haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit der Neuen Urbanen Agenda definiert. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, das Thema Stadtentwicklung im Anschluss an die BMZ 2030-Reform als wichtiges Aktionsfeld der deutschen Entwicklungszusammenarbeit insbesondere in Afrika weiter auszubauen.
 
Ein neuer Impuls für Bosnien und Herzegowina – Unterstützung für den Hohen Repräsentanten. In einem weiteren Antrag setzen wir Impulse für die deutsche Außenpolitik gegenüber Bosnien und Herzegowina – einem politisch und gesellschaftlich gespaltenen Land, in dem sich die Volksgruppen misstrauisch gegenüberstehen. Die Annäherung an die EU bleibt das zentrale politische Ziel der lokalen Regierung. Mit den im Mai 2019 formulierten 14 Prioritäten hat die Europäische Union die notwendigen Bedingungen hierfür definiert. Das Jahr 2021 ohne Wahlen in Bosnien und Herzegowina darf nicht ungenutzt verstreichen. Dringende Reformen müssen jetzt angegangen werden. Mit der – mittlerweile bestätigten – Nominierung von Bundesminister a.D. Christian Schmidt MdB für das Amt des Hohen Repräsentanten hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie die weitere Entwicklung in Bosnien und Herzegowina als herausragende Aufgabe betrachtet.

Start erfolgreich – Reform der Bundesfernstraßenverwaltung konsequent voranbringen. In diesem Antrag befassen wir uns mit der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung – eines der größten Bund-Länder-Reformvorhaben in der Geschichte unseres Staates. Unsere Autobahnen sind und bleiben für Deutschland und Europa vieles in einem: Lebensader der Mobilität, Wachstumsmotor für die Wirtschaft und Bindeglied für die Nationen in Europa. Das Netz der Autobahnen in Deutschland umfasst derzeit rund 13.000 Kilometer. In den kommenden Jahrzehnten geht es einerseits darum, dieses Autobahnnetz in seiner Substanz zu erhalten, andererseits muss es mit Blick auf die Anforderungen der Zukunft leistungsfähiger, innovativer, digitaler und nachhaltiger werden. 
 
Gesetz zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen (Änderung des Baurechts). Mit diesem in zweiter und dritter Lesung zu beschließenden Gesetzentwurf schaffen wir die Voraussetzungen für eine Verbesserung des Tierwohls von Jungsauen und Sauen. In Fällen, in denen zur Änderung einer bestehenden Tierhaltungsanlage ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich ist, können Baumaßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls mitunter nicht umgesetzt werden. Die Anlage wird dann weiterhin wie bisher betrieben, da ohne bauliche Änderung die Verbesserung des Tierwohls nicht Reduzierung des Bestandes möglich ist. Wir sorgen dafür, dass Tierhaltungsanlagen für Sauen und Jungsauen weiterhin im Außenbereich geändert werden dürfen, soweit die Änderung der Verbesserung des Tierwohls dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird.
 
Diskriminierung israelischer Staatsangehöriger bei Flugreisen beenden. Mit diesem Antrag wenden wir uns gegen diskriminierendes Verhalten einzelner Staaten und Fluggesellschaften gegenüber israelischen Staatsangehörigen. Die Einreise israelischer Staatsangehöriger nach Kuwait sowie der Transit am Flughafen Kuwait-Stadt ist aufgrund der kuwaitischen Einreisebestimmungen nicht möglich. In der Bundesrepublik für Aufsehen gesorgt hat dies, als Kuwait Airways die Buchung eines israelischen Staatsangehörigen für eine Reise von Frankfurt nach Bangkok mit Transit in Kuwait stornierte. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, kuwaitischen Luftverkehrsunternehmen auch in Zukunft keine weiteren Verkehrsrechte zu gewähren, solange die kuwaitischen Einreisebestimmungen keine Einreise oder den Transit von israelischen Staatsangehörigen zulassen und durch diplomatische Bemühungen auf die Beförderung israelischer Bürger durch Kuwait Airways hinzuwirken. 
 
 

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